Lastenfahrrad Förderung in Everswinkel

Förderung für Lastenräder in der Gemeinde Everswinkel

Lastenrad Förderung in Gemeindegebiet Everswinkel
Wer hat Anrecht?

Privatpersonen

Voraussetzungen

Ausschließlich Privatnutzung sowie die Anbringung eines Aufklebers

Reichweite

Gemeindegebiet Everswinkel

Fördermittel

1.000 Euro

Im Rahmen eines Klimaschutzprojektes entschied sich die Gemeinde Everswinkel dazu Fördergelder für die Anschaffung umweltfreundlicher Lastenfahrräder bereitzustellen.

Die Förderung ist eine der Maßnahmen im Rahmen des Gemeindeentwicklungsprojekts 2030 und soll die “alternative Mobilität stärken”. Lastenräder sind die umweltfreundliche Alternative zum Auto und ermöglichen darüber hinaus den Transport von Kindern, Hunden oder Einkäufen.

Was wird gefördert?

In Frage kommen für die Förderung:

  • Lastenfahrräder
  • Fahrradanhänger
  • Dreiräder

Umfang der Förderung

Die Förderhöhe beträgt:

  • Für Lastenräder: 30 % aber maximal 1000 €
  • Für Anhänger: 30 % aber maximal 100 €
  • Für Dreiräder: 30 % aber maximal 1000 €

Wer kann einen Antrag stellen?

Beantragen können Personen/Gruppierungen folgender Kategorien:

  •  Privatpersonen mit Hauptwohnsitz im Gemeindegebiet Everswinkel

Wo kann ich die Förderung beantragen?

Das Antragsformular ist auf der Internetseite der Gemeinde Everswinkel zu finden. Der Antrag kann jedoch auch persönlich im Rathaus gestellt werden, wenn zuvor ein Termin vereinbart wurde.

Wie läuft die Förderung ab?

Schritt 1: 
Informationen beim Fachhändler sammeln, verschiedene Modelle anschauen und Probe fahren. Bitte erfrage auch den voraussichtlichen Kaufpreis.

Schritt 2:
Den Förderantrag über das Online-Formular stellen. Bitte halte hier auch deine Kontodaten bereit.

Schritt 3:
Der Antrag wird von der Gemeinde geprüft. Nach Prüfung wird ein Bewilligungsbescheid samt Verwendungsnachweis ausgestellt und über den Postweg versendet.

Schritt 4:
Nach dem Kauf des Förderungsobjekts muss der Verwendungsnachweis ausgefüllt werden. Dieser muss zusammen mit der Rechnung und einer Kopie des Zahlungsnachweises maximal 4 Wochen nach dem Kauf bei der Gemeinde eingereicht werden.

Schritt 5:
Die Zahlung erfolgt auf das von dir im Antrag angegebene Konto.

Weitere Informationen sind in den Förderrichtlinien zu finden.

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Gerne beraten wir dich zum Thema Förderung von Lastenrädern am Telefon oder in unserem Shop. Vereinbare dafür einfach einen Termin und besuche uns im Lastenfahrrad-Zentrum in deiner Nähe. Vor Ort haben wir eine breite Auswahl an Lasten e-Bike Modellen und verschiedenen Typen, damit wir mit dir gemeinsam dein passendes Lastenrad finden. 

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