Lastenfahrrad Förderung in Mönchengladbach
Derzeit ist leider keine Antragsstellung mehr möglich!
Privatpersonen
Wohnsitz in Mönchengladbach
Mönchengladbach
2.500 €
Derzeit ist leider keine Antragsstellung mehr möglich!
(e-)Lastenräder und Fahrradanhänger bieten im Alltag die optimale Alternative zum Auto. Sie sind umweltfreundlicher und entzerren zusätzlich den Verkehr. Aus diesen und weiteren Gründen hat sich die Stadt Mönchengladbach dazu entschieden, bereits das 2. e-Lastenrad Förderprogramm in einem Jahr aufzustellen. Die Nachfrage war bereits im Mai so hoch, dass das Programm erneut ins Leben gerufen - und das Budget verdoppelt wurde.
Was wird gefördert?
In Frage für die Förderung kommen:
- (e-)Lastenräder
- Fahrradanhänger
Wichtig: nur Neukäufe
Umfang der Förderung
Die Förderhöhe beträgt:
50 % der Anschaffungskosten
- für e-Lastenräder maximal 2.500 €
- für Lastenräder maximal 1.500 €
- für Anhänger maximal 1.000 €
Wer kann einen Antrag stellen?
Einen Antrag stellen können:
Volljährige Privatpersonen mit Erstwohnsitz in Mönchengladbach, die zuvor noch keine Förderung im Programm “Dein Lastenrad MG” erhalten haben
Wo kann ich die Förderung beantragen?
Der Antrag kann über das Serviceportal der Stadt Mönchengladbach eingereicht werden.
Das Formular muss ausgefüllt - und alle weiteren Anweisungen müssen befolgt werden, um den Antrag online einzureichen.
Wie läuft die Förderung ab?
Schritt 1:
Der Antrag kann im Zeitraum vom 01.09.2022 bis zum 30.09.2022 über das Serviceportal der Stadt Mönchengladbach eingereicht werden.
Neben dem Antrag einzureichen sind :
- ein Angebot bzw. Kostenvoranschlag vom Fachhandel (oder ein Angebot aus dem Internet)
- eine Kopie des Personalausweises
Nach Einreichung aller Anträge werden diese geprüft und schließlich wird gelost, welchen Anträgen stattgegeben wird.
Schritt 2:
Alle ausgelosten Personen erhalten innerhalb kurzer Zeit einen Zuwendungsbescheid.
Schritt 3:
Im nächsten Schritt wird der Kauf des (e-)Lastenrads / Anhängers getätigt.
Schritt 4:
Im Anschluss an den Kauf müssen Zahlungsnachweise und Kaufbelege bei der Stadt eingereicht werden.
Schritt 5:
Im fünften Schritt werden diese Belege geprüft. Nach vollständiger Prüfung wird der Zuschuss an das von dir angegebene Konto überwiesen.
Schritt 6:
Sobald das Förderobjekt bereit zur Nutzung ist, muss der dazugehörige Lieferschein eingereicht werden und ein Förderaufkleber angebracht werden.
Genauere Informationen findest du in den Förderrichtlinien der Stadt.