Lastenfahrrad Förderung in Euskirchen
Förderung von Lastenfahrrädern in Euskirchen
Privatpersonen
Förderfähig sind (e-)Lastenfahrräder, die über eine Nutzlast von 40 kg befördern können oder ein Transportvolumen von mindestens 140 Liter besitzen und deren Transportmöglichkeit unlösbar vom Fahrzeug ist sowie Fahrradlasten-/Kinderanhänger.
Euskirchen
900 Euro
Die Förderung geht seit Juli 2024 in die nächste Runde und wird bis zum 31.12.2024 fortgesetzt.
Das Förderprogramm soll zu einer nachhaltigen und klimafreundlichen Mobilität beitragen. Euskirchener Bürger:innen steht damit eine finanzielle Unterstützung für die private Nutzung von Lastenrädern und Fahrradanhängern zur Verfügung.
Was wird gefördert?
In Frage kommen für die Förderung:
- (e-)Lastenfahrräder
- Anhänger
Nicht förderfähig sind:
- Lastenräder und Fahrradanhänger die nicht den Anforderungen der StraßenverkehrsZulassungs-Ordnung (StVZO) genügen,
- Lastenräder/Fahrradanhänger, die für den gewerblichen Personentransport konzipiert
wurden, - (e-)Lastenräder/Fahrradanhänger, die als Werbefläche genutzt werden,
- die Nachrüstung von Lastenrädern und Fahrradanhängern mit Elektromotoren durch
Dritte, - der Erwerb und die Verwendung gebrauchter (e-)Lastenräder und Fahrradanhänger
sowie neuer mit überwiegend gebrauchten
Bauteilen - Ausgaben für Prototypen sowie nicht serienmäßige Sonderanfertigungen,
- Eigenleistungen (mit der Beschaffung und dem Betrieb verbundene Nebenkosten) sowie
- Extras wie Transportkosten, Schlösser, zusätzliche Akkus, Helm etc.
Umfang der Förderung
Die Förderhöhe beträgt:
25 % und maximal 1.100 € für e-Lastenfahrräder
25 % und maximal 600 € für muskelbetriebene Lastenfahrräder
25 % und maximal 250 € für Lastenanhänger
Wer kann einen Antrag stellen?
Beantragen können Personen/Gruppierungen folgender Kategorien:
- Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Euskirchen
Wo kann ich die Förderung beantragen?
Du kannst das Antragsformular über das Serviceportal der Kreisstadt Euskirchen online herunterladen. Dabei ist eine vorherige Registrierung über BundID zur Erstellung eines Kontos erforderlich.
Wie läuft die Förderung ab?
Schritt 1:
Antragstellenden müssen sich einmalig über BundID mit Benutzernamen und Passwort registrieren. Bei diesem Registrierungsprozess ist keine Online-Ausweisfunktion notwendig. Anschließend kann die Antragstellung über das Serviceportal der Kreisstadt Euskirchen erfolgen.
Schritt 2:
Über das Serviceportal der Kreisstadt Euskirchen ist unter der Rubrik “KfZ, Straße und Verkehr” der Onlineantrag zu finden. Dem digitalen Antrag sind die folgenden Unterlagen beizufügen:
- Kopie des Personalausweises (Vor- und Rückseite)
- Bei Antragstellung nach Kauf:
- Kaufvertrag des Lastenrads bzw. des Fahrradanhängers in Kopie und
- Zahlungsbeleg zum Kauf des Lastenrads bzw. Fahrradanhängers in Kopie.
Kurzbeschreibung zur Nutzung des (e-)Lastenrades/Fahrradanhängers
- Bei Antragstellung vor Kauf:
- Kostenvoranschlag durch den Fachhändler oder Screenshot des Onlinehändlers inkl. Modell, Hersteller, Preis, Datenblatt
- Kurzbeschreibung zur künftigen Nutzung des (e-)Lastenrades/Fahrradanhängers
Schritt 3:
Die Verwaltung prüft den eingegangenen Antrag. Im Falle einer positiven Prüfung erhältst du einen Bewilligungsbescheid. Sollten dem Antrag Unterlagen fehlen, wirst du aufgefordert diese nachzureichen.
Im Falle der Antragstellung vor Kauf des Fördergegenstandes erhältst du nach positiver Prüfung einen vorläufigen Bewilligungsbescheid. Mit Erhalt des vorläufigen Bewilligungsbescheides hast du 12 Wochen Zeit um den Kauf des Fördergegenstandes zu tätigen und die Kaufnachweise einzureichen.
Im Falle von Lieferverzögerungen melde diese bitte der Verwaltung.