Lastenfahrrad Förderung in Neustadt an der Weinstraße

Das Förderprogramm für Neustadter Bürgerinnen und Bürger für Klimaschutz und Klimaanpassung

Lastenrad Förderung in Neustadt an der Weinstraße
Wer hat Anrecht?

Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaft

Voraussetzungen

Gefördert wird die Anschaffung neuer (e-)Lastenfahrräder. Diese müssen Vorrichtungen für den sicheren Transport von Kindern oder Gegenständen haben und mindestens 40 kg zusätzlich zur Fahrerin oder zum Fahrer transportieren können.

Reichweite

Neustadt an der Weinstraße

Fördermittel

500 Euro

Seit dem 15.05.2024 läuft in Neustadt an der Weinstraße die KIPKI-Bürgerförderung, das Kommunale Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation des Landes Rheinland-Pfalz. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können bis zum 15. November 2024 Anträge stellen.

Der Verkehrssektor ist einer der stärksten Verursacher von Treibhausgasen in Deutschland. Weil Mobilität aus dem täglichen Leben aber nicht wegzudenken ist, braucht es eine Mobilitätswende. Das bedeutet weniger Autoverkehr, mehr Rad- und ÖPNV-Nutzung und den Umstieg auf alternative Antriebe.

Was wird gefördert?

In Frage kommen für die Förderung:

  • (e)Lastenfahrräder mit Vorrichtungen für den sicheren Transport von Kindern oder Gegenständen und einer Zuladung von mind. 40 kg.

Nicht gefördert wird die Anschaffung gebrauchter oder geleaster (e-)Lastenfahrräder!

Umfang der Förderung

Die Förderhöhe beträgt:

  • 20 % und max. 500 € bei Lastenfahrrädern mit Elektroantrieb
  • 20 % und max. 300 € bei Lastenfahrrädern ohne Elektroantrieb

Wer kann einen Antrag stellen?

Beantragen können Personen/Gruppierungen folgender Kategorien:

  • Bürgerinnen und Bürger mit Erstwohnsitz in Neustadt an der Weinstraße
  • Mieterinnen und Mieter sowie Eigentümerinnen und Eigentümer von Immobilien in Neustadt an der Weinstraße

Wo kann ich die Förderung beantragen?

Der Förderantrag kann auf der Website der Stadt aufgerufen und online ausgefüllt werden.

Wie läuft die Förderung ab?

Schritt 1:
Fülle den Antrag online auf der Website der Stadt Neustadt an der Weinstraße aus. Die Antragstellung muss bis spätestens 15.11.2024 erfolgt sein

Die Antragsstellung auf Fördermittel erfolgt in der Regel nach der Umsetzung der Maßnahme und der Zahlung. Alternativ kann auch vor der Umsetzung ein Antrag auf Förderung gestellt werden, um Mittel für langfristige Projekte zu reservieren.

Schritt 2:
Förderanträge müssen vollständig zusammen mit den benötigten Unterlagen eingreicht werden.
Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizufügen:

  • Rechnung Kauf
  • Technische Daten des Lastenrades (zum Beispiel technische Ausstattungsmerkmale)
  • Fotos

Schritt 3:
Anträge für »Mittel-Reservierungen« müssen bis zum 30.09. eines jeden Jahres oder im Jahr 2026 bis zum 28.02. gestellt werden, während reguläre Anträge bis zum 15.11. (im Jahr 2026 bis zum 30.04.) eingereicht werden müssen. Nach Umsetzung sind die Nachweise per E-Mail einzureichen. Später eingereichte oder unvollständige Anträge werden abgelehnt, und Reservierungen verfallen. Die Förderung wird nur in der reservierten Höhe gewährt, selbst bei höheren Rechnungen.

Schritt 4:
Anträge werden nach Vollständigkeit bearbeitet. Fehlende Unterlagen können nachgefordert werden. Bei Budgetüberschreitung gibt es eine Warteliste, Anträge darauf werden ins nächste Jahr übernommen. Bei 10 % Budgetüberhang werden keine Anträge mehr angenommen. Antragstellende werden per E-Mail informiert und müssen eine Bestätigung unterschrieben zurücksenden.

Weitere Informationen zur Förderung

Kontaktiere jetzt deine Lastenrad-Experten

Gerne beraten wir dich zum Thema Förderung von Lastenrädern am Telefon oder in unserem Shop. Vereinbare dafür einfach einen Termin und besuche uns im Lastenfahrrad-Zentrum in deiner Nähe. Vor Ort haben wir eine breite Auswahl an Lasten e-Bike Modellen und verschiedenen Typen, damit wir mit dir gemeinsam dein passendes Lastenrad finden. 

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