Lastenfahrrad Förderung in Willich
Ab dem 1. Oktober 2022 fördert die Stadt Willich den Kauf von Lastenrädern

Privatpersonen
Hauptwohnsitz in Willich
Willich
500 Euro
Die Lastenfahrrad Förderung in Williich ist ausgelaufen. Es können keine weiteren Anträge mehr gestellt werden.
Ziel der Stadt ist es, umweltfreundlichere Transportmöglichkeiten noch attraktiver zu gestalten. Dafür stellt die Stadt Willich ein Förderbudget bereit, welches bei einer hohen Nachfrage durchaus erhöht werden kann.
Was wird gefördert?
In Frage für die Förderung kommen:
- neue ein- und zweispurige Lastenräder, mit einer möglichen Lastenzuladung von mindestens 100 kg
- Anhänger mit einer möglichen Lastenzuladung von mindestens 60 kg
Als Lastenräder gelten:
- Lastenräder ohne Elektrounterstützung
- Lastenpedelecs (mit Motorunterstützung bis 25 km/h)
- Lasten e-Bikes (Motorunterstützung über 6 Kilometer pro Stunde ohne Pedalbetrieb, zulassungs- und versicherungspflichtig, bis 45 Kilometer pro Stunde)
Es ist nur ein Lastenrad / Anhänger pro Haushalt förderfähig
Umfang der Förderung
Die Förderhöhe beträgt:
30 % der förderfähigen Kosten, aber maximal
- 500 € für Lastenpedelecs und Lasten e-Bikes
- 300 € für Lastenräder ohne Elektrounterstützung
- 100 € für Lastenanhänger
Wer kann einen Antrag stellen?
Einen Antrag stellen können:
Personen mit Hauptwohnsitz in Willich
Wo kann ich die Förderung beantragen?
Die Förderung kann mit Hilfe des Antragsformulars bei der Stadt Willich beantragt werden. Der Antrag ist einzureichen im Geschäftsbereich II/5 Umwelt und nachhaltige Entwicklung.
Das entsprechende Antragsformular ist auf der Website der Stadt Willich abrufbar oder per Telefon 02156 949269 anzufordern.
Wie läuft die Förderung ab?
Schritt 1:
Der Antrag muss dem zuständigen Geschäftsbereich der Stadt Willich samt Wohnsitznachweis in Willich und einem Kostenvoranschlag / Angebot eingereicht werden.
Stadt Willich
GB II/5 Umwelt und nachhaltige Stadtentwicklung
Hauptstraße 6
47877 Willich
Wichtig:
Der Antrag muss vor Abschluss eines Kaufvertrages eingereicht werden!
Schritt 2:
Über die Bewilligung des Antrags wird in der Reihenfolge aller vollständig eingegangenen Unterlagen entschieden. Es ist daher wichtig, dass du alle notwendigen Unterlagen zusammen mit dem Förderantrag einreichst.
Schritt 3:
Nachdem das Budget aufgebraucht ist, ist das Förderprogramm für das Jahr beendet. Anträge, die danach eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.
Schritt 4:
Ist dein Antrag bewilligt worden, ist innerhalb der nächsten sechs Monate nach Eingang des Zuwendungsbescheids ein Verwendungsnachweis (inkludiert Zahlungsnachweis, Rechnungsbeleg und Rahmennummer des Fahrzeugs) vorzulegen. Ausnahmen, wie etwa Lieferschwierigkeiten, werden berücksichtigt, sofern diese nachgewiesen werden können.
Schritt 5:
Ist der Verwendungsnachweis geprüft worden, erfolgt die Auszahlung der Förderung.
Weitere Informationen findest du in den Förderrichtlinien der Stadt Willich.