Lastenfahrrad Förderung in Sachsen

Die Kaufprämie für gewerbliche Lastenrad Nutzung

Lastenrad Förderung in Sachsen
Wer hat Anrecht?

gemeinnützige Organisationen, Kommunen, Stiftungen, Vereine, Unternehmen

Voraussetzungen

Eine Lasten-Zuladung von min. 40 kg (zuzüglich Fahrergewicht).

Reichweite

Sachsen

Fördermittel

1.500 Euro

Der Freistaat Sachsen fördert die Neuanschaffung von Lastenrädern und Lasten e-Bikes mit bis zu 1.500 Euro.

Was wird gefördert?

In Frage kommen für die Förderung:

  • Lastenräder
  • Lasten e-Bikes

Wichtig:

  • Lastenfahrräder und Lastenpedelecs mit einer möglichen Nutzlast, die größer als 150 kg (zuzüglich Fahrer) ist und/oder einem möglichen Transportvolumen von mehr als 1 m³ werden nicht gefördert.
  • Je Antragssteller sind jährlich maximal 5 Fahrzeuge förderfähig.

Umfang der Förderung

Die Förderhöhe beträgt:

  • Lasten e-Bikes bis zu einer max. Fördersumme von 1.500 € 
  • Lastenräder bis zu einer max. Fördersumme von 500 € 

Wichtig:
Die Fahrzeuge dürfen erst nach 5 Jahren (ab Datum des Bewilligungsbescheides) an Dritte verkauft werden.

Wer kann einen Antrag stellen?

Beantragen können Personen/Gruppierungen folgender Kategorien:

  • Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Hauptsitz oder mindestens einer Betriebsstätte im Freistaat Sachsen
  • Eingetragene Vereine mit Sitz im Freistaat Sachsen
  • Nichtrechtsfähige Vereine, die gemeinnützig sind oder freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe sind
  • Kommunen im Sinne der Sächsischen Gemeindeordnung
  • Zweckverbände im Sinne des Sächsischen Gesetzes

Wichtig:
Ausgeschlossen sind politische Parteien.

Wo kann ich die Förderung beantragen?

Den Zuwendungsantrag zur Förderung findest du online auf der Seite des Freistaats Sachsen.

Wie läuft die Förderung ab?

Schritt 1:
Besuche die Homepage des Freistaats Sachsen. Die Zuwendungsanträge des zuständigen Landesamts für Straßenbau und Verkehrs muss in schriftlicher Form eingereicht werden. Fülle den Antrag vor Vorhabenbeginn aus. 

Wichtig: Die Lastenräder dürfen frühestens nach Erhalt einer Eingangsbestätigung bestellt bzw. beschafft werden.

Schritt 2:
Beim Ausfüllen des Antrags muss eine Kurzbeschreibung für die Fahrzeugnutzung ausgefüllt werden. Halte außerdem deine Bankverbindung bereit.

Die entsprechende De-minimis-Eigenerklärung erhältst du hier. Bitte lege diese und die nachfolgenden Dokumente bei:

  • Kopie des Gewerbescheins oder Kopie des Handelsregisterauszugs oder Nachweis über die Ansässigkeit im Freistaat Sachsen
  • Datenschutzhinweis gemäß Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (findest du dem Förderantrag angehangen)
  • Angebot/e

Schritt 3:
Richte die Zuwendungsanträge an:
Landesamt für Straßenbau und Verkehr
Stabsstelle für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Stauffenbergallee 24
01099 Dresden
presse@lasuv.sachsen.de
 

Die Richtlinie zur Förderung
 

Kontaktiere jetzt deine Lastenrad-Experten

Gerne beraten wir dich zum Thema Förderung von Lastenrädern am Telefon oder in unserem Shop. Vereinbare dafür einfach einen Termin und besuche uns im Lastenfahrrad-Zentrum in deiner Nähe. Vor Ort haben wir eine breite Auswahl an Lasten e-Bike Modellen und verschiedenen Typen, damit wir mit dir gemeinsam dein passendes Lastenrad finden. 

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