Lastenfahrrad Förderung in Lünen

Auch 2023 fördert die Stadt Lünen Lastenräder

Lastenrad Förderung in Lünen
Wer hat Anrecht?

Privatpersonen

Voraussetzungen

Hauptwohnsitz in Lünen

Reichweite

Lünen

Fördermittel

800 Euro

Die Lastenfahrrad Förderung in Lünen ist ausgeschöpft. Es können keine weiteren Anträge mehr gestellt werden.

Im Rahmen der Ziele der Stadt Lünen hinsichtlich des Klimaschutzes, stellt die Stadt insgesamt 50.000 € an Fördergeldern bereit.

Was wird gefördert?

In Frage für die Förderung kommen:

  • neue Lasten (e-)Bikes mit standardisierten Transportvorrichtungen, die eine Nutzlast von min. 150 kg vorweisen
  • Fahrradanhänger mit einer Zuladung von mindestens 40 kg oder einem Transportvolumen von 140 Litern

Umfang der Förderung

Die Förderhöhe beträgt:

  • 20 % des Anschaffungspreises (inkl. MwSt.), aber maximal 800 €

Wer kann einen Antrag stellen?

Einen Antrag stellen können:

  • volljährige Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Lünen
  • auch eine Nutzergemeinschaft mehrerer Privatpersonen ist möglich

Wichtig: Im Falle einer Nutzergemeinschaft ist der Antrag von nur einer ausgewählten Person zu stellen. Im Falle einer Bewilligung wird der Förderbeitrag vollständig auf das angegebene Konto ausgezahlt

Wo kann ich die Förderung beantragen?

Das Antragsformular ist auf der Internetseite der Stadt Lünen zu finden.

Rückfragen können gestellt werden an:
Stadt Lünen
Fachdienst Mobilitätsplanung und Verkehrslenkung 
Willy-Brandt-Platz 5
 44532 Lünen 

oder an mobilitaet@luenen.de

Wie läuft die Förderung ab?

Schritt 1
Der Antrag kann ab dem 01.10.2022 gestellt werden und ist bei der Stadt Lünen einzureichen. Folgende Angaben sind für den Antrag erforderlich:

  • Angaben zum Antragsteller
  • Angaben zum Fördergegenstand
  • ein Wohnortnachweis
  • Bestätigung über eine Mindestnutzung von 36 Monaten
  • Bestätigung darüber, dass keine Doppelförderung vorliegt
  • ggf. (vorläufiger) Kaufvertrag

Wichtig: Ein Förderantrag kann auf für ein bereits erworbenes e-Lastenrad gestellt werden, sofern der Kauf nicht länger als 6 Monate her ist.

Schritt 2:
Die eingereichten Anträge werden der Reihe nach bearbeitet und geprüft. Gehen mehrere Anträge gleichzeitig ein und die übrige Fördersumme reicht nicht aus, entscheidet das Los. Im Anschluss werden entsprechende Förderzusagen durch den Fachdienst Mobilitätsplanung und Verkehrslenkung mitgeteilt. 

Weitere Informationen in den Förderrichtlinien.

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