Lastenrad Förderung in Essen

Die Stadtverwaltung Essen fördert Lastenräder

Lastenrad Förderung in Essen
Wer hat Anrecht?

Privatpersonen

Voraussetzungen

Werksneue Lastenräder, mindestens 140 Kilogramm Nutzlast (=zulässiges Gesamtgewicht - Eigengewicht des Fahrzeugs, Mindest-Transportvolumen von 1m³

Reichweite

Essen

Fördermittel

800 Euro

Die Stadt Essen kündigte an, dass sich ab dem 22. März 2023 Privatpersonen aus Essen auf die Kaufprämien für Lastenräder bewerben können.

Die Stadt Essen möchte Anreize für emissionsfreies Transportieren schaffen. Daher unterstützt die Stadt Privatpersonen beim Kauf ihres (e-)Lastenfahrrads mit bis zu 800 Euro bzw. 20 % der Anschaffungskosten.

Was wird gefördert?

In Frage kommen für die Förderung:

  • (e-) Lastenfahrräder
  • Lasten-/Kinderanhänger

Bei einem Lastenrad musst du das Folgende beachten:

  • mindestens 140 kg Nutzlast oder
  • Mindest-Transportvolumen von 1 Kubikmeter
  • Werksneue Lastenräder, die speziell für den Transport konstruiert sind (Personen- oder Gütertransport)

Umfang der Förderung

Die Förderhöhe beträgt:

  • Für Lastenräder / Lasten e-Bikes: 20 % des Kaufpreises, max. bis 800 €
  • Für Lasten-/Kinderanhänger: 20% des Kaufpreises, max. bis 200€

Wer kann einen Antrag stellen?

Beantragen können Personen/Gruppierungen folgender Kategorien:

  • Privatpersonen mit Wohnsitz in Essen

Wo kann ich die Förderung beantragen?

Vorgesehen ist, dass sich Privatpersonen ab dem 22.03. online über das Serviceportal der Stadt Essen bewerben können.

Wie läuft die Förderung ab?

Schritt 1:
Bitte melde dich im Serviceportal NRW mit Benutzername und Passwort an und fülle den Antrag im Serviceportal der Stadt Essen online aus. Im Antrag sind folgende Angaben zu machen und die erforderlichen Nachweise beizufügen:

  • Angaben zu deiner Person (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer, E-Mail- Adresse, Kontoverbindung)
  • Angaben zum (e-)Lastenfahrrad oder Anhänger
  • Bestätigung, dass das Lastenrad für mindestens 36 Monate genutzt und nicht vor Ablauf dieser Zeit dauerhaft an Dritte weitergegeben oder verkauft wird
  • Bei gemeinschaftlicher Nutzung müssen Informationen zu den weiteren Personen abgegeben werden (Namen, Anschrift, Geburtsdatum und Unterschrift)
  • Bestätigung, dass keine weitere Förderung vorliegt (z. B. von Landes- oder Bundesseite)
  • Wohnortnachweis
  • Angebot des Lastenfahrrads aus dem Fachhandel

Schritt 2:
Bitte reiche nach der Bekanntgabe der Förderzusage und innerhalb von 26 Wochen die nachfolgenden Dokumente ein:

  • Kaufbeleg bzw. Nachweis des Abschlusses eines Leasingvertrages mit Eigentumserwerb spätestens nach Ablauf von drei Jahren
  • Rahmennummer des Lastenrades
  • Nachweis der Nutzlast von mindestens 140 Kilogramm (z. B. durch Händlerbeleg oder Kopie der technischen Ausstattungsmerkmale, Produktblatt)

Wichtig:
Je Antragsteller oder Nutzergemeinschaft kann innerhalb von 36 Monaten nur ein Lastenrad oder ein Anhänger gefördert werden.

Rückfragen können an die Stadt Essen, Grüne Hauptstadt Agentur, I. Dellbrügge 4, 45127 Essen bzw. an die E-Mail-Adresse info@gha.essen.de gestellt werden.

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Gerne beraten wir dich zum Thema Förderung von Lastenrädern am Telefon oder in unserem Shop. Vereinbare dafür einfach einen Termin und besuche uns im Lastenfahrrad-Zentrum in deiner Nähe. Vor Ort haben wir eine breite Auswahl an Lasten e-Bike Modellen und verschiedenen Typen, damit wir mit dir gemeinsam dein passendes Lastenrad finden. 

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