Lastenfahrrad Förderung in Neukirchen an der Enknach
Jetzt Lastenfahrrad Förderung in Neukirchen an der Enknach sichern
gemeinnützige Organisationen, Privatpersonen, Stiftungen, Vereine, Unternehmen
Gefördert wird die Anschaffung eines neuen (e-)Lastenfahrrads (einspurig oder zweispurig) oder Transportanhängers mit Pedalen, fester Transportfläche und mind. 30 kg Zusatzlast.
Neukirchen an der Enknach
200 Euro
Neukirchen möchte noch umweltfreundlicher werden und damit Alltagsradfahren forcieren und Fahrten vom Auto auf das Bike verlagern. So werden CO2-Emissionen eingespart.
Die Gemeinde Neukirchen a.d.E. hat sich zum Ziel gesetzt, in Sachen Umwelt- und Klimaschutz eine Vorreiterrolle einzunehmen und verfolgt dieses Ziel seit Jahren konsequent. Unter anderem mit der Förderung der Anschaffung von Lastenfahrrädern und Fahrradanhängern stellt die Gemeinde weitere Maßnahmen zur Verfügung.
Was wird gefördert?
In Frage kommen für die Förderung:
- (e-)Lastenfahrräder
- Lastenanhänger
Nicht gefördert werden gebrauchte Lastenfahrräder und Lastenanhänger!
Wichtig:
- Der Kauf muss bei einem regionalen Händler erfolgen.
- Der Standort des Lastenfahrrads- oder des Anhängers muss für zumindest ein Jahr nach Förderauszahlung in Neukirchen a.d.E. sein.
- Ein Wiederverkauf innerhalb eines Jahres ist nicht zulässig.
Umfang der Förderung
Die Förderhöhe beträgt:
Die Förderung der e-Lastenräder erfolgt bei Anschaffung eines neuen (e-)Lastenfahrrads und Lastenanhängers in Höhe von maximal 200 €
Hinweis: Der Standort des Rades oder des Anhängers muss für zumindest ein Jahr nach Förderauszahlung in Neukirchen a.d.E. sein. Ein Wiederverkauf innerhalb eines Jahres ist nicht zulässig.
Wer kann einen Antrag stellen?
Einen Antrag stellen können:
- Bürger/innen mit Hauptwohnsitz in Neukirchen an der Enknach
- Betriebe, Vereine und Organisationen in Neukirchen an der Enknach.
Wo kann ich die Förderung beantragen?
Das Antragsformular kann online heruntergeladen und per Post an die Gemeinde Neukirchen an der Enknach verschickt werden:
Gemeinde Neukirchen a.d.E.
Dorfplatz 1
5145 Neukirchen an der Enknach
Wie läuft die Förderung ab?
Schritt 1:
Lade das Antragsformular online herunter, fülle es aus und schicke es per Post an die Gemeinde Neukirchen an der Enknach .
Die Förderung kann rückwirkend innerhalb von sechs Monaten ab dem Kauf eines neuen Fahrrades beantragt werden.
Schritt 2:
Dem Antragsformular sind folgende Unterlagen (in Kopie) beizufügen:
- Rechnung(en) samt Zahlungsbeleg(en)
- Fotos der Anschaffung (2)
- Angabe weiterer Förderungen
Bei Fragen kannst dich an die Buchhaltung des Gemeindeamtes Neukirchen a. d. E. über die Telefonnummer 07729/2255-205 oder per E-Mail wenden.