Lastenfahrrad Förderung in Lustenau

Jetzt Lastenradförderung holen

Lastenrad Förderung in Lustenau
Wer hat Anrecht?

Privatpersonen, Stiftungen, Vereine, Unternehmen

Voraussetzungen

Gefördert werden StVO-konform ausgestattete Lastenfahrräder und Dreiräder sowie Lasten- und Kinderanhänger. Die Räder müssen über einen Pedalantrieb und eine Transportkapazität von mind. 80 kg verfügen. Der Lastenanhänger muss eine Transportkapazität von mind. 40 kg haben.

Reichweite

Lustenau

Fördermittel

600 Euro

Lastenfahrräder werden mit 400 € und Elektro-Lastenfahrräder mit 600 € gefördert. Die Förderung gilt für Privatpersonen, Betriebe und Vereine.

Jetzt auf Lastenrad umsatteln – so günstig wie nie! Die Marktgemeinde fördert den Neukauf von Lastenfahrrädern (mit und ohne e-Motor) sowie Spezialrädern wie Dreirädern, die bei regionalen Fachhändlern gekauft werden. Zusätzlich werden auch Kinderanhänger und Lastenanhänger gefördert, wenn der Kauf bei einem Fachhändler in einer der plan b Gemeinden erfolgt. Zu den plan b Gemeinden gehören Lustenau, Hard, Bregenz, Lauterach, Wolfurt, Kennelbach und Schwarzach.

Was wird gefördert?

In Frage kommen für die Förderung:

  • (e-)Lastenfahrräder
  • (e-)Dreiräder
  • Lasten-/Kinderanhänger

Pro Haushalt/Verein/Firma wird maximal je ein Lastenrad mit oder ohne e-Antrieb, Lasten- und Kinderanhänger gefördert.

Umfang der Förderung

Die Förderhöhe beträgt 50 % des Kaufpreises und maximal:

  • 400 € bei muskelbetriebenen Lastenfahrrädern oder Dreirädern
  • 600 € bei Elektro-Lastenfahrräder oder -Dreiräder
  • 180 € bei Lastenanhänger
  • 250 € bei Kinderanhänger

Wer kann einen Antrag stellen?

Beantragen können Personen/Gruppierungen folgender Kategorien mit Hauptsitz in Lustenau:

  • Privatpersonen
  • Betriebe
  • Vereine

Wo kann ich die Förderung beantragen?

Du kannst das Antragsformular online bei der Marktgemeinde Lustenau ausfüllen und direkt dort oder per Post an die zuständige Stelle abschicken:

Rathaus
Rathausstraße 1
6890 Lustenau

Wie läuft die Förderung ab?

Schritt 1:
Beantrage die Förderung einfach und bequem online oder per Post. Du kannst den postalischen Antrag hier downloaden.

Schritt 2:
Füge dem Antrag eine Originalrechnung bei. Die Originalrechnung muss auf den Antragssteller adressiert und darf nicht älter als 12 Monate sein.

Weitere Informationen zur Förderung

Kontaktiere jetzt deine Lastenrad-Experten

Gerne beraten wir dich zum Thema Förderung von Lastenrädern am Telefon oder in unserem Shop. Vereinbare dafür einfach einen Termin und besuche uns im Lastenfahrrad-Zentrum in deiner Nähe. Vor Ort haben wir eine breite Auswahl an Lasten e-Bike Modellen und verschiedenen Typen, damit wir mit dir gemeinsam dein passendes Lastenrad finden. 

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