Lastenfahrrad Förderung in Krefeld
Die Krefelder Stadtverwaltung fördert ab sofort den Kauf von Lastenrädern

gemeinnützige Organisationen, Privatpersonen, Stiftungen, Vereine, Wohnungseigentümergemeinschaft
Neue, serienmäßige Lastenräder mit einem fest installierten Transportaufbau, Zuladung mindestens 30 kg
Krefeld
2.500 €
Der Fördertopf ist erneut ausgeschöpft, daher sind derzeit keine Anträge mehr möglich.
Die Stadt Krefeld möchte mit Hilfe der Lastenrad Förderung Anreize für umweltfreundliche Mobilität schaffen. Daher unterstützt die Stadt ihre Büger:innen ab sofort mit einer Kaufprämie bis zu 2.500 Euro je Lastenfahrrad.
Was wird gefördert?
In Frage kommen für die Förderung:
- (e-) Lastenfahrräder
- Anhänger
Umfang der Förderung
Die Förderhöhe beträgt:
- 40 % des Bruttopreises, maximal 2.500 Euro
Wer kann einen Antrag stellen?
Beantragen können Personen/Gruppierungen folgender Kategorien:
- Privatpersonen mit Wohnsitz in Krefeld
- Personengesellschaften und Wohnungseigentümergemeinsaften mit Erstwohnsitz in Krefeld
- Gemeinnützige Organisationsformen (einschließlich Kirchen)
- Eingetragene Vereine
Wichtig: Der Nachweis der Gemeinnützigkeit ist durch die Bestätigung des Finanzamtes über die Freistellung von der Körperschaftssteuer zu erbringen. Vorgezogen werden Anträge von Familien mit Kindern sowie Anträge aus verdichteten Quartieren.
Wo kann ich die Förderung beantragen?
Die Förderung startet ab sofort und der entsprechende Förderantrag wird direkt bei der Stadt Krefeld eingereicht.
Wie läuft die Förderung ab?
Schritt 1:
Das Antragsformular kann sowohl per Mail oder postalisch eingereicht werden:
Stadtverwaltung Krefeld
Geschäftsbereich VI - Stabsstelle
Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Von der Leyen-Platz 2
47798 Krefeld
klimafreundlicheswohnen@krefeld.de
Schritt 2:
Dem Antragsformular sind beizufügen:
- Rechnung über die Anschaffung
- Nachweis über die Rechnungsbegleichung
- Einwilligung zur Datenverarbeitung
- Datenblatt (bzw. Prospekt / Internet-Screenshot, aus dem die maximale Zuladung des Lastenrads bzw. des Lastenanhängers hervorgeht
- Angabe, ob weitere Fördermittel in Anspruch genommen wurden
Schritt 3:
Nach Eingang der Unterlagen wird der Antrag von der Stadt geprüft. Das Prüfergebnis wird den Antragsstellern schriftlich mitgeteilt. Falls der Antrag unvollständig sein sollte, erfolgt eine Benachrichtigung durch die Verwaltung zur Nachreichung der entsprechenden Unterlagen.