Lastenfahrrad Förderung in Österreich – Wien
Jetzt Kaufprämie für Privatpersonen sichern

Privatpersonen
Förderfähig sind (e-)Lastenfahrräder, die bei einem Fahrradhändler, der 150 € Bonus zahlt, gekauft werden. Das Zuladegewicht muss mindestens 80 kg betragen. Zudem benötigt das (e-)Lastenfahrrad eine Transportvorrichtung. Das Faltrad darf im gefalteten Zustand nicht größer als 110 x 80 x 40 sein.
Wien
1000 Euro
Österreich fördert (e-)Lastenfahrräder und (e-)Falträder mit bis zu 850 € und teilnehmende Fachhändler zahlen einen zusätzlichen Bonus von 150 €.
Im Rahmen einer gemeinsamen Förderungsaktion des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK), der Autoimporteure, der Zweiradimporteure und des Sportfachhandels werden auch im Jahr 2023 die Anschaffungen von Elektro-Fahrzeugen wie Lasten e-Bikes für den privaten Einsatz finanziell unterstützt. Neben dem Kauf wird auch wieder Lastenräder Leasing unterstützt.
Was wird gefördert?
In Frage kommen für die Förderung:
- (e-)Lastenfahrräder
- (e-)Falträder
Umfang der Förderung
Die Förderhöhe beträgt:
- Pro (e-)Transportrad insgesamt 1000 €
Dein e-motion Händler in Wien übernimmt für dich 150 €. Dazu erhältst du im Rahmen der E-Mobilitätsoffensive des BMK die Förderung in Höhe von 850 €. - Zusätzlich wird eine Förderung für (e-)Falträder in Höhe von 450 € eingeführt und ebenfalls mit 150 € bezuschusst.
Wichtig:
- Die Fördersätze für Privatpersonen sind Pauschalfördersätze, welche auf maximal 50 % der förderfähigen Kosten begrenzt sind
Wer kann einen Antrag stellen?
Die Förderung richtet sich an Privatpersonen.
Wo kann ich die Förderung beantragen?
Du kannst dich ganz einfach und problemlos direkt online registrieren.
Wie läuft die Förderung ab?
Schritt 1:
Die Einreichung erfolgt in einem 2-stufigen Verfahren. Erst musst du dich im ersten Schritt registrieren. Die Registrierung ist ausschließlich online möglich.
Schritt 2:
Nach erfolgter Registrierung sind die Fördermittel erst einmal reserviert. In einer E-Mail erhältst du einen individuellen Link für die Antragsstellung auf der Online-Plattform. Der Link ist 36 Wochen gültig, in dieser Zeit muss auch die Lieferung und Bezahlung des Fördergegenstandes erfolgen.
Daher sollte vor der Registrierung bekannt sein, ob diese Punkte innerhalb der 36 Wochen fristgerecht umsetzbar sind.
Bei Kauf des (e)-Lastenrads und/oder e-Bikes vor Durchführung der Registrierung ist das Rechnungsdatum im Zuge der Registrierung anzugeben. Bitte beachte in diesem Fall, dass die Rechnung zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 9 Monate sein darf - und auch hier ebenfalls die 36 Wochen Frist ab Registrierungsdatum gilt. Hierbei ist das frühere Datum ausschlaggebend.
Zur Antragsstellung benötigst du die folgenden Unterlagen:
- Rechnung (nicht älter als 9 Monate)
- Meldezettel
- Nachweis über Bezug von Ökostrom
- gültige ÖV Jahresnetzkarte
- Für leasingfinanzierte Fahrzeuge: Leasingvertrag mit vereinbarter Depotzahlung bzw. Vorauszahlung
- Das unterfertigte Formular zur Förderungsabrechnung
Nachdem du den Antrag vollständig eingereicht hast, durchläuft dieser einen Beurteilungs- und Genehmigungsprozess. Nach erfolgter Genehmigung erhältst du ein entsprechendes Auszahlungsschreiben. Anschließend werden die Fördermittel direkt auf dein Konto überwiesen.
Den entsprechenden Leitfaden findest du hier.