Lastenfahrrad Förderung in Herten

Neue Förderung in Herten

Lastenrad Förderung in Herten
Wer hat Anrecht?

Privatpersonen, Stiftungen, Vereine

Voraussetzungen

(e-)Lastenräder: Diese müssen werksneu sein und entweder ein Transportvolumen von mindestens 1 m³, eine Nutzlast von mindestens 150 kg oder eine Zuladung von mindestens 50 kg haben. Lastenradanhänger: Diese müssen werksneu sein und standardisiert sowie serienmäßig hergestellt werden.

Reichweite

Herten

Fördermittel

1400 Euro

Auch für das Jahr 2025 gibt es eine Lastenrad Förderung für Herten

Mobil sein und das Klima schonen – zum vierten Mal fördert die Stadt Herten den Kauf von Lastenfahrrädern und Fahrradanhängern. Seit dem 1. März 2025 können Bürgerinnen und Bürger sowie Vereine und Verbände Förderanträge stellen. Dafür stehen Hertenerinnen und Hertenern insgesamt 10.000 Euro zur Verfügung. Die Förderung kann bis zu 1.400 Euro betragen.

Was wird gefördert?

 In Frage kommen für die Förderung:

  • (e-)Lastenräder
  • Lastenanhänger

Umfang der Förderung

  • Lastenfahrräder mit Elektroantrieb: 35 % Zuschuss vom Anschaffungspreis (inkl. MWSt.), begrenzt auf maximal 1.400 €
  • Lastenfahrräder ohne Elektroantrieb: 35 % Zuschuss vom Anschaffungspreis (inkl. MWSt.), begrenzt auf maximal 700 €
  • Fahrradanhänger: 35 % des Anschaffungspreises (inkl. MWSt.), begrenzt auf höchstens 250 €

Hinweise:

  • Voraussetzung für den zusätzlichen 10 % Bonus für Gemeinschaftsnutzungen ist, dass die Fördermittel empfangende Gemeinschaft sechs Beiträge in Wort und Bild/Video zur Veröffentlichung auf der Homepage der Stadt Herten erstellt.
  • Es stehen insgesamt 10.000 € zur Verfügung. Es ist mit einer starken Nachfrage und einem schnellen Ausschöpfen der Fördermittel zu rechnen.

Wer kann einen Antrag stellen?

Einen Antrag stellen können:

  • Privatpersonen mit Erstwohnsitz in der Stadt Herten
  • Eingetragene oder gemeinnützige Vereine und Verbände (Eintrag im Hertener Vereinsregister oder mit Niederlassung in Herten)

Wo kann ich die Förderung beantragen?

Fülle das Antragsformular aus und schicke ihn per Post mit den Anlagen an die Stadt Herten.

Wie läuft die Förderung ab?

Und so gehts:

Schritt 1:
Förderantrag stellen
Das Formblatt ausfüllen und alle notwendigen Unterlagen beifügen.

Das Formblatt findest du hier auf der Website der Stadt Herten!

Folgende Unterlagen werden bei der Antragstellung benötigt:

  • Für Privatpersonen/Gemeinschaften: Wohnortnachweis durch Personalausweiskopie aller Antragsteller
  • Nicht benötigte Ausweisdaten können geschwärzt werden, insbesondere Zugangsnummer und Seriennummer
  • Für eingetragene Vereine: Aktueller Freistellungsbescheid zur Körperschaftssteuer
  • Für Verbände: Schriftliche Bestätigung des gemeinnützigen Engagements, ausgestellt von der Kommunalverwaltung oder Personen, die von den Verbandsangeboten profitieren oder darüber informiert sind (z.B. Pfarrer:in)

Reiche die Formulare bitte ausgefüllt, unterschrieben und mit den jeweils erforderlichen Nachweisen beim Stadtentwicklungsamt der Stadt Herten ein unter folgender Anschrift:
Stadt Herten
Stadtentwicklungsamt
Kurt-Schumacher-Straße 2
45699 Herten

Schritt 2:
Zuwendungsbescheid erhalten
Das Stadtentwicklungsamt stellt nach erfolgreicher Prüfung des Antrags einen Zuwendungsbescheid aus.

Schritt 3: 
Kauf/Leasing eines Lasten e-Bikes mit bis zu 1.400 € Fördergeld vom Staat.
Nach Eingang des Zuwendungsbescheids kannst du dir innerhalb von sechs Wochen dein Traum Cargo e-Bike anschaffen.

Schritt 4:
Bestellnachweis vorzeigen
Der Bestellvorgang ist dem Stadtentwicklungsamt innerhalb der sechswöchigen Frist schriftlich nachzuweisen. Andernfalls erlischt die Förderzusage durch den Zuwendungsbescheid und die Fördermittel werden anderweitig vergeben.

Schritt 5:
Leistungsnachweis erbringen
Innerhalb von sieben Monaten nach Erteilung des Zuwendungsbescheides sind alle laut Förderrichtlinie erforderlichen Kaufnachweise einzurechnen.

Schritt 6:
Auszahlung der Förderung
Das Stadtentwicklungsamt prüft die erbrachten Nachweise, berechnet die tatsächliche Förderhöhe, erteilt einen Zuwendungsbescheid und weist die Zahlung der Fördermittel an.

Weitere Informationen zur Föderung

Kontaktiere jetzt deine Lastenrad-Experten

Gerne beraten wir dich zum Thema Förderung von Lastenrädern am Telefon oder in unserem Shop. Vereinbare dafür einfach einen Termin und besuche uns im Lastenfahrrad-Zentrum in deiner Nähe. Vor Ort haben wir eine breite Auswahl an Lasten e-Bike Modellen und verschiedenen Typen, damit wir mit dir gemeinsam dein passendes Lastenrad finden. 

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