Lastenfahrrad Förderung in Minden
Das städtischen Förderprogramm KlimaPlus+
Privatpersonen, Stiftungen, Vereine, Wohnungseigentümergemeinschaft
Gefördert werden Lastenfahrräder (mit/ohne Elektroantrieb): Das Lastenfahrrad muss eine serienmäßig vom Hersteller verfügbare, fest montierte Vorrichtung haben, um Kinder und/oder Gegenstände sicher zu transportieren. Das Rad muss mindestens 40 kg zusätzlich zum Eigengewicht des Fahrers transportieren können.
Minden
600 Euro
Die Stadt Minden führt das Förderprogramm „KlimaPlus+“ ein, um Bürgerinnen und Bürger bei ihrem Engagement für den Klimaschutz zu unterstützen und soziale Gerechtigkeit zu fördern. Das Programm richtet sich an alle volljährigen Privatpersonen mit Erstwohnsitz in Minden sowie an Eigentümer:innen von Gebäuden, Grundstücken, Vereine und Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbRs). Die gleichzeitige Beantragung mehrerer Fördermaßnahmen ist möglich, bis zu einem Höchstbetrag von 3.000 Euro pro Haushalt und Jahr.
Das Förderprogramm „KlimaPlus+“ der Stadt Minden unterstützt die Anschaffung von Lastenfahrrädern mit und ohne Elektroantrieb. Gefördert werden sowohl Neu- als auch Gebrauchtfahrzeuge. Die Förderhöhe beträgt 20 % des Kaufpreises oder der Leasingrate, jedoch maximal 600 Euro pro Fahrzeug.
Das Programm zielt darauf ab, das persönliche Engagement für den Klimaschutz zu stärken und soziale Gerechtigkeit zu fördern, indem auch einkommensschwache Haushalte sowie Mieterinnen und Mieter von den Maßnahmen profitieren können. Die Stadt Minden möchte auf diese Weise die Gemeinschaft in der Stadt zum Handeln befähigen und den Klimawandel aktiv bekämpfen.
Was wird gefördert?
In Frage kommen für die Förderung:
- (e-)Lastenfahrräder
Es werden Neu- und Gebrauchtlastenfahrräder gefördert.
Umfang der Förderung
Die Förderhöhe beträgt:
- Für Lastenräder (mit/ohne Elektroantrieb): 20 % der Anschaffungskosten inkl. Mehrwertsteuer, maximal 600 € pro Fahrzeug.
Wichtig: Pro Haushalt ist ein Lastenrad förderfähig.
Wer kann einen Antrag stellen?
Einen Antrag stellen können:
- volljährige Privatpersonen mit Erstwohnsitz in Minden
- Eigentümer:innen von Gebäuden oder Grundstücken in Minden
- Vereine und GbRs mit Sitz in Minden.
Jede antragsberechtigte Person oder Organisation kann einen Antrag auf Förderung stellen. Es gibt eine maximale Förderhöhe von 3.000 Euro pro Haushalt und Jahr.
Wo kann ich die Förderung beantragen?
Das Förderprogramm ist auf das Stadtgebiet von Minden begrenzt. Die Maßnahmen müssen innerhalb der Stadtgrenzen umgesetzt werden. Die Antragstellung erfolgt digital über die Website der Stadt .
Wie läuft die Förderung ab?
Die Antragstellung verläuft in zwei Schritten:
Schritt 1: Antrag auf Mittelreservierung
Zunächst wird eine Reservierung der Fördermittel beantragt. Hierbei muss eine Kurzbeschreibung der geplanten Maßnahme eingereicht werden. Die Stadt prüft den Antrag und reserviert im positiven Fall die Finanzmittel für den Antragssteller. Die Maßnahme darf erst nach positiver Bescheidung umgesetzt werden.
Schritt 2: Antrag auf Auszahlung der Fördermittel
Nach der erfolgreichen Umsetzung der Maßnahme wird ein Antrag auf Auszahlung gestellt. Dazu müssen alle erforderlichen Nachweise, wie Rechnungen und technische Datenblätter, eingereicht werden. Die Förderung wird dann als einmaliger Zuschuss ausgezahlt.
Wichtige Details:
- Mehrere Fördermaßnahmen können gleichzeitig beantragt werden, allerdings gilt ein Förderhöchstbetrag von 3.000 Euro pro Haushalt und Jahr.
- Der Zuschuss wird als Bruttobetrag ausgezahlt und muss in der Steuererklärung berücksichtigt werden.
- Maßnahmen, die bauliche Veränderungen beinhalten, dürfen nicht auf Mieter:innen umgelegt werden.
- Es gibt keine Warteliste für nicht berücksichtigte Anträge; bei Erschöpfung des Budgets werden Antragstellende informiert.