Lastenfahrrad Förderung in Bad Neuenahr-Ahrweiler

Neue Förderung in Bad Neuenahr-Ahrweiler

Lastenrad Förderung in Rheinland-Pfalz
Wer hat Anrecht?

Freiberufler, Gewerbetreibende, Privatpersonen, Stiftungen, Vereine, Unternehmen, Wohnungseigentümergemeinschaft

Voraussetzungen

Wohnsitz / Niederlassung in Bad Neuenahr-Ahrweiler sowie eine Nutzung von mind. 24 Monaten und Platzierung eines Aufklebers der Stadt Bad Neuenahr ebenfalls für 24 Monate.

Reichweite

Rheinland-Pfalz

Fördermittel

1.000 €

Auch im Jahr 2024 fördert die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler die Nutzung von Lastenrädern in Form von Zuschüssen.

Lastenräder bieten eine optimale Lösung, um Menschen, Tiere, Arbeitsutensilien o.ä. zu transportieren und sind dabei deutlich umweltfreundlicher als PKWs. Aus diesem Grund fördert die Stadt Bad Neuenahr auch in diesem Jahr ab dem 09.02.2024 den Kauf neuer Lastenräder. Diese Förderung kann bis zum Ende des Jahres von Gewerbebetrieben, Hotels, Seniorenheime, Vereine und Familien mit (Wohn-)Sitz in Bad Neuenahr-Ahrweiler beansprucht werden.

Was wird gefördert?

In Frage für die Förderung kommt:

  • (e-)Lastenfahrräder mit und ohne Tretunterstützung (bis 25 km/h)
  • Lastenpedelecs (bis 45 km/h) 

Wichtig: Nur Neufahrzeuge, zulassungs-und versicherungsfreie Lastenräder. Die Lastenräder sollen mit Strom aus erneuerbaren Energien geladen werden. Die Eigenproduktion oder der Ökostrom Produkt des Versorgers ist hierfür notwendig.

Umfang der Förderung

Die Förderhöhe beträgt:

  • Lastenfahrrad oder (S-)Lastenpedelec: Max. 25 % oder 1.000 € der Anschaffungskosten

Wer kann einen Antrag stellen?

Einen Antrag stellen können:

  • Gewerbebetriebe und Unternehmen, unabhängig von ihrer Rechtsform, mit Sitz oder Niederlassung in der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler
  • Freiberuflich tätige Personen mit Sitz in der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler
  • Eingetragene Vereine und Körperschaften des öffentlichen Rechts der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler
  • Familien mit einem oder mehreren Kindern mit Wohnsitz in Bad Neuenahr-Ahrweiler
  • Familien mit gehandicapten Angehörigen
  • Hauseigentümerschaften und Quartiergemeinschaften in der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler

Wo kann ich die Förderung beantragen?

Das Antragsformular ist auf der Website der Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler erhältlich.  
Es kann aber auch telefonisch oder per Mail von der Stadtverwaltung angefordert werden.

Wie läuft die Förderung ab?

Schritt 1:
Das Antragsformular muss schriftlich mit einer Originalunterschrift zusammen mit allen nötigen Formularen bei der Kontaktstelle eingereicht werden. 

Kontakt: 
Stadt Bad Neuenahr- Ahrweiler
Klimaschutzmanagement, Zimmer 207
Angela Amatulli
angela.amatulli@bad-neuenahr-ahrweiler.de
Telefon: 02641 87-288

Neben dem Antrag sind weitere Unterlagen einzureichen:

  • ein Angebot des gewünschten Modells mit einer Beschreibung 

Außerdem gilt:

  • für Gewerbebetreibende: eine Kopie des Gewerbescheins oder ein Handelsregisterauszug
  • für freiberuflich Tätige: die Umsatzsteuernummer (U07St.-Nr.)
  • für Vereine: eine Kopie des Vereinsregisterauszugs
  • andere Gemeinschaften: eine Liste der beteiligten Personen mit kurzem Motivationsschreiben
  • für Familien mit einem oder mehreren Kindern: eine Kopie des Personalausweises beider Elternteile/ des Elternteils und eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes / der Kinder 
  • für Familien mit gehandicapten Angehörigen: eine Kopie des Feststellungsbescheids, des Schwerbehindertenausweises oder anderer vergleichbarer Nachweise

Schritt 2:
Nach Eingang des Antrags beginnt die Bearbeitung aller Unterlagen seitens der Stadtverwaltung. Diese prüft die Vollständigkeit und entscheidet dann über die Bewilligung des Antrags. Es besteht die Möglichkeit, dass seitens der Bewilligungsbehörde weitere Unterlagen angefordert werden.
Entschieden wird aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und unter Berücksichtigung der Reihenfolge aller vollständig eingereichten Anträge.

Schritt 3:
Wird der Antrag bewilligt, so wird der Antragsteller entsprechend informiert.
Vor Auszahlung der Förderung müssen die Originalrechnungen und Zahlungsnachweise, der Kaufvertrag inklusive der Fahrzeugidentifikationsnummer sowie der EE-Stromlieferungsvertrag vorgelegt werden. Nach der Prüfung wird der Förderungsbetrag in Form einer Überweisung an das angegebene Empfängerkonto gesendet.

Schritt 4:
Nun behält sich die Stadt vor, die Nutzung des geförderten Lastenrads in einer jährlichen Umfrage abzufragen, was vor allem der Evaluation dient, um auch künftige Fördermaßnahmen zu planen.

Weitere Informationen

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Gerne beraten wir dich zum Thema Förderung von Lastenrädern am Telefon oder in unserem Shop. Vereinbare dafür einfach einen Termin und besuche uns im Lastenfahrrad-Zentrum in deiner Nähe. Vor Ort haben wir eine breite Auswahl an Lasten e-Bike Modellen und verschiedenen Typen, damit wir mit dir gemeinsam dein passendes Lastenrad finden. 

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