Lastenfahrrad Förderung in Herne
Förderprogramm zur Anschaffung von Lastenfahrrädern in Herne
Privatpersonen
Gefördert wird der Kauf neuer (e-)Lastenfahrräder und Anhänger für den Güter- oder Personentransport. Lastenfahrräder müssen fest integrierte Transportvorrichtungen haben und entweder 150 kg Nutzlast oder 70 kg Zuladung (ohne Fahrer:in) tragen können.
Herne
1.000 Euro
Ziel dieses Förderprogramms ist es, durch die Förderung des Kaufpreises von Lastenfahrrädern und Fahrradanhängern, einen Anreiz für Privatpersonen in Herne zu schaffen, verstärkt auf dieses umweltfreundliche Verkehrsmittel zu setzen und damit Kfz-Fahrten zu ersetzen.
Um Privatpersonen beim Umstieg aufs Fahrrad zu unterstützen, hat die Stadt Herne ein Förderprogramm zur Anschaffung von Lastenfahrrädern und Fahrradanhängern eingerichtet. Hiermit soll ein Anreiz geschaffen werden, verstärkt auf dieses umweltfreundliche Verkehrsmittel zu setzen und damit Kfz-Fahrten zu ersetzen. Lastenfahrräder und Fahrradanhänger bieten hierbei viel Potenzial auf kurzen Strecken im Alltagsverkehr, wie beispielsweise zum Einkaufen. Sie leisten somit einen Beitrag zur Mobilitätswende in Herne.
Was wird gefördert?
In Frage kommen für die Förderung
- (e-)Lastenfahrräder
- Fahrradanhänger
Nicht förderfähig sind: vorab gekaufte Lastenfahrräder, Rikschas, Werbe- oder Verkaufsräder, nachgerüstete Elektromotoren, gebrauchte oder teils gebrauchte Räder, Prototypen oder Sonderanfertigungen, Eigenleistungen und Zubehör wie Regenschutz.
Achtung: Leasing und Mietkäufe sind von der Kaufprämie ausgeschlossen!
Umfang der Förderung
Die Förderhöhe beträgt
- Für Lastenfahrräder mit Elektoantrieb: 30 % des Anschaffungspreises, max. 1.000 €. Die Bagatellgrenze beträgt 2.000 €.
- Für Lastenfahrräder ohne Elektroantrieb: 30 % des Anschaffungspreises, max. 500 €. Die Bagatellgrenze beträgt 1.500 €.
- Für Fahrradanhänger: 30 % des Anschaffungspreises, max. 100 €. Die Bagatellgrenze beträgt 500 €.
Sonstiges: Die Förderung von (e-)Lastenfahrrädern erfolgt als Anteilfinanzierung und die Förderung von Fahrradanhängern erfolgt als Festbetrag.
Wer kann einen Antrag stellen?
Beantragen können Personen/Gruppierungen folgender Kategorien:
- volljährige Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Herne
Sonstiges: Der Erwerb kann auch gemeinschaftlich durch mehrere volljährige Privatpersonen (Nutzergemeinschaft) erfolgen; die Förderung wird jedoch in einer Summe an eine von der Nutzergemeinschaft zu bestimmende Person ausgezahlt. Diese Person muss auch den Antrag stellen.
Wo kann ich die Förderung beantragen?
Wie läuft die Förderung ab?
Schritt 1:
Für die Antragstellung ist eine Anmeldung über die BundID mit dortiger Registrierung mittels Online-Ausweisfunktion erforderlich.
Folgende Unterlagen werden für die Antragstellung benötigt:
- Ein vom Fachhandel erstelltes Angebot für das Lastenrad beziehungsweise den Fahrradanhänger
- Falls die Antragstellung als Nutzergemeinschaft erfolgen soll, ist zusätzlich die Unterschriftenliste mit Unterschriften aller nutzungsberechtigten volljährigen Personen einzureichen.
Folgende Angaben und erforderliche Nachweise sollten beigefügt werden:
- Angaben zur antragsstellenden Person (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer, EMail- Adresse, Bankverbindung)
- Angaben zum Fördergegenstand (Lastenfahrrad oder Fahrradanhänger)
- Bestätigung, dass das Lastenfahrrad oder der Fahrradanhänger nur von der antragsstellenden Person als Käufer:in und/oder von im Haushalt lebenden Familienmitgliedern bzw. den gemeinschaftlich an dem Kauf beteiligten Dritten für mindestens 36 Monate genutzt und nicht dauerhaft an Dritte weitergegeben oder verkauft wird
- Bestätigung, dass keine Doppelförderung vorliegt bzw. vorliegen wird (d. h. keine weitere Förderung z. B. von Landes- oder Bundesseite in Anspruch genommen wird)
- Bestätigung, dass die Bereitschaft zur Öffentlichkeitsarbeit besteht. Hierzu zählt beispielsweise die Veröffentlichung eines Fotos des Lastenfahrrades bzw. des Fahrradanhängers auf den Online-Auftritten der Stadt Herne
Die Verteilung der Fördermittel erfolgt nach dem Eingang der Anträge. Sind alle Fördermittel verbraucht, wird keine weitere Förderung bewilligt. Bei positiver Prüfung erhältst du einen Bewilligungsbescheid.
Nach erfolgter Zustellung hast du sechs Monate Zeit, dir das beantragte Lastenfahrrad bzw. den beantragten Fahrradanhänger zu bestellen und die Auszahlung des Zuschusses zu beantragen. Als Fördernehmer:in gehst du somit in finanzielle Vorleistung.