Lastenfahrrad Förderung in Wesel
Kaufprämie im Bundesland NRW
Privatpersonen
Privatperson muss in Wesel gemeldet sein.
Wesel
1,000 Euro
Die Stadt Wesel fördert die Anschaffung von Lastenrädern für Privatpersonen mit bis zu 1.000 Euro.
Um die Lebensqualität vor Ort stetig zu verbessern und die Klimaschutzziele zu erreichen, fördert die Stadt Wesel die Anschaffung von Lastenrädern. Der Rat der Stadt Wesel beschloss daher Lastenräder sowie Lasten e-Bikes mit einem Förderbetrag von max. 1.000 Euro bzw. 30 % des Kaufpreises zu unterstützen. Antragsberechtigt sind in der Stadt Wesel gemeldete volljährige Privatpersonen, die das Lastenfahrrad lediglich für den privaten Gebrauch kaufen möchten.
Was wird gefördert?
In Frage kommen für die Förderung:
- (e-)Lastenräder
Die Lastenfahrräder oder Lasten e-Bikes müssen:
- serienmäßig und fabrikneu sind,
- eine Nutzlast von mindestens 120 kg aufweisen und
- Transportmöglichkeiten aufweisen, die unlösbar verbunden sind und mehr Volumen aufnehmen als ein herkömmliches Fahrrad
Umfang der Förderung
Die Förderhöhe beträgt:
- 30 % des Kaufpreises
- jedoch max. 1.000 Euro
Antragstellende mit mindestens einem Kind (noch keine 4 Jahre alt), erhalten einen einmaliger Bonus in Höhe von 500 Euro.
Wichtig: Stichtag für die Gewährung ist der Antragseingang bei der Stadt Wesel.
Wer kann einen Antrag stellen?
Beantragen können Gruppierungen folgender Kategorien:
- Privatpersonen mit Erstwohnsitz in Wesel
Wo kann ich die Förderung beantragen?
Das Antragsformular für die Lastenrad Förderung findest du auf der Webseite der Stadt Wesel.
Wie läuft die Förderung ab?
Schritt 1:
Das Antragsformular muss schriftlich bei der Stadt eingereicht werden:
Stadt Wesel
Fachbereich Stadtentwicklung
Team 13
Klever-Tor-Platz 1
46483 Wesel
Schritt 2:
Dem Antrag sind beizufügen:
- vollständig ausgefülltes Antragsformular,
- ein unverbindliches Angebot, aus dem die Ausgaben hervorgehen
Halte bitte außerdem für das Ausfüllen des Antrags deine Kontodaten bereit.
Schritt 3:
Die Bearbeitung erfolgt nach dem Eingangsdatum der Anträge. Solange die entsprechenden Haushaltsmittel verfügbar sind, ist auch eine Bewilligung der Förderung möglich.
Wenn alle Fördervoraussetzungen erfüllt sind, erhältst du einen vorläufigen Bewilligungsbescheid.
Wichtig: Erst nach Erhalt der vorläufigen Bewilligung darfst du den Kauf des Lastenrads tätigen.
Schritt 4:
Der endgültige Bewilligungsbescheid wird nach Vorlage der Rechnung und des Zahlungsnachweises (Quittungsbeleg, Kontoauszug oder Kaufbeleg möglich) erteilt.
Auf Grundlage des Kostenvoranschlags und der eingereichten Rechnungen wird der ermittelte Förderbetrag ausgezahlt.
Wichtig:
Die Rechnung muss:
- auf den Antragsteller ausgestellt sein
- die Rahmennummer des Lastenfahrrades enthalten
- der Stadt Wesel in Kopie übermittelt werden
Schritt 5:
Der Mindest-Nutzungszeitraum des Fördergegenstandes beträgt 48 Monate. Das bedeutet, dass du bis zum Ablauf des Mindest-Nutzungszeitraumes folgende Umstände zusammen
mit den entsprechenden Nachweisen der Stadt Wesel mitteilen musst:
- dauerhafte Unbrauchbarkeit des Fördergegenstandes, sofern dieser nicht durch einen gleichwertigen, fabrikneuen Gegenstand ersetzt wird
- Verkauf oder Vermietung des Fördergegenstandes
- Zweckentfremdung des gekauften Fördergegenstandes
- Wegzug in eine andere Kommune
Die Stadt Wesel ist berechtigt, innerhalb des Mindest-Nutzungszeitraumes (48 Monate) Nachweise über die Nutzung des Lastenrads einzufordern.
Wichtig: Mit der Bewilligung erhältst du einen Aufkleber mit dem Hinweis auf die Förderung. Dieser muss gut sichtbar am Fördergegenstand angebracht werden!
Weitere Informationen zur Förderung in Wesel