Lastenfahrrad Förderung in Köln

Ab dem 22. August 2022 gibt es wieder eine Lastenrad Förderung in Köln

Lastenrad Förderung in Köln
Wer hat Anrecht?

Freiberufler, gemeinnützige Organisationen, Gewerbetreibende, Privatpersonen, Stiftungen, Vereine, Unternehmen, Wohnungseigentümergemeinschaft

Voraussetzungen

Mindest-Transportvolumen von 1 m³ oder Nutzlast von min. 150 kg transportieren können oder Zuladung von min. 50 kg haben, standardisierte Sonderaufbauten

Reichweite

Köln

Fördermittel

2.500 €

Die Stadt Köln fördert zwischen dem 22.08.2022 und 12.09.2022 wieder Mals die Anschaffung neuer Lastenfahrräder.

Das erfolgreiche Lastenfahrrad Förderprogramm der Stadt Köln geht in die nächste Runde. Das Gesamtbudget beträgt genau wie im Vorjahr 500.000 Euro.

Was wird gefördert?

In Frage kommen für die Förderung:

  • (e-) Lastenfahrräder

Umfang der Förderung

Die Förderhöhe beträgt:

  • 45 % der Nettoanschaffungskosten, maximal 2.500 Euro (bzw. 3.000 Euro für Gespanne*)

Wichtig:

  • Private Antragsgemeinschaften, die einen aktuellen Köln-Pass für mindestens 50 Prozent der Mitglieder vorab einreichen, erhalten eine Förderung von 65 Prozent der Nettoanschaffungskosten.
  • Eingetragene Vereine erhalten ebenfalls eine Förderung von 65 Prozent der Nettoanschaffungskosten.

*Gespanne = bestehend aus einem Lastenfahrrad und einem standardisierten und serienmäßig hergestellten Anhänger zum Transport von Gütern.

Wer kann einen Antrag stellen?

Beantragen können Personen/Gruppierungen folgender Kategorien:

  • private Kleinstunternehmen bis zu einer Betriebsgröße von bis zu neun Mitarbeitenden sowie sonstige Selbstständige, freiberuflich Tätige mit Firmensitz oder Niederlassung in Köln
  • Vereine und Verbände, Einrichtungen in freier Trägerschaft (auch für mehrere Standorte im Stadtgebiet)
  • Privatpersonen mit Erstwohnsitz in Köln, welche in Gemeinschaften von mindestens drei Haushalten innerhalb eines Stadtteils oder in angrenzenden Stadtteilen der Hauptansprechperson organisiert sind (beispielsweise Miet- oder Eigentumsgemeinschaften)

Wichtig: Nicht förderberechtigt sind Zuwendungsempfangende Personen, die im Rahmen der Förderaufrufe 2019 bis 2021 eine Zuwendung erhalten haben.

Wo kann ich die Förderung beantragen?

Der Antrag kann zwischen dem 22. August und 12. September 2022 gestellt werden. Die Unterlagen stehen bereits ab sofort zur Verfügung.

Wie läuft die Förderung ab?

Schritt 1:
Das Antragsformular kann sowohl online als auch postalisch eingereicht werden. Allerdings wird die Antragstellung mit Hilfe des Online-Formulars empfohlen.

Wichtig: Anträge, die ausschließlich per E-Mail oder Fax sowie Anträge, die außerhalb des Antragszeitraums eingehen, werden ungeprüft abgelehnt.

Stadt Köln
Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung
Stichwort Lastenradförderung 2022
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln

Schritt 2:
Dem Antragsformular sind beizufügen:

  • Kopie des Personalausweises, der Identitätskarte oder des Reisepasses (bei Nicht-EU-Staatsangehörigen mitsamt Meldebescheinigung)
  • Beschreibung des Vorhabens
  • Kosten- und Finanzierungsplan
  • Beantragte oder bereits bewilligte Förderungen/Zuschüsse von Dritten und von der Stadt Köln
  • Erklärung, dass mit der geförderten Maßnahme (Kauf des Lastenfahrrades) noch nicht begonnen wurde
  • Erklärung über die Berechtigung zum Vorsteuerabzug gemäß §15 Umsatzsteuergesetz

Wichtig: Unvollständige Anträge sind nach Aufforderung innerhalb einer Frist von 10 Werktagen zu vervollständigen.

Schritt 3:
Es erfolgt eine Losziehung unter Aufsicht. Sofern die grundsätzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, werden (aufgrund der vorherigen Förderaufrufe) Anträge aus den nachfolgenden Stadtteilen bevorzugt:

  • Deutz, Bezirk Innenstadt
  • Marienburg, Rondorf, Weiß, Sürth, Godorf, Immendorf und Meschenich (Bezirk Rodenkirchen)
  • Weiden, Lövenich, Widdersdorf (Bezirk Lindenthal)
  • Vogelsang, Bocklemünd/Mengenich (Bezirk Ehrenfeld),
  • Riehl, Niehl, Weidenpesch, Longerich und Bilderstöckchen (Bezirk Nippes)
  • alle Stadtteile in den Bezirken Chorweiler, Porz, Kalk und Mülheim

Schritt 4:
Im positiven Fall wird dir eine Absichtserklärung übermittelt. Erst nach Vorlage der Rechnungskopie inklusive der Rahmennummer des Lastenfahrrads und des Zahlungsnachweises (Quittungsbeleg, Kontoauszug oder Kaufbeleg) erhältst du den endgültigen Bewilligungsbescheid und der ermittelte Förderbetrag wird ausgezahlt. Somit müsstest du in eine Vorleistung gehen. Die jeweilige Förderhöhe richtet sich nach dem Kostenvoranschlag sowie der eingereichten Rechnung.

Die Rechnungskopie muss:

  • auf die hauptantragstellende Person ausgestellt sein
  • die Rahmennummer des Lastenfahrrades bzw. zusätzlich des Anhängers enthalten.

Wichtig: Die bewilligten Fördermittel müssen spätestens nach drei Monaten ab dem Datum der Bewilligung verwendet werden. Wenn dies nicht der Fall ist und keine entsprechende Rechnung mit Zahlungsnachweis vorliegt, wird die Förderzusage widerrufen.

Weitere Informationen zur Förderung in Köln

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