Lastenfahrrad Förderung in Traiskirchen
Die Stadt Traiskirchen fördert (e-)Lastenfahrräder
Juristische Personen, Privatpersonen, Stiftungen, Vereine, Unternehmen
Gegenstand der Förderung sind (e-)Lastenfahrräder mit einer Nutzlast von über 50 kg.
Traiskirchen
500 Euro
Gefördert wird der Kauf neuer (e-)Lastenfahrräder. Ein Lastenfahrrad im Rahmen dieser Förderung ist ein ein- oder mehrspuriges Fahrrad mit einer Transportbox oder -fläche, das für den Transport von schweren Lasten (über 50 kg) geeignet ist.
Die Klimakrise gefährdet die Stabilität der Ökosysteme und stellt somit auch für uns Menschen eine ernsthafte Bedrohung dar. Mit dem Pariser Abkommen wurden verbindliche Maßnahmen für den Klimaschutz beschlossen. Die vorliegende Förderung soll durch einen Direktzuschuss zu den Anschaffungskosten den Kauf von Lasten- und Klappfahrrädern im Gemeindegebiet der Stadt Traiskirchen unterstützen. Dadurch soll die umweltfreundliche Mobilität in der Stadt gefördert sowie CO2-Emissionen und die Feinstaubbelastung verringert werden.
Was wird gefördert?
In Frage kommen für die Förderung:
- (e-)Lastenfahrräder
Nicht gefördert werden Gebraucht- oder Eigenbaufahrzeuge sowie Nachrüstsätze für Lastenfahrräder im Selbstbau.
Umfang der Förderung
Die Förderhöhe beträgt:
- 50 % des Kaufpreises, maximal 500 € für (e-)Lastenfahrräder
Wichtig:
- Einzelpersonen können eine Förderung nur einmal innerhalb von zwei Jahren (gerechnet ab dem jeweiligen Kaufdatum) in Anspruch nehmen.
- Juristische Personen können eine Förderung innerhalb eines Jahres (gerechnet ab dem jeweiligen Kaufdatum) maximal für fünf Fahrräder in Anspruch nehmen.
Wer kann einen Antrag stellen?
Beantragen können Personen/Gruppierungen folgender Kategorien mit Hauptwohnsitz in Traiskirchen:
- Privatpersonen
- Hausgemeinschaften
- Vereine
- Firmen
Wo kann ich die Förderung beantragen?
Du kannst das Antragsformular online bei der Stadtgemeinde Traiskirchen ausfüllen und per E-Mail oder Post abschicken:
Wie läuft die Förderung ab?
Schritt 1:
Fülle das Antragsformular online aus und schicke es per E-Mail oder Post an die Stadtgemeinde Traiskirchen:
Stadtgemeinde Traiskirchen
Hauptplatz 13
2514 Traiskirchen
Die Förderung kann rückwirkend innerhalb von sechs Monaten ab dem Kauf eines neuen Fahrrades beantragt werden.
Schritt 2:
Dem Antragsformular sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Originalrechnung
- entsprechender Zahlungsnachweis