Lastenfahrrad Förderung in Erkelenz
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Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaft
(e-)Lastenfahrräder: Serienmäßig montierte Vorrichtungen für den sicheren Transport von Kindern oder Gegenständen, sowie eine Mindest-Nutzlast von 60 kg (ohne Fahrer). Für Fahrradanhänger für Lastentransport oder Kinderbeförderung: Serienmäßig konzipierte Anhänger mit einer Zuladung von mind. 40 kg. Eigenbauten sind nicht förderfähig.
Erkelenz
1500 Euro
Die Stadt Erkelenz setzt sich aktiv für den Klimaschutz ein und bietet mit dem "Förderprogramm Klimaschutz & Klimaanpassung in Erkelenz" finanzielle Unterstützung für nachhaltige Mobilität. Privatpersonen können Fördermittel für Lastenräder, Pedelecs, Fahrräder und Fahrradanhänger beantragen.
Mit dem Ziel, bis 2045 klimaneutral zu werden, unterstützt die Stadt Erkelenz nachhaltige Mobilität durch finanzielle Förderung. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Reduzierung der CO2-Emissionen im Verkehrssektor. Die Förderung deckt verschiedene Mobilitätsbereiche ab, um den Autoverkehr zu reduzieren und den Einsatz klimafreundlicher Transportmittel zu stärken.
Was wird gefördert?
In Frage für die Förderung kommen:
- (e-)Lastenfahrräder
- Lastenanhänger
- Kindertransportanhänger
Umfang der Förderung
Die Höhe der Förderung beträgt:
- (e-)Lastenfahrrad: 25 % des Kaufpreises, max. 750 €
- (e-)Lastenfahrrad als Autoersatz: 50 % des Kaufpreises, max. 1.500 €
- Fahrradanhänger: 25 % des Kaufpreises, max. 200 €
Hinweise:
- Förderungen unter 50 € werden nicht ausgezahlt.
- Es gilt ein Förderhöchstbetrag von max. 3.000 € und nur eine gleiche geförderte Maßnahme pro Haushalt und Jahr.
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind ausschließlich:
- Privatpersonen mit Wohnsitz in Erkelenz
- Eigentümer von Immobilien in Erkelenz, sofern die Förderung für diese Immobilien beantragt wird
Wo kann ich die Förderung beantragen?
Das Antragsformular ist auf der Website der Stadt Erkelenz erhältlich.
Wie läuft die Förderung ab?
Wichtig: Förderfähig sind Maßnahmen, deren Umsetzung zum Zeitpunkt der Antragstellung maximal 12 Monate zurückliegt. Eine Antragsstellung rückwirkend über diesen Zeitraum hinaus ist ausgeschlossen. Damit ein Antrag im aktuellen Haushaltsjahr noch abgewickelt werden kann, müssen alle Unterlagen bis zum 30.11. des aktuellen Jahres vorliegen. Mit Beginn des jeweils nächsten Jahres bzw. nach Freigabe des Haushalts im Folgejahr können die Förderanträge neu gestellt werden, sofern vom Rat der Stadt Erkelenz Fördermittel für entsprechende Fördertatbestände zur Verfügung gestellt wurden.
- Online-Antrag ausfüllen: Das Antragsformular ist auf der Website der Stadt Erkelenz erhältlich. Auf gesonderte Anfrage können die Antragsformulare auch in gedruckter Form zur Verfügung gestellt werden.
- Benötigte Unterlagen einreichen: Dazu gehören ein Identitätsnachweis, eine Rechnung oder ein Leasingvertrag sowie ggf. weitere erforderliche Nachweise.
- Prüfung des Antrags: Die Stadt Erkelenz bearbeitet die Anträge in der Reihenfolge des Eingangs.
- Erhalt des Förderbescheids: Nach positiver Prüfung wird der Bescheid versandt.
- Nach der Bewilligung: Der Antragsstellende erhält den Bewilligungsbescheid per E-Mail oder Post. Dabei liegt ein Rückantwortschreiben, welches unterschrieben zurückgesendet werden muss.
- Eingang der Rückantwort: Nach Erhalt wird seitens der Stadt die Auszahlung der Zuschüsse veranlasst.
Weitere Informationen:
- Für die Nutzung der Online-Dienstleistung ist ein BundID-Konto erforderlich.
- Fragen zum Förderprogramm können vorab per Mail oder an Tel. 02431/85-188 gerichtet werden. Eine Kontaktaufnahme vor Beantragung der Fördermittel wird empfohlen.
Hier finden Sie die aktuellen Richtlinien zum Förderprogramm.