Lastenfahrrad Förderung in Kevelaer
Förderung für (e-)Lastenfahrräder und Lastenanhänger

Juristische Personen, Privatpersonen
Das (e-)Lastenfahrrad muss ein Mindestnutzlast von 45 kg (ohne Fahrer) aufweisen. Lastenanhänger müssen eine Mindestnutzlast von 40 kg haben.
Kevelaer
500 Euro
Die Wallfahrtsstadt Kevelaer fördert (e-)Lastenfahrräder und Lastenanhänger mit bis zu 500 €
Das Förderprogramm „Lastenräder für Kevelaer“ soll den Radverkehrsanteil am städtischen Verkehrsaufkommen erhöhen und ein verändertes Mobilitätsbewusstsein fördern.
Was wird gefördert?
In Frage kommen für die Förderung:
- (e-)Lastenfahrräder
- Lastenanhänger
Umfang der Förderung
Die Förderhöhe beträgt:
- 30 % und maximal 500 € für e-Lastenfahrräder
- 30 % und maximal 300 € für Lastenfahrräder
- 30 % und maximal 100 € für Lastenanhänger
Wer kann einen Antrag stellen?
Beantragen können Personen/Gruppierungen folgender Kategorien:
- Privatpersonen aus Rietberg
- juristische Personen
Wo kann ich die Förderung beantragen?
Du kannst das Antragsformular online runterladen und per Post oder E-Mail an die Stadt senden:
Wallfahrtsstadt Kevelaer
Abteilung Stadtplanung
Mara Ueltgesforth, Mobilitätsmanagement
Peter-Plümpe-Platz 12
47623 Kevelaer
Wie läuft die Förderung ab?
Schritt 1:
Wichtig: Schließe erst einen Kaufvertrag ab, wenn du den Bewilligungsbescheid erhalten hast. Lasse dir zunächst ein konkretes Angebot geben.
Schritt 2:
Fülle den Antrag vollständig aus und sende es zusammen mit dem Angebot an die Wallfahrtsstadt Kevelaer
Schritt 3:
Wenn du einen positiven Bescheid erhalten hast, kannst du dein Fahrrad kaufen. Nach dem abgeschlossenen Kauf musst du eine Kopie der Rechnung und einer Quittung nachzuweisen.