Lastenfahrrad Förderung in Herten
Neue Förderung in Herten

Privatpersonen, Stiftungen, Vereine
Herten
1400 Euro
Auch für das Jahr 2023 gibt es eine Lastend Förderung für Herten
In Zusammenarbeit mit den Hertener Stadtwerken unterstützt die Stadt Herten im Rahmen des Hertener Klimakonzepts erneut die Beschaffung von Lastenfahrrädern und Fahrradanhängern.
Das Ziel ist eine attraktive Alternative zum PKW-Verkehr zu schaffen und den Radverkehr innerhalb der Stadt Herten zu unterstützen.
Durch den Ersatz von Autofahrten durch Radfahrten beispielsweise zum Einkaufen oder Personentransport soll ein lokaler Beitrag zum Klimaschutz durch Verringerung von Treibhausgasemissionen geleistet werden. Im Jahr 2022 konnte die Stadt Herten bereits 12 e-Lastenfahrräder und 12 Fahrradanhänger fördern.
Was wird gefördert?
In Frage kommen für die Förderung:
- (e-)Lastenräder
- Lastenradanhänger zum Transport von Gütern/Personen
Umfang der Förderung
Die Landesregierung übernimmt eine Zuschusshöhe von 35 % des Anschaffungspreises (inkl. MWSt.). Höchstens jedoch 1.400 € für Lastenfahrräder mit elektrischer Antriebsunterstützung und maximal 250€ für Lastenfahrradanhänger.
Einen Bonus erhalten zudem Haushalte, die ein Lastenfahrrad gemeinschaftlich nutzen: Beantragen mindestens zwei Haushalte ein Lastenfahrrad und/oder einen Fahrradanhänger zur gemeinsamen Nutzung, wird ein pauschaler Bonus in Höhe von 10 % der jeweils gültigen Förderhöchstgrenze gewährt.
Hinweis:
Voraussetzung für den zusätzlichen Bonus für Gemeinschaftsnutzung ist, dass die Fördermittel empfangende Gemeinschaft sechs Beiträge in Wort und Bild/Video zur Veröffentlichung auf der Homepage der Stadt Herten erstellt.
Wer kann einen Antrag stellen?
Einen Antrag stellen können:
- Privatpersonen mit Erstwohnsitz in der Stadt Herten
- Eingetragene oder gemeinnützige Vereine und Verbände (Eintrag im Hertener Vereinsregister oder mit Niederlassung in Herten)
Wie läuft die Förderung ab?
Und so gehts:
Schritt 1:
Förderantrag stellen
Das Formblatt ausfüllen und alle notwendigen Unterlagen beifügen.
Gerne helfen wir dir dabei - Vereinbare einfach hier einen Beratungstermin!
Das Formblatt findest du hier auf der Webseite der Stadt Herten!
Folgende Unterlagen werden bei der Antragstellung benötigt:
- Privatperson: Wohnortnachweis mittels Personalausweiskopies
- Vereine: Aktueller Freistellungsbescheid zur Körperschaftssteuer
- Verbände: Schriftliche Bestätigung des gemeinnützigen Engagements
Reiche die Formulare bitte ausgefüllt, unterschrieben und mit den jeweils erforderlichen Nachweisen beim Stadtentwicklungsamt der Stadt Herten ein unter folgender Anschrift:
Stadt Herten
Stadtentwicklungsamt
Kurt-Schumacher-Straße 2
45699 Herten
Schritt 2:
Zuwendungsbescheid erhalten
Das Stadtentwicklungsamt stellt nach erfolgreicher Prüfung des Antrags einen Zuwendungsbescheid aus.
Schritt 3:
Kauf/Leasing eines Lasten e-Bikes mit bis zu 1.400 € Fördergeld vom Staat
Nach Eingang des Zuwendungsbescheids kannst du dir innerhalb von sechs Wochen dein Traum Cargo e-Bike anschaffen.
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Schritt 4:
Bestellnachweis vorzeigen
Der Bestellvorgang ist dem Stadtentwicklungsamt innerhalb der sechswöchigen Frist schriftlich nachzuweisen. Andernfalls erlischt die Förderzusage durch den Zuwendungsbescheid und die Fördermittel werden anderweitig vergeben.
Schritt 5:
Leistungsnachweis erbringen
Innerhalb von sieben Monaten nach Erteilung des Zuwendungsbescheides sind alle laut Förderrichtlinie erforderlichen Kaufnachweise einzurechnen.
Die Förderrichtlinie findest du hier auf der Webseite der Stadt Herten!
Schritt 6:
Auszahlung der Förderung
Das Stadtentwicklungsamt prüft die erbrachten Nachweise, berechnet die tatsächliche Förderhöhe, erteilt einen Zuwendungsbescheid und weist die Zahlung der Fördermittel an.