Lastenfahrrad Förderung in Neumünster

Lastenräder für die Stadt Neumünster

Lastenrad Förderung in Schleswig-Holstein
Wer hat Anrecht?

Gewerbetreibende, Privatpersonen

Voraussetzungen

Serienmäßig und fabrikneu, Nutzlast von mindestens 120kg (inkl. Fahrer:in), Bike muss eine fest installierte Vorrichtung zum Lastentransport besitzen (Lastenboden oder Kiste)

Reichweite

Schleswig-Holstein

Fördermittel

750 Euro

Die Lastenradförderung in Neumünster für Privatpersonen sowie Klein- und Familiengewerbe, die in Neumünster ihren (Wohn-)Sitz haben und auf umweltfreundliche Alternativen umsteigen möchten.

Seit dem 16. September 2022 können Privatpersonen, Familien und Kleinunternehmen die Förderung von (e-)Lastenräder durch die Stadt Neumünster beantragen.
Die Förderrichtlinie wurde von der Stadtverwaltung erarbeitet, um emissionsarme Verkehrsformen zu stärken und den Anteil des Radverkehrs sukzessive zu erhöhen.

Was wird gefördert?

In Frage kommen für die Förderung:

  • neue Lastenfahrräder mit und ohne elektrischen Antrieb

Umfang der Förderung

Die Förderhöhe beträgt:

  • Für (e-)Lastenräder: 750 €

Zusätzlicher Bonus:

  • Die Stadt bietet einen Nachhaltigkeitsbonus für den Verzicht auf ein Kraftfahrzeug. Wird das Auto durch ein (e-)Lastenrad vollständig ersetzt bekommt der Antragsteller 1.500 € gutgeschrieben.

Wer kann einen Antrag stellen?

Beantragen können Personen/Gruppierungen folgender Kategorien:

  • Privatpersonen mit Wohnsitz in Neumünster 
  • Familien- und Kleingewerbe mit Firmensitz in Neumünster

Wo kann ich die Förderung beantragen?

Die Kaufprämie kann ab sofort über den Förderantrag auf der Webseite von Neumünster beantragt werden.

Wie läuft die Förderung ab?

Schritt 1:
Reiche deinen Förderantrag per Post ein. Bitte beachte, dass das Antragsformular immer unterschrieben eingereicht werden muss.

Postalisch an:
Stadt Neumünster
Fachdienst 61 Stadtplanung und -entwicklung
Brachenfelder Str. 1-3
24534 Neumünster 

Schritt 2:
Nach dem Einreichen des Antrags erhältst du deine Eingangsbestätigung und die Antragsprüfung beginnt.

Schritt 3:
Nach positiver Prüfung erhältst du einen Zuwendungsbescheid.

Wichtig: Erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheid darfst du den Kauf deines Lastenrads oder Lasten e-Bikes tätigen.

Schritt 4:
Nach Einreichung der Rechnung und eines Zahlungsbelegs wird dir die entsprechende Fördersumme überwiesen.
 
Weitere Informationen

Kontaktiere jetzt deine Lastenrad-Experten

Gerne beraten wir dich zum Thema Förderung von Lastenrädern am Telefon oder in unserem Shop. Vereinbare dafür einfach einen Termin und besuche uns im Lastenfahrrad-Zentrum in deiner Nähe. Vor Ort haben wir eine breite Auswahl an Lasten e-Bike Modellen und verschiedenen Typen, damit wir mit dir gemeinsam dein passendes Lastenrad finden. 

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