Lastenfahrrad Förderung in Sachsen
Die Kaufprämie für gewerbliche Lastenrad Nutzung

gemeinnützige Organisationen, Kommunen, Stiftungen, Vereine, Unternehmen
Eine Lasten-Zuladung von min. 40 kg (zuzüglich Fahrergewicht).
Sachsen
1.500 Euro
Der Freistaat Sachsen fördert die Neuanschaffung von Lastenrädern und Lasten e-Bikes mit bis zu 1.500 Euro.
Was wird gefördert?
In Frage kommen für die Förderung:
- Lastenräder
- Lasten e-Bikes
Wichtig:
- Lastenfahrräder und Lastenpedelecs mit einer möglichen Nutzlast, die schwerer als 150 kg (zuzüglich Fahrer) sind und/oder mit einem möglichen Transportvolumen von mehr als 1 m³ werden nicht gefördert.
- Je Antragssteller sind jährlich maximal 5 Fahrzeuge förderfähig.
Umfang der Förderung
Die Förderhöhe beträgt:
- Lasten e-Bikes bis zu einer max. Fördersumme von 1.500 €
- Lastenräder bis zu einer max. Fördersumme von 500 €
Wichtig:
Die Fahrzeuge dürfen erst nach 5 Jahren (ab Datum des Bewilligungsbescheides) an Dritte verkauft werden.
Wer kann einen Antrag stellen?
Beantragen können Personen/Gruppierungen folgender Kategorien:
- Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Hauptsitz oder mindestens einer Betriebsstätte im Freistaat Sachsen
- Eingetragene Vereine mit Sitz im Freistaat Sachsen
- Nichtrechtsfähige Vereine, die gemeinnützig sind oder freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe sind
- Kommunen im Sinne der Sächsischen Gemeindeordnung
- Zweckverbände im Sinne des Sächsischen Gesetzes
Wichtig:
Ausgeschlossen sind politische Parteien.
Wo kann ich die Förderung beantragen?
Den Zuwendungsantrag zur Förderung findest du online auf der Seite des Freistaats Sachsen.
Wie läuft die Förderung ab?
Schritt 1:
Besuche die Homepage des Freistaats Sachsen. Die Zuwendungsanträge des zuständigen Landesamts für Straßenbau und Verkehrs muss in schriftlicher Form eingereicht werden. Fülle den Antrag vor Vorhabenbeginn aus.
Wichtig: Die Lastenräder dürfen frühestens nach Erhalt einer Eingangsbestätigung bestellt bzw. beschafft werden.
Schritt 2:
Beim Ausfüllen des Antrags muss eine Kurzbeschreibung für die Fahrzeugnutzung ausgefüllt werden. Halte außerdem deine Bankverbindung bereit.
Die entsprechende De-minimis-Eigenerklärung erhältst du hier. Bitte lege diese und die nachfolgenden Dokumente bei:
- Kopie des Gewerbescheins oder Kopie des Handelsregisterauszugs oder Nachweis über die Ansässigkeit im Freistaat Sachsen
- Datenschutzhinweis gemäß Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (findest du dem Förderantrag angehangen)
- Angebot/e
Schritt 3:
Richte die Zuwendungsanträge an:
Landesamt für Straßenbau und Verkehr
Stabsstelle für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Stauffenbergallee 24
01099 Dresden
presse@lasuv.sachsen.de