Lastenfahrrad Förderung in Langenfeld
Ab März 2023 fördert die Stadt Lastenräder
Privatpersonen
Werksneues Lastenrad muss eine Nutzlast von mindestens 130 kg aufweisen und darf 25km/h nicht überschreiten.
Langenfeld
1000 Euro
Die Lastenfahrrad Förderung in Langenfeld ist ausgeschöpft. Es können keine weiteren Anträge mehr gestellt werden.
Die Stadt möchte, mithilfe umweltfreundlicher Lastenräder, die Grundlage für nachhaltige und klimafreundliche Mobilität fördern. Somit erhalten Privatpersonen mit Erstwohnsitz in Langenfeld bis zu 1.000 Euro des Kaufpreises erstattet.
Was wird gefördert?
In Frage kommen für die Förderung:
- Lastenräder mit Elektroantrieb
Wichtig: Lastenräder müssen vorrangig dem Privattransport dienen.
Umfang der Förderung
Die Förderhöhe beträgt:
- 1.000 € bei Lastenrädern mit Elektroantrieb, max. 20 % des Kaufpreises
Wichtig: Gefördert werden max. ein Lastenrad je natürlicher Person oder je Hausstand.
Wer kann einen Antrag stellen?
- Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Langenfeld
Wo kann ich die Förderung beantragen?
Die Kaufprämie kann ab 01.03.2023 mit dem online abrufbaren Förderantrag beantragt werden.
Wie läuft die Förderung ab?
Schritt 1:
Anträge, die vor dem 01.09.2023 gestellt worden sind, können nicht berücksichtigt werden.
Eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich. Die Förderung muss schriftlich eingereicht werden. Rufe dafür die Förderrichtlinie auf und befülle den Förderantrag .
Schritt 2:
Der ausgefüllte und unterschriebene Förderantrag kann dann an die Stadt Langenfeld geschickt werden:
Stadt Langenfeld
Fachbereich Stadtentwicklung
Stichwort 'Förderung Lastenrad'
Konrad-Adenauer-Platz 1
40764 Langenfeld
oder per E-Mail an
lastenrad-foerderung@langenfeld.de
Schritt 3:
Bitte versende mit dem Antragsvordruck ebenfalls das entsprechende Angebot des Fachhändlers. Aus dem Angebot sollte auch die zulässige Gesamtzuladung oder Nutzlast des Lasten e-Bikes hervorgehen.
Schritt 4:
Die Stadt Langenfeld entscheidet dann per Losverfahren und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel. Für das Losverfahren werden Anträge berücksichtigt, die bis zum 31.03.2023 eingegangen sind.
Wichtig: Der Förderbescheid ist bis zum 31.12.2023 gültig.
Schritt 5:
Die Auszahlung des Förderbetrags erfolgt dann nach Prüfung der eingereichten Rechnung. Die Rechnung muss auf den Antragsteller ausgestellt sein und die Rahmennummer des entsprechenden Lastenrads enthalten.
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