Lastenfahrrad Förderung in Unterschleißheim

Jetzt Prämie in Unterschleißheim sichern

Lastenrad Förderung in Unterschleißheim
Wer hat Anrecht?

Freiberufler, gemeinnützige Organisationen, Gewerbetreibende, Privatpersonen, Stiftungen, Vereine

Voraussetzungen

Die Förderung gilt bei Neukäufen von marktgängigen Lastenpedelecs, Lastenräder und Lastenanhänger. (e-)Lastenfahrräder können ein- oder mehrspurig sein und müssen über eine frontseitig angebrachte Transporteinrichtung mit mindestens 40 kg Nutzlast verfügen. Lastenanhänger müssen eine Nutzlast von mindestens 30 kg aufweisen.

Reichweite

Unterschleißheim

Fördermittel

1.000 Euro

Um zu den Klimaschutzzielen beizutragen unterstützt Unterschleißheim Bürger:innen dabei klimabewusst zu leben.

Die Förderung soll dazu dienen das Stadtgebiet von Schadstoffen und Lärm zu entlasten. Lastenpedelecs, Lastenräder und Lastenanhänger sollen als zukunftsfähige Mobilitätslösung dienen, um den Klimazielen ein Stück näher zu kommen.

Was wird gefördert?

 In Frage kommen für die Förderung:

  • (e-)Lastenräder mit einer Zuladung von min. 40 kg (ohne Fahrer)
  • Anhänger für Lastenräder mit einer Zuladung von min. 30 kg

Nicht förderfähig sind Fahrzeuge mit heckseitig angebrachten Lastenkörben oder in Kombination mit Anhänger. Zubehör ist grundsätzlich ausgeschlossen. 

Umfang der Förderung

Die Förderhöhe beträgt:

  • für ein gewerblich bzw. im Verein und privat genutztes Lastenpedelec 25 % des Nettopreises, jedoch maximal 1.000 € netto
  • für ein gewerblich bzw. im Verein und privat genutztes Lastenrad 25 % des Nettopreises, jedoch maximal 500 € netto.
  • für einen gewerblich bzw. im Verein und privat genutzten Lastenanhänger 25 % des Nettopreises, jedoch maximal 150 € netto. 

Hinweise:

  • Pro Antragsteller sind maximal je ein Antrag für ein Fahrzeug und ein Anhänger zulässig.
  • Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist möglich, wenn diese das zulassen.

Wer kann einen Antrag stellen?

Beantragen können Gruppierungen folgender Kategorien:

  • ansässige Gewerbebetriebe
  • Freiberufler im Sinne §18 EStG
  • Privathaushalte mit Erstwohnsitz in Unterschleißheim
  • Örtliche gemeinnützige Organisationen, Vereine und Stiftungen

Wichtig: Die Nutzung durch Organisationen und Unternehmen muss zweckgebunden erfolgen (z. B. betriebliche oder organisatorische Einsatzzwecke, nicht für Sport/Freizeit).

Wo kann ich die Förderung beantragen?

Die Anträge können schriftlich per Post an die Stadt Unterschleißheim geschickt werden.
 
Stadt Unterschleißheim
Sachgebiet Grundsatz- / Flächennutzungsplanung
Rathausplatz 1
85716 Unterschleißheim

Wie läuft die Förderung ab?

Schritt 1:
Lade dir den Antrag runter oder beantrage diesen telefonisch oder per E-Mail. Die Unterlagen kannst du dann zu den gewohnten Öffnungszeiten abholen.

Schritt 2:
Fülle den Antrag vollständig aus und füge die Kopie des Kaufvertrages sowie deine Bankverbindung hinzu. Ggf. muss eine Begründung des Verwendungszwecks bei gemeinnützigen Organisationen/Vereinen hinzugefügt werden. Beachte, dass beim Beantragen der Förderung, der Kaufabschluss nicht länger als 3 Monate zurückliegt. Schicke deine vollständigen Unterlagen per Post an die Stadt Unterschleißheim.

Schritt 3:
Die Förderung wird bargeldlos ausgezahlt und nach Posteingang sowie Verfügbarkeit der jährlich auf 20.000 € begrenzten Mittel vergeben. Ein Weiterverkauf ist erst nach 2 Jahren zulässig, sonst ist die Förderung anteilig zurückzuzahlen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht; das Programm kann jederzeit geändert oder beendet werden.

Weitere Informationen

Kontaktiere jetzt deine Lastenrad-Experten

Gerne beraten wir dich zum Thema Förderung von Lastenrädern am Telefon oder in unserem Shop. Vereinbare dafür einfach einen Termin und besuche uns im Lastenfahrrad-Zentrum in deiner Nähe. Vor Ort haben wir eine breite Auswahl an Lasten e-Bike Modellen und verschiedenen Typen, damit wir mit dir gemeinsam dein passendes Lastenrad finden. 

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