Lastenfahrrad Förderung in Österreich – Wien
Förderung für Gewerbetreibende

Stiftungen, Vereine, Unternehmen
Für ein (e-)Lastenrad: es weist eine Transporteinrichtung auf, Zuladegewicht beträgt min. 80 kg, Leistung max. 600 Watt, nicht mehr als 25 km/h
Wien
1000 Euro
Es werden weiterhin (e-)Transportäder sowie (e-)Fahrräder gefördert. Sichere dir die Förderung und spare bis zu 1000 Euro.
Die Förderung für Gewerbetreibende geht in die nächste Runde und wird weiterhin vom Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) ausgeschüttet. Um den Klimaschutz voranzutreiben und die nachhaltige Entwicklung zu gewährleisten, stehen ab sofort wieder verschiedene Förderungen zur Verfügung.
Die Förderung konzentriert sich auf die Anschaffung von Elektro-Fahrräder, Elektro-Transporträdern oder Transporträdern im betrieblichen Einsatz und gilt solange das Budget verfügbar ist.
Was wird gefördert?
In Frage kommen für die Förderung:
- Elektro-Fahrräder ab Kauf einer Menge von 5 Stück
- (e-)Lastenfahrräder mit einem Ladegewicht von bis zu > 80 kg mit und ohne Elektroantrieb
- (e-)Falträder
Umfang der Förderung
Die Förderhöhe beträgt:
-
Pro e-Bike (ab 5 Stück) insgesamt 400 €
Dein e-motion Händler in Wien übernimmt für dich 150 €. Dazu erhältst du im Rahmen der E-Mobilitätsoffensive des BMK die Förderung in Höhe von 250 €.
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Pro Elektro-Transportrad oder Transportrad (Ladegewicht >80 kg) 1000 €
Dein e-motion Händler in Wien übernimmt für dich 150 €. Dazu erhältst du im Rahmen der E-Mobilitätsoffensive des BMK die Förderung in Höhe von 850 €. -
Pro (e-)Faltrad insgesamt 600 €
Dein e-motion Händler in Wien übernimmt für dich 150 €. Dazu erhältst du im Rahmen der E-Mobilitätsoffensive des BMK die Förderung in Höhe von 450 €.
Wichtig:
- Die Fördersätze für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine sind Pauschalfördersätze, welche auf maximal 30 % der förderfähigen Kosten begrenzt sind.
Wer kann einen Antrag stellen?
Beantragen können Gruppierungen/Betriebe folgender Kategorien:
- Betriebe
- Gebietskörperschaften
- Vereine
- konfessionelle Einrichtungen
Wo kann ich die Förderung beantragen?
Du kannst dich ganz einfach und problemlos direkt online registrieren.
Wie läuft die Förderung ab?
Schritt 1:
Die Einreichung erfolgt in einem 2-stufigen Verfahren. Erst musst du dich im ersten Schritt registrieren. Die Registrierung ist ausschließlich online möglich.
Schritt 2:
Nach erfolgter Registrierung sind die Fördermittel erst einmal reserviert. In einer E-Mail erhältst du einen individuellen Link für die Antragsstellung auf der Online-Plattform. Der Link ist 36 Wochen gültig, in dieser Zeit muss auch die Lieferung und Bezahlung des Fördergegenstandes erfolgen.
Daher sollte vor der Registrierung bekannt sein, ob diese Punkte innerhalb der 36 Wochen fristgerecht umsetzbar sind.
Bei Kauf des (e)-Lastenrads und/oder e-Bikes vor Durchführung der Registrierung ist das Rechnungsdatum im Zuge der Registrierung anzugeben. Bitte beachte in diesem Fall, dass die Rechnung zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 9 Monate sein darf - und auch hier ebenfalls die 36 Wochen Frist ab Registrierungsdatum gilt. Hierbei ist das frühere Datum ausschlaggebend.
Zur Antragsstellung benötigst du die folgenden Unterlagen:
- Rechnung(en)
- Für leasingfinanzierte Fahrzeuge: jeweiligen Leasingvertrag, Rechnung zur ersten Teilzahlung und die Fahrzeugrechnung
- Das unterfertigte Formular zur Förderungsabrechnung
- Kopie des amtlichen Lichtbildausweises des Antragstellers
Den entsprechenden Leitfaden findest du hier.