Lastenfahrrad Förderung in Lustenau
Jetzt Lastenradförderung holen

Privatpersonen, Stiftungen, Vereine, Unternehmen
Gefördert werden StVO-konform ausgestattete Lastenfahrräder und Dreiräder sowie Lasten- und Kinderanhänger. Die Räder müssen über einen Pedalantrieb und eine Transportkapazität von mind. 80 kg verfügen. Der Lastenanhänger muss eine Transportkapazität von mind. 40 kg haben.
Lustenau
600 Euro
Lastenfahrräder werden mit 400 € und Elektro-Lastenfahrräder mit 600 € gefördert. Die Förderung gilt für Privatpersonen, Betriebe und Vereine.
Jetzt auf Lastenrad umsatteln – so günstig wie nie! Die Marktgemeinde fördert den Neukauf von Lastenfahrrädern (mit und ohne e-Motor) sowie Spezialrädern wie Dreirädern, die bei regionalen Fachhändlern gekauft werden. Zusätzlich werden auch Kinderanhänger und Lastenanhänger gefördert, wenn der Kauf bei einem Fachhändler in einer der plan b Gemeinden erfolgt. Zu den plan b Gemeinden gehören Lustenau, Hard, Bregenz, Lauterach, Wolfurt, Kennelbach und Schwarzach.
Was wird gefördert?
In Frage kommen für die Förderung:
- (e-)Lastenfahrräder
- (e-)Dreiräder
- Lasten-/Kinderanhänger
Pro Haushalt/Verein/Firma wird maximal je ein Lastenrad mit oder ohne e-Antrieb, Lasten- und Kinderanhänger gefördert.
Umfang der Förderung
Die Förderhöhe beträgt 50 % des Kaufpreises und maximal:
- 400 € bei muskelbetriebenen Lastenfahrrädern oder Dreirädern
- 600 € bei Elektro-Lastenfahrräder oder -Dreiräder
- 180 € bei Lastenanhänger
- 250 € bei Kinderanhänger
Wer kann einen Antrag stellen?
Beantragen können Personen/Gruppierungen folgender Kategorien mit Hauptsitz in Lustenau:
- Privatpersonen
- Betriebe
- Vereine
Wo kann ich die Förderung beantragen?
Du kannst das Antragsformular online bei der Marktgemeinde Lustenau ausfüllen und direkt dort oder per Post an die zuständige Stelle abschicken:
Rathaus
Rathausstraße 1
6890 Lustenau