Lastenfahrrad Förderung in Kevelaer
Förderung für (e-)Lastenfahrräder und Lastenanhänger

Juristische Personen, Privatpersonen
Das (e-)Lastenfahrrad muss ein Mindestnutzlast von 45 kg (ohne Fahrer) aufweisen. Lastenanhänger müssen eine Mindestnutzlast von 40 kg haben.
Kevelaer
500 Euro
Die Lastenfahrrad Förderung in Kevelaer ist ausgelaufen. Es können keine weiteren Anträge mehr gestellt werden.
Das Förderprogramm „Lastenräder für Kevelaer“ soll den Radverkehrsanteil am städtischen Verkehrsaufkommen erhöhen und ein verändertes Mobilitätsbewusstsein fördern.
Was wird gefördert?
In Frage kommen für die Förderung:
- (e-)Lastenfahrräder
- Lastenanhänger
Umfang der Förderung
Die Förderhöhe beträgt:
- 30 % und maximal 500 € für e-Lastenfahrräder
- 30 % und maximal 300 € für Lastenfahrräder
- 30 % und maximal 100 € für Lastenanhänger
Wer kann einen Antrag stellen?
Beantragen können Personen/Gruppierungen folgender Kategorien:
- Privatpersonen aus Rietberg
- juristische Personen
Wo kann ich die Förderung beantragen?
Du kannst das Antragsformular online runterladen und per Post oder E-Mail an die Stadt senden:
Wallfahrtsstadt Kevelaer
Abteilung Stadtplanung
Mara Ueltgesforth, Mobilitätsmanagement
Peter-Plümpe-Platz 12
47623 Kevelaer
Wie läuft die Förderung ab?
Schritt 1:
Wichtig: Schließe erst einen Kaufvertrag ab, wenn du den Bewilligungsbescheid erhalten hast. Lasse dir zunächst ein konkretes Angebot geben.
Schritt 2:
Fülle den Antrag vollständig aus und sende es zusammen mit dem Angebot an die Wallfahrtsstadt Kevelaer
Schritt 3:
Wenn du einen positiven Bescheid erhalten hast, kannst du dein Fahrrad kaufen. Nach dem abgeschlossenen Kauf musst du eine Kopie der Rechnung und einer Quittung nachzuweisen.
Weitere Informationen zur Förderung