Lastenrad Förderung in Essen
Ab 01. Mai 2022 fördert die Stadtverwaltung Essen Lastenfahrräder

Privatpersonen
Werksneue Lastenräder, mindestens 150 Kilogramm Nutzlast (=zulässiges Gesamtgewicht - Eigengewicht des Fahrzeugs, Mindest-Transportvolumen von 1m³
Essen
500 Euro
Die Stadt Essen kündigte an, dass sich ab dem 01. Mai 2022 Privatpersonen aus Essen auf die Kaufprämien für Lastenräder bewerben können.
Die Stadt Essen möchte Anreize für emissionsfreies Transportieren schaffen. Daher unterstützt die Stadt Privatpersonen beim Kauf ihres (e-)Lastenfahrrads mit bis zu 500 Euro bzw. 20 % der Anschaffungskosten.
Was wird gefördert?
In Frage kommen für die Förderung:
- (e-) Lastenfahrräder
Bei einem Lastenrad musst du das Folgende beachten:
- mindestens 150 kg Nutzlast
- Mindest-Transportvolumen von 1 Kubikmeter
- Werksneue Lastenräder, die speziell für den Transport konstruiert sind (Personen- oder Gütertransport)
Umfang der Förderung
Die Förderhöhe beträgt:
- Für Lastenräder / Lasten e-Bikes: 20 % des Kaufpreises, max. bis 500 €
Wer kann einen Antrag stellen?
Beantragen können Personen/Gruppierungen folgender Kategorien:
- Privatpersonen mit Wohnsitz in Essen
Wo kann ich die Förderung beantragen?
Vorgesehen ist, dass sich Privatpersonen ab dem 01.05. online über das Serviceportal der "Stadt Essen" bewerben können. Sobald wir weitere Informationen haben, erhältst du diese hier.
Wie läuft die Förderung ab?
Schritt 1:
Bitte fülle den Antrag im Serviceportal der "Stadt Essen" online aus. Im Antrag sind folgende Angaben zu machen und die erforderlichen Nachweise beizufügen:
- Angaben zu deiner Person (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer, E-Mail- Adresse, Kontoverbindung)
- Angaben zum (e-)Lastenfahrrad
- Bestätigung, dass das Lastenrad für mindestens 36 Monate genutzt und nicht vor Ablauf dieser Zeit dauerhaft an Dritte weitergegeben oder verkauft wird
- Bei gemeinschaftlicher Nutzung müssen Informationen zu den weiteren Personen abgegeben werden (Namen, Anschrift, Geburtsdatum und Unterschrift)
- Bestätigung, dass keine weitere Förderung vorliegt (z. B. von Landes- oder Bundesseite)
- Wohnortnachweis
- Angebot des Lastenfahrrads aus dem Fachhandel
Schritt 2:
Bitte reiche nach der Bekanntgabe der Förderzusage und innerhalb von 16 Wochen die nachfolgenden Dokumente ein:
- Kaufbeleg bzw. Nachweis des Abschlusses eines Leasingvertrages mit Eigentumserwerb spätestens nach Ablauf von drei Jahren
- Rahmennummer des Lastenrades
- Nachweis der Nutzlast von mindestens 150 Kilogramm (z. B. durch Händlerbeleg oder Kopie der technischen Ausstattungsmerkmale, Produktblatt)
Wichtig:
Je Antragsteller oder Nutzergemeinschaft kann innerhalb von 36 Monaten nur ein Lastenrad gefördert werden.
Weitere Informationen zur Förderung werden in Kürze folgen. Wir halten dich hier auf dem Laufenden.
Rückfragen können an die Stadt Essen, Grüne Hauptstadt Agentur, Rathaus Essen, 45121 Essen bzw. an die E-Mail-Adresse info@gha.essen.de gestellt werden.