Lastenfahrrad Förderung in Neustadt an der Weinstraße
Lastenfahrrad Förderung der Stadt Neustadt an der Weinstraße
Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaft
Gefördert wird die Anschaffung neuer (e-)Lastenfahrräder. Diese müssen Vorrichtungen für den sicheren Transport von Kindern oder Gegenständen haben und mindestens 40 kg zusätzlich zur Fahrerin oder zum Fahrer transportieren können.
Neustadt an der Weinstraße
500 Euro
Die Stadt fördert bald wieder Lastenfahrräder! Die Antragsstellung ist voraussichtlich im Frühjahr 2025 möglich.
Die KIPKI-Bürgerförderung stellt bis Mitte 2026 insgesamt 536.000 Euro bereit, davon 450.000 Euro für Klimaschutz- und 86.000 Euro für Klimaanpassungsmaßnahmen. Gefördert wird unter anderem die Anschaffung von Lastenfahrrädern.
Was wird gefördert?
In Frage kommen für die Förderung:
- (e)Lastenfahrräder mit Vorrichtungen für den sicheren Transport von Kindern oder Gegenständen und einer Zuladung von mind. 40 kg.
Nicht gefördert wird die Anschaffung gebrauchter oder geleaster (e-)Lastenfahrräder!
Umfang der Förderung
Die Förderhöhe beträgt:
- 20 % und max. 500 € bei Lastenfahrrädern mit Elektroantrieb
- 20 % und max. 300 € bei Lastenfahrrädern ohne Elektroantrieb
Wer kann einen Antrag stellen?
Beantragen können Personen/Gruppierungen folgender Kategorien:
- Bürgerinnen und Bürger mit Erstwohnsitz in Neustadt an der Weinstraße
- Mieterinnen und Mieter sowie Eigentümerinnen und Eigentümer von Immobilien in Neustadt an der Weinstraße
Wo kann ich die Förderung beantragen?
Anträge können frühestens im Frühjahr 2025 eingereicht werden.
Wie läuft die Förderung ab?
Schritt 1:
Fülle den Antrag online auf der Website der Stadt Neustadt an der Weinstraße aus. Die Antragstellung ist frühstens ab dem Frühjahr 2025 möglich.
Schritt 2:
Förderanträge müssen vollständig zusammen mit den benötigten Unterlagen eingereicht werden.
Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizufügen:
- Rechnung Kauf (Leasing ist nicht förderfähig)
- Technische Daten des Lastenrades (zum Beispiel technische Ausstattungsmerkmale)
- Fotos
Schritt 3:
Anträge für »Mittel-Reservierungen« müssen bis zum 30.09. eines jeden Jahres oder im Jahr 2026 bis zum 28.02. gestellt werden, während reguläre Anträge bis zum 15.11. (im Jahr 2026 bis zum 30.04.) eingereicht werden müssen. Nach Umsetzung sind die Nachweise per E-Mail einzureichen. Später eingereichte oder unvollständige Anträge werden abgelehnt, und Reservierungen verfallen. Die Förderung wird nur in der reservierten Höhe gewährt, selbst bei höheren Rechnungen.
Schritt 4:
Anträge werden nach Vollständigkeit bearbeitet. Fehlende Unterlagen können nachgefordert werden. Bei Budgetüberschreitung gibt es eine Warteliste, Anträge darauf werden ins nächste Jahr übernommen. Bei 10 % Budgetüberhang werden keine Anträge mehr angenommen. Antragstellende werden per E-Mail informiert und müssen eine Bestätigung unterschrieben zurücksenden.
Bei Fragen erreicht man die Stadt Neustadt an der Weinstraße unter folgenden Kontaktdaten:
Marktplatz 1
67433 Neustadt an der Weinstraße
06321 855-1796
kipki-buergerfoerderung@neustadt.eu
Weitere Informationen zur Förderung sowie die dazugehörigen Richtlinien folgen in kürze hier.