Lastenfahrrad Förderung in Österreich – Eichgraben
Förderung von Lastenfahrrädern

Privatpersonen
Gegenstand der Förderung ist der Ankauf von neuen einspurigen Elektrofahrrädern und (e-)Lastenfahrräder. Alle Räder müssen für den öffentlichen Straßenverkehr geeignet und vom Hersteller für straßentauglich erklärt sein.
Eichgraben
300 Euro
Mit der Förderung von e-Bikes und Lasten e-Bikes soll der Kauf und der Ersatz von einspurigen Elektrofahrzeugen und Lastenfahrrädern in der Marktgemeinde Eichgraben durch einen direkten Zuschuss zu den Anschaffungskosten unterstützt werden.
Die Förderung des Ankaufs von Elektrofahrrädern und Lastenräder durch die Marktgemeinde Eichgraben soll lokal einen Beitrag zur Luftqualität leisten und in der globalen Perspektive die umweltpolitischen Zielsetzungen der Reduktion der klimaschädlichen Emissionen unterstützen.
Was wird gefördert?
In Frage kommen für die Förderung:
- (e-)Lastenfahrräder
- e-Bikes
Umfang der Förderung
Die Förderhöhe beträgt:
- 10 % des Kaufpreises, maximal 150 € bei (e-)Lastenfahrräder und e-Bikes für Erwachsense
- 20 % des Kaufpreises, maximal 300 € bei (e-)Lastenfahrräder und e-Bikes für Jugendliche zwischen 12 und 22 Jahren
Wer kann einen Antrag stellen?
Beantragen können Personen/Gruppierungen folgender Kategorien:
- Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Eichgraben
Wo kann ich die Förderung beantragen?
Der Förderantrag ist online auf der Website der Marktgemeinde Eichgraben verfügbar.
Wie läuft die Förderung ab?
Schritt 1: Antragstellung
Der Förderantrag muss innerhalb des Kalenderjahres an das Gemeindeamt gestellt werden. Dazu musst du folgende Unterlagen einreichen:
- Rechnungsbeleg und Zahlungsnachweis in Kopie,
- Detaillierte Angaben über:
- Datum des Ankaufs,
- Typenbezeichnung,
- Hersteller,
- Fahrgestell- bzw. Rahmennummer,
- Gegebenenfalls die Nummer der Fahrradcodierung.
Schritt 2: Auszahlung
Der festgestellte Förderungsbetrag wird unbar auf das im Antrag angegebene Girokonto der Förderantragstellenden überwiesen.
Schritt 3: Verpflichtungen der Förderungswerber:in
Der Förderantragstellende verpflichtet sich, das (e-)Lastenfahrrad oder e-Bike mindestens zwei Jahre zu behalten und es für die eigene Mobilität zu nutzen. Die Marktgemeinde behält sich das Recht vor, die ordnungsgemäße Nutzung des geförderten Gegenstands während dieser Zeit zu überprüfen.