Lastenfahrrad Förderung in Wiesbaden
Jetzt die umweltfreundliche Kaufprämie sichern
Freiberufler, gemeinnützige Organisationen, Privatpersonen, Unternehmen
Die Lastenfahrräder und e-Lastenräder (elektrische Unterstützung bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h, Nenndauerleistung 250 Watt) sind einsitzige Fahrräder, die eine Nutzlast von mindestens 150 kg und entweder einen verlängerten Radstand oder eine Transportmöglichkeit aufweisen, die unlösbar mit dem Lastenfahrrad verbunden ist. Sie müssen speziell für den Transport von Personen und Lasten konstruiert sein.
Wiesbaden
800 Euro
In Wiesbaden verursacht der hohe Verkehr eine Belastung durch CO2-Emissionen und Luftverschmutzung. Lastenfahrräder können hier eine effektive Lösung bieten. Ein Förderprogramm zielt darauf ab, Hürden der Anschaffung zu überwinden und Unternehmen dazu zu ermutigen, Lastenfahrräder anstelle von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren für Lieferungen zu nutzen. Dadurch sollen die CO2-Emissionen reduziert und die Luftqualität verbessert werden.
Die Landeshauptstadt Wiesbaden (Dezernat für Bauen und Verkehr) fördert im Jahr 2024 die Beschaffung von marktgängigen Transportfahrrädern für Privatpersonen, Freiberufler, gewerbliche Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und Körperschaften des öffentlichen Rechts mit einem Zuschuss zu den Beschaffungskosten.
Was wird gefördert?
In Frage kommen für die Förderung:
- (e-)Lastenräder
Nicht gefördert werden können:
- gebrauchte Lastenfahrräder
- selbst gebaute Lastenfahrräder
- Modelle mit nachträglich vorgenommenen Umbauten
- S-Pedelecs, e-Bikes, Fahrradrikschas
- Fahrradanhänger
Umfang der Förderung
Die Förderhöhe beträgt:
- 25 % und maximal 400 € für Lastenfahrräder
- 25 % und maximal 800 € für e-Lastenfahrräder
Wer kann einen Antrag stellen?
Beantragen können Personen/Gruppierungen folgender Kategorien:
- Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Wiesbaden
- Gemeinnützige Organisationen mit Sitz in Wiesbaden
- Freiberufler mit Sitz in Wiesbaden
- Gewerbliche Unternehmen mit Sitz in Wiesbaden
- Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Sitz in Wiesbaden
Wichtig, ausgeschlossen sind: - Unternehmen mit mehr als 50 Arbeitskräften
- Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 5 Millionen Euro
Wo kann ich die Förderung beantragen?
Du kannst das Antragsformular online runterladen und per Post oder E-Mail an die Stadt Wiesbaden senden:
Tiefbau- und Vermessungsamt Wiesbaden 66 S
Gustav-Stresemann-Ring 15
65189 Wiesbaden
Wie läuft die Förderung ab?
Schritt 1:
Fülle das Antragsformular mit deinen persönlichen Daten (Name, Adresse, Rufnummer, E-Mail-Adresse und Kontoverbindung) aus.
Wichtig: Schließe erst einen Kaufvertrag ab, wenn du den Bewilligungsbescheid erhalten hast. Lasse dir zunächst einen Kostenvoranschlag geben.
Schritt 2:
Fülle den Antrag vollständig aus und füge den Kostenvoranschlag hinzu. Bitte reiche einen Nachweis über den Sitz des Gewerbebetriebs, Büros, der gemeinnützigen Organisation oder der Körperschaft des öffentlichen Rechts in der Landeshauptstadt Wiesbaden ein. Sende ihn anschließend an die Stadt Wiesbaden.
Schritt 3:
Nach Erhalt des Förderbescheid reiche eine Kopie der Rechnung sowie einen Zahlungsnachweis ein oder alternativ einen Leasingvertrag.
Schritt 4:
Nach positiver Prüfung deines Förderantrags, erhältst du eine Förderzusage. Du hast 6 Monate Zeit deinen Kauf durch die Originalrechnung, einen Zahlungsnachweis und die Kopie des Kaufvertrages nachzuweisen. Sobald alle Unterlagen vorliegen, erhältst du die Auszahlung als einmaligen Zuschuss.