Lastenrad Förderung in Essen

Der Stadtrat in Essen fördert wieder Lastenfahrräder und Fahrradanhänger

Lastenrad Förderung in Essen
Wer hat Anrecht?

Privatpersonen

Voraussetzungen

(e-)Lastenräder: Für Kinder-/Gütertransport gebaut, mit standardisierter Transportvorrichtung, mind. 120 kg Nutzlast. Leasing ab 3 Jahren möglich. Lastenanhänger: Ebenfalls für Kinder-/Gütertransport konzipiert.

Reichweite

Essen

Fördermittel

800 Euro

Die Stadt Essen hat am 09. April 2025 die Wiederaufnahme des Förderprogramms für Lastenfahrräder und -anhänger beschlossen.

Der Rat der Stadt Essen möchte Anreize für den Umstieg auf umweltfreundliche Verkehrsmittel schaffen, um Fahrten mit dem Auto zu reduzieren und unterstützt daher seit dem 10. April 2025 erneut Privatpersonen. Die Basis-Förderhöhe für Lastenfahrräder und Lastenanhänger steigt dabei von 20 auf 30 Prozent des Anschaffungspreises, während die Förderhöchstgrenze bei 800 Euro für Lastenfahrräder und 200 Euro für Lastenanhänger bleibt. Insgesamt stehen Essenerinnen und Essenern 50.000 Euro zur Verfügung.

Was wird gefördert?

In Frage kommen für die Förderung:

  • (e-)Lastenfahrräder
  • Lastenanhänger

Nicht förderfähig sind:

  • Bereits gekaufte oder gebrauchte Räder/Anhänger
  • Gewerblicher Personentransport, Werbung, Verkauf
  • Nachrüstung mit Elektromotoren
  • Prototypen, Sonderanfertigungen, nicht StVZO-konform
  • Eigenleistungen, Nebenkosten, Zubehör

Umfang der Förderung

Die Förderhöhe beträgt:

  • Für (e-)Lastenfahrräder: 30 % des Kaufpreises, max. bis 800 €
  • Für Fahrradanhänger: 30 % des Kaufpreises, max. bis 200 €

Förderbonus:

  • Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem im Haushalt lebendem Kind (unter 18 Jahren): Diese können einen einkommensabhängigen Förderbonus erhalten. Eine Bescheinigung über die Erfüllung der Förderbedingung muss vorliegen.
  • Leistungsbeziehende (SGB II, SGB XII, AsylbLG): Diese können einen Förderbonus von 1.200 € für ein Lastenfahrrad und 300 € für einen Lastenanhänger beantragen, sofern kein Familien-Bonus beantragt wird. Bei der Antragstellung ist ein aktueller Leistungsbescheid in Kopie einzureichen. Die gesamte Fördersumme darf dabei maximal 75 % des Kaufpreises betragen.
  • Die Boni sind nicht kombinierbar.

Hinweis:
Für das Jahr 2025 steht eine Fördersumme von insgesamt 50.000 € zur Verfügung. Die Bewilligung und Auszahlung der Fördermittel stehen unter dem Vorbehalt der Bereitstellung und Verfügbarkeit der Fördermittel.  

Wer kann einen Antrag stellen?

Beantragen können Personen/Gruppierungen folgender Kategorien:

  • Privatpersonen mit Wohnsitz in Essen

Wo kann ich die Förderung beantragen?

Seit dem 10. April 2025 können Privatpersonen ausschließlich online über das Serviceportal der Stadt Essen einen Antrag stellen. Die einzureichenden Unterlagen werden ebenfalls nur über dieses Antragsportal entgegengenommen.

Wie läuft die Förderung ab?

Wichtig:
Der Kauf des Lastenrades oder Fahrradanhängers darf erst nach der Antragstellung erfolgen.

Schritt 1:
Bitte melde dich im Serviceportal NRW mit Benutzername und Passwort an und fülle den Antrag im Serviceportal der Stadt Essen online aus. Im Antrag sind folgende Angaben zu machen und die erforderlichen Nachweise beizufügen:

  • Angaben zu deiner Person (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Kontoverbindung)
  • Angaben zu weiteren im Haushalt lebenden Personen (Name, Geburtsdatum)
  • Angaben zur Art des Fördergegenstandes sowie bei Lastenfahrrädern Angaben zur Nutzlast
  • Wohnortnachweise (Kopie des Personalausweises oder aktuelle Meldebescheinigung)
  • Angebot des Lastenfahrrads aus dem Fachhandel oder ein Bildschirmfoto der Internetseite des Fachhandels mit den notwendigen Informationen zum Fördergegenstand
  • Familien-Bonus: Aktueller Bescheid zur Einkommensgruppe oder Auszug aus dem Familienbuch/Geburtsurkunde des Kindes und Jahres-Einkommensnachweis
  • Bonus Leistungsbeziehende: Aktueller Leistungsbescheid

Schritt 2:
Bitte reiche innerhalb von 26 Wochen nach Bekanntgabe der Förderzusage folgende Dokumente ein:

  • Kaufbelege bzw. Nachweise über den Abschluss eines Leasingvertrags von mindestens drei Jahren
  • Rahmennummer des Lastenfahrrades
  • Nachweis der Nutzlast von mindestens 120 Kilogramm (z. B. durch Händlerbeleg, Kopie der technischen Ausstattungsmerkmale oder Produktblatt)

Hinweise:

  • Vollständige Anträge werden der Reihe nach bearbeitet. Liegen für restliche Fördermittel mehrere zeitgleich eingegangene vollständige Anträge vor, entscheidet das Los
  • Pro Haushalt kann innerhalb des 36-monatigen Eigennutzungszeitraums nur ein Lastenfahrrad und ein Fahrradanhänger gefördert werden. 

Hier findest du weitere Informationen und die Förderrichtlinie.

Rückfragen können an die Stadt Essen, Grüne Hauptstadt Agentur, I. Dellbrügge 4, 45127 Essen bzw. an die E-Mail-Adresse lastenrad@gha.essen.de gestellt werden.

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