Lastenfahrrad Förderung im Rheinisch-Bergischen Kreis
Der Kreis fördert (e-)Lastenfahrräder und Fahrradanhänger
Privatpersonen
Förderfähig sind (e-)Lastenfahrräder mit einer Mindestnutzlast von 150 kg. Zudem muss eine unlösbaren Transportmöglichkeit vorhanden sein, ein Mindest-Transportvolumen von 1 m³ verfügen oder das (e-)Lastenfahrrad muss einen verlängerten Radstand haben. Fahrradanhänger müssen eine Zuladung von mindestens 20 kg haben.
Rheinisch-Bergischer Kreis
1000 Euro
Der Rheinisch-Bergische Kreis fördert (e-)Lastenfahrräder und Fahrradanhänger mit bis zu 1000 €.
Das Förderprogramm „Förderung von Lastenrädern und Fahrradanhängern im Rheinisch-Bergischen Kreis“ wurde im Sinne des Integrierten Klimaschutzkonzeptes sowie des Integrierten Mobilitätskonzeptes für den Rheinisch-Bergischen Kreis zur Förderung einer nachhaltigen und klimafreundlichen Mobilität durch den Kreistag des Rheinisch-Bergischen Kreises am 09.12.2021 beschlossen.
Was wird gefördert?
In Frage kommen für die Förderung:
- (e-)Lastenfahrräder
- Fahrradanhänger
Umfang der Förderung
Die Förderhöhe beträgt:
- 25 % und maximal 1000 €
Wer kann einen Antrag stellen?
Beantragen können Personen/Gruppierungen folgender Kategorien:
- Privatpersonen aus dem Rheinisch-Bergischen Kreis
Wo kann ich die Förderung beantragen?
Du kannst das Antragsformular online herunterladen und per Post an den Rheinisch-Bergischen Kreis senden:
Rheinisch-Bergischer Kreis
Amt für Mobilität, Klimaschutz und regionale Projekte
Am Rübezahlwald 7
51469 Bergisch Gladbach
Wie läuft die Förderung ab?
Schritt 1:
Schließe erst einen Kaufvertrag ab bevor du einen Antrag stellst.
Schritt 2:
Fülle den Antrag vollständig aus.
Schritt 3:
Füge die nötigen Nachweise hinzu:
- Nachweis über den Wohnort
- Kopie des Kaufvertrags
- Kopie des Zahlungsbelegs