Lastenfahrrad Förderung in Lünen
Auch 2023 fördert die Stadt Lünen Lastenräder
Privatpersonen
Hauptwohnsitz in Lünen
Lünen
800 Euro
Die Lastenfahrrad Förderung in Lünen ist ausgeschöpft. Es können keine weiteren Anträge mehr gestellt werden.
Im Rahmen der Ziele der Stadt Lünen hinsichtlich des Klimaschutzes, stellt die Stadt insgesamt 50.000 € an Fördergeldern bereit.
Was wird gefördert?
In Frage für die Förderung kommen:
- neue Lasten (e-)Bikes mit standardisierten Transportvorrichtungen, die eine Nutzlast von min. 150 kg vorweisen
- Fahrradanhänger mit einer Zuladung von mindestens 40 kg oder einem Transportvolumen von 140 Litern
Umfang der Förderung
Die Förderhöhe beträgt:
- 20 % des Anschaffungspreises (inkl. MwSt.), aber maximal 800 €
Wer kann einen Antrag stellen?
Einen Antrag stellen können:
- volljährige Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Lünen
- auch eine Nutzergemeinschaft mehrerer Privatpersonen ist möglich
Wichtig: Im Falle einer Nutzergemeinschaft ist der Antrag von nur einer ausgewählten Person zu stellen. Im Falle einer Bewilligung wird der Förderbeitrag vollständig auf das angegebene Konto ausgezahlt
Wo kann ich die Förderung beantragen?
Das Antragsformular ist auf der Internetseite der Stadt Lünen zu finden.
Rückfragen können gestellt werden an:
Stadt Lünen
Fachdienst Mobilitätsplanung und Verkehrslenkung
Willy-Brandt-Platz 5
44532 Lünen
oder an mobilitaet@luenen.de
Wie läuft die Förderung ab?
Schritt 1:
Der Antrag kann ab dem 01.10.2022 gestellt werden und ist bei der Stadt Lünen einzureichen. Folgende Angaben sind für den Antrag erforderlich:
- Angaben zum Antragsteller
- Angaben zum Fördergegenstand
- ein Wohnortnachweis
- Bestätigung über eine Mindestnutzung von 36 Monaten
- Bestätigung darüber, dass keine Doppelförderung vorliegt
- ggf. (vorläufiger) Kaufvertrag
Wichtig: Ein Förderantrag kann auf für ein bereits erworbenes e-Lastenrad gestellt werden, sofern der Kauf nicht länger als 6 Monate her ist.
Schritt 2:
Die eingereichten Anträge werden der Reihe nach bearbeitet und geprüft. Gehen mehrere Anträge gleichzeitig ein und die übrige Fördersumme reicht nicht aus, entscheidet das Los. Im Anschluss werden entsprechende Förderzusagen durch den Fachdienst Mobilitätsplanung und Verkehrslenkung mitgeteilt.
Weitere Informationen in den Förderrichtlinien.