Lastenfahrrad Förderung im Rheinisch-Bergischen Kreis
Der Kreis fördert (e-)Lastenfahrräder und Fahrradanhänger

Privatpersonen
Förderfähig sind (e-)Lastenfahrräder mit einer Mindestnutzlast von 150 kg. Zudem muss eine unlösbaren Transportmöglichkeit vorhanden sein, ein Mindest-Transportvolumen von 1 m³ verfügen oder das (e-)Lastenfahrrad muss einen verlängerten Radstand haben. Fahrradanhänger müssen eine Zuladung von mindestens 20 kg haben.
Rheinisch-Bergischer Kreis
1000 Euro
Die Förderung ist bereits ausgeschöpft, es können leider keine weiteren Anträge gestellt werden. Sollte die Förderung erneut aufgelegt werden, informieren wir dich hier rechtzeitig.
Das Förderprogramm „Förderung von Lastenrädern und Fahrradanhängern im Rheinisch-Bergischen Kreis“ wurde im Sinne des Integrierten Klimaschutzkonzeptes sowie des Integrierten Mobilitätskonzeptes für den Rheinisch-Bergischen Kreis zur Förderung einer nachhaltigen und klimafreundlichen Mobilität durch den Kreistag des Rheinisch-Bergischen Kreises am 09.12.2021 beschlossen.
Was wird gefördert?
In Frage kommen für die Förderung:
- (e-)Lastenfahrräder
- Fahrradanhänger
Umfang der Förderung
Die Förderhöhe beträgt:
- 25 % und maximal 1000 €
Wer kann einen Antrag stellen?
Beantragen können Personen/Gruppierungen folgender Kategorien:
- Privatpersonen aus dem Rheinisch-Bergischen Kreis
Wo kann ich die Förderung beantragen?
Du kannst das Antragsformular online herunterladen und per Post an den Rheinisch-Bergischen Kreis senden:
Rheinisch-Bergischer Kreis
Amt für Mobilität, Klimaschutz und regionale Projekte
Am Rübezahlwald 7
51469 Bergisch Gladbach
Wie läuft die Förderung ab?
Die Förderung ist ausgeschöpft. Sobald es Neuigkeiten gibt, halten wir dich hier auf dem Laufenden.
Schritt 1:
Schließe erst einen Kaufvertrag ab bevor du einen Antrag stellst.
Schritt 2:
Fülle den Antrag vollständig aus.
Schritt 3:
Füge die nötigen Nachweise hinzu:
- Nachweis über den Wohnort
- Kopie des Kaufvertrags
- Kopie des Zahlungsbelegs