Lastenfahrrad Förderung in Altach
Lastenfahrrad Förderung in der Stadt Altach
Privatpersonen
Gefördert wird die Anschaffung eines (e-)Lastenfahrrades, das bei einem in Vorarlberg ansässigen Fachbetrieb gekauft worden ist.
Altach
250 Euro
Die Gemeinde Altach fördert die Anschaffung von Lastenfahrrädern!
Im Rahmen des Förderprogramms haben Interessierte die Möglichkeit sich für eine Kaufprämie zu bewerben und somit auf eine umweltfreundliche Alternative umzusteigen. Pro Antrag werden maximal 250 € auf den Kauf eines Lastenfahrrades gefördert.
Was wird gefördert?
In Frage für die Förderung kommen:
- Lastenfahrräder mit Elektroantrieb
- Lastenfahrräder ohne Elektroantrieb
Pro Haushalt wird maximal ein Lastenfahrrad gefördert.
Umfang der Förderung
Die Förderhöhe beträgt
- maximal 250 € pro Antrag.
Wer kann einen Antrag stellen?
Beantragen können Personen/Gruppierungen folgender Kategorien:
- Privatpersonen mit Hauptwohnsitz sich in der Gemeinde Altach.
Hinweis: Der/die Antragssteller:in darf noch keine Förderung für die Anschaffung eines Lastenrades von der Gemeinde Altach erhalten haben.
Wo kann ich die Förderung beantragen?
Du kannst das Antragsformular online herunterladen und per Post oder E-Mail an die Gemeinde Altach schicken:
Postalisch:
Gemeinde Altach
Berkmannweg 2
6844 Altach
Wie läuft die Förderung ab?
Schritt 1: Antrag ausfüllen
Fülle den Antrag vollständig aus. Achte darauf, alle erforderlichen Informationen beizufügen. Stelle sicher, dass du alle Felder korrekt und wahrheitsgemäß ausfüllst.
Schritt 2: Antrag einreichen
Nachdem du den Antrag ausgefüllt hast, sende ihn an die Gemeinde Altach zusammen mit einer Rechnungskopie. Dies kann entweder per Post, E-Mail oder Fax erfolgen.
Schritt 3: Bestätigung erhalten
Nach dem Absenden des Antrags erhältst du eine Bestätigung, dass dein Antrag eingegangen ist.
Schritt 4: Rückmeldung abwarten
Die Prüfung deines Antrags erfolgt nach der Einreichung. Je nach den Vorgaben der Förderung wird dir in Kürze ein Feedback oder eine Rückmeldung über den weiteren Verlauf mitgeteilt.
Schritt 5: Weitere Schritte
Falls notwendig, wirst du zu weiteren Informationen oder Anpassungen aufgefordert. Beachte das Feedback und folge den Anweisungen, um den Antragsprozess abzuschließen. Die Auszahlung der Förderung erfolgt in der Reihenfolge der eingegangenen Anträge, solange dafür Mittel zur Verfügung stehen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf den Erhalt der Förderung.
Für Fragen zum Thema Förderung erreichest du die Stadt Karlsruhe per Mail unter folgenden Kontaktdaten:
Silke Vigl-Greinix
Gemeindekasse, Finanzverwaltung
+43 5576 7178-141
silke.vigl-greinix@altach.at
Gemeinde Altach
Berkmannweg 2
6844 Altach