Lastenfahrrad Förderung in NRW

Die Kaufprämie für das umweltfreundliche Lastenfahrrad in NRW

Lastenrad Förderung in Nordrhein-Westfalen
Wer hat Anrecht?

Freiberufler, Gewerbetreibende, Juristische Personen, Kommunen, Privatpersonen, Unternehmen

Voraussetzungen

(e-)Lastenräder mit einer Nutzlast min. 70 kg ohne Fahrer + verlängertem Radstand oder einer fest verbundenen Transportvorrichtung.

Reichweite

Nordrhein-Westfalen

Fördermittel

4.200 Euro

Die Förderung in NRW tritt ab 01.02.2024 wieder in Kraft.

Ab sofort haben Gemeinden, Unternehmen, Gewerbetreibende und Freiberufler wieder die Möglichkeit sich auf eine Lastenrad Förderung in NRW zu bewerben. Die Förderung beträgt bis zu 4.200 Euro und läuft am 31.12.2025 entsprechend aus.

Was wird gefördert?

In Frage kommen für die Förderung:

  • Lastenfahrräder mit und ohne Elektromotor 
    • mit einer Nutzlast von mindestens 70 kg ohne Fahrer
    • und verlängertem Radstand oder einer fest verbundenen Transportvorrichtung 

Wichtig: Nicht gefördert werden Anhänger und Lieferbikes.

Umfang der Förderung

Die Förderhöhe beträgt:

  • Für Lastenfahrräder ohne Motor pauschal 500 €
  • Für Gemeinden und kommunale Betriebe bis zu 60 % der Anschaffungskosten, max. 4.200 €
  • Für Unternehmen (Freiberufler, Gewerbebetreibende, Einzelunternehmer, juristische Personen) bis zu 30 % der Anschaffungskosten, max. 2.100 €

Pro Antragssteller können bis zu fünf Lastenfahrräder pro Jahr bewilligt werden.

Wer kann einen Antrag stellen?

Beantragen können Gruppierungen folgender Kategorien:

  • Unternehmen mit (Wohn-)Sitz oder einer Niederlassung im Land Nordrhein-Westfalen 

Wo kann ich die Förderung beantragen?

Die Förderung des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen kann ganz einfach online beantragt werden. 

Wie läuft die Förderung ab?

Schritt 1: 
Hole einen Kostenvoranschlag bzw. ein Angebot ein.
 
Schritt 2:
Fülle das Antragsformular online aus und lade den Kostenvoranschlag oder das entsprechende Angebot hoch. Über den Button "PIN-Code anfordern" wird an die von dir angegebene E-Mail-Adresse der PIN-Code geschickt. 

Antragsformular Lastenrad mit Motor

Antragsformular Lastenrad ohne Motor

 
Wichtig: Der Code muss innerhalb von 30 Minuten eingegeben werden!
 
Schritt 3:
Bestätige die "wahrheitsgemäßen Angaben". Danach erhältst du eine E-Mail zur Bestätigung. 
 
Schritt 4:
Nach der positiven Prüfung deines Antrages erhältst du den entsprechenden Zuwendungsbescheid.
 
Schritt 5:
Nun kannst du über den Link im Zuwendungsbescheid „Verwendungsnachweis und Auszahlungsantrag“ die Zuwendung entsprechend abrufen.

Schritt 6:
Nach der positiven Prüfung des Auszahlungsantrages wird die Zuwendung überwiesen.
 
Unsere Lastenfahrrad-Experten in NRW helfen dir gerne weiter und beraten dich zu deinem förderfähigen Lasten e-Bike!

Weitere Informationen per Download

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Gerne beraten wir dich zum Thema Förderung von Lastenrädern am Telefon oder in unserem Shop. Vereinbare dafür einfach einen Termin und besuche uns im Lastenfahrrad-Zentrum in deiner Nähe. Vor Ort haben wir eine breite Auswahl an Lasten e-Bike Modellen und verschiedenen Typen, damit wir mit dir gemeinsam dein passendes Lastenrad finden. 

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