Lastenfahrrad Förderung in Amstetten
Jetzt Kaufprämie für (e-)Lastenfahrräder sichern
Privatpersonen, Stiftungen, Vereine, Unternehmen
Gefördert wird die Anschaffung eines neuen (e-)Lastenfahrrades
Amstetten
400 Euro
Mit der Förderung von (e-)Lastenfahrrädern soll der Ankauf und der Einsatz von Lastenfahrrädern im Gemeindegebiet von Amstetten durch einen Direktzuschuss zu den Anschaffungskosten unterstützt werden.
Lastenfahrräder ergänzen die moderne und umweltschonende Stadtmobilität, ihre Verwendung eröffnet der Bevölkerung und Unternehmer:innen eine bequeme Form der sanften Mikromobilität. Die umweltpolitische Zielsetzung der Reduktion der klimaschädlichen Emissionen soll unterstützt werden.
Was wird gefördert?
In Frage kommen für die Förderung:
- (e-)Lastenfahrräder
Wichtig: Pro Förderwerber:in können maximal zwei Lastenräder, unabhängig der Art, gefördert werden.
Nicht gefördert werden gebrauchte und selbstgebaute Lastenfahrräder sowie Nachrüstsätze für selbstgebaute Lastenräder
Umfang der Förderung
Die Förderhöhe beträgt:
- 400 € beim Ankauf eines (e-)Lastenfahrrades als Direktzuschuss
- 100 € als zusätzliche einmalige „Gutscheinkarte Amstetten“ für Unternehmen mit Sitz in Amstetten.
- Bis zu 50 % der Investitionskosten eines neuen (e-)Lastenfahrrades
Wer kann einen Antrag stellen?
Einen Antrag stellen können:
- Volljährige, natürliche Personen mit Hauptwohnsitz in Amstetten
- Unternehmen mit Hauptsitz in der Stadtgemeinde Amstetten
- Vereine, deren Nutzung im Sinne des Vereins erfolgt, mit Vereinssitz in Amstetten.
Wo kann ich die Förderung beantragen?
Den Förderantrag kannst du auf der Website der Stadt Amstetten herunterladen und online ausfüllen.
Wie läuft die Förderung ab?
Schritt 1: Antragstellung
Sende den Förderantrag binnen 30 Tage nach Ankauf des (e-)Lastenfahrrades unter Verwendung des dafür vorgesehenen Formulars an die folgende Andresse:
Stadtgemeinde Amstetten
Rathausstraße 1
3300 Amstetten
Schritt 2: Einreichung der Unterlagen
Dem Antrag ist der Rechnungsbeleg und ein Zahlungsnachweis in Kopie einzureichen, mit detaillierten Angaben über:
- Datum des Ankaufes
- Typenbezeichnung
- Hersteller
- Fahrgestell- bzw. Rahmennummer
- gegebenenfalls die Nummer der Fahrradcodierung
Schritt 3: Auszahlung des Förderbetrags.
Der errechnete Förderbetrag wird durch Überweisung auf ein bekannt gegebenes Girokonto ausgezahlt.
Schritt 4: Vollständigkeit der Anträge
Unvollständige Förderanträge werden erst nach Beibringung aller erforderlichen Unterlagen bearbeitet. Ein Antrag gilt erst als „eingebracht“, wenn alle Unterlagen vorliegen.
Schritt 5: Bearbeitungsmodus
Die Bearbeitung der Förderanträge erfolgt im Modus „First Come – First Serve“ nach Einbringungsdatum der Anträge.
Wichtiger Hinweis: Die Möglichkeit einer Förderung ist durch die im Kalenderjahr verfügbaren budgetären Mittel begrenzt und erlischt automatisch, sobald diese ausgeschöpft sind. Die Gewährung der Förderung hängt somit von der Verfügbarkeit der Mittel ab.