Lastenfahrrad Förderung in Willich

Ab dem 1. Oktober 2022 fördert die Stadt Willich den Kauf von Lastenrädern

Lastenrad Förderung in Willich
Wer hat Anrecht?

Privatpersonen

Voraussetzungen

Hauptwohnsitz in Willich

Reichweite

Willich

Fördermittel

500 Euro

Um eine noch umweltfreundlichere und nachhaltigere Mobilität zu gewährleisten, ruft die Stadt Willich erstmals eine Lastenrad Förderung ins Leben.

Ziel der Stadt ist es, umweltfreundlichere Transportmöglichkeiten noch attraktiver zu gestalten. Dafür stellt die Stadt Willich ein Förderbudget bereit, welches bei einer hohen Nachfrage durchaus erhöht werden kann.

Was wird gefördert?

In Frage für die Förderung kommen:

  • neue ein- und zweispurige Lastenräder, mit einer möglichen Lastenzuladung von mindestens 100 kg
  • Anhänger mit einer möglichen Lastenzuladung von mindestens 60 kg

Als Lastenräder gelten:

  • Lastenräder ohne Elektrounterstützung
  • Lastenpedelecs (mit Motorunterstützung bis 25 km/h)
  • Lasten e-Bikes (Motorunterstützung über 6 Kilometer pro Stunde ohne Pedalbetrieb, zulassungs- und versicherungspflichtig, bis 45 Kilometer pro Stunde)
    Es ist nur ein Lastenrad / Anhänger pro Haushalt förderfähig

Umfang der Förderung

Die Förderhöhe beträgt:
30 % der förderfähigen Kosten, aber maximal

  • 500 € für Lastenpedelecs und Lasten e-Bikes
  • 300 € für Lastenräder ohne Elektrounterstützung
  • 100 € für Lastenanhänger

Wer kann einen Antrag stellen?

Einen Antrag stellen können:
Personen mit Hauptwohnsitz in Willich

Wo kann ich die Förderung beantragen?

Die Förderung kann mit Hilfe des Antragsformulars bei der Stadt Willich beantragt werden. Der Antrag ist einzureichen im Geschäftsbereich II/5 Umwelt und nachhaltige Entwicklung. 
Das entsprechende Antragsformular ist auf der Website der Stadt Willich abrufbar oder per Telefon 02156 949269 anzufordern.

Wie läuft die Förderung ab?

Schritt 1: 
Der Antrag muss dem zuständigen Geschäftsbereich der Stadt Willich samt Wohnsitznachweis in Willich und einem Kostenvoranschlag / Angebot eingereicht werden. 

Stadt Willich
GB II/5 Umwelt und nachhaltige Stadtentwicklung
Hauptstraße 6
47877 Willich

Wichtig:
Der Antrag muss vor Abschluss eines Kaufvertrages eingereicht werden! 

Schritt 2:
Über die Bewilligung des Antrags wird in der Reihenfolge aller vollständig eingegangenen Unterlagen entschieden. Es ist daher wichtig, dass du alle notwendigen Unterlagen zusammen mit dem Förderantrag einreichst.

Schritt 3:
Nachdem das Budget aufgebraucht ist, ist das Förderprogramm für das Jahr beendet. Anträge, die danach eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden. 

Schritt 4:
Ist dein Antrag bewilligt worden, ist innerhalb der nächsten sechs Monate nach Eingang des Zuwendungsbescheids ein Verwendungsnachweis (inkludiert Zahlungsnachweis, Rechnungsbeleg und Rahmennummer des Fahrzeugs) vorzulegen. Ausnahmen, wie etwa Lieferschwierigkeiten, werden berücksichtigt, sofern diese nachgewiesen werden können.

Schritt 5:
Ist der Verwendungsnachweis geprüft worden, erfolgt die Auszahlung der Förderung.

Weitere Informationen findest du in den Förderrichtlinien der Stadt Willich.

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Gerne beraten wir dich zum Thema Förderung von Lastenrädern am Telefon oder in unserem Shop. Vereinbare dafür einfach einen Termin und besuche uns im Lastenfahrrad-Zentrum in deiner Nähe. Vor Ort haben wir eine breite Auswahl an Lasten e-Bike Modellen und verschiedenen Typen, damit wir mit dir gemeinsam dein passendes Lastenrad finden. 

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