Lastenfahrrad Förderung in Dortmund
Seit Juni 2023 fördert Dortmund Lastenräder
Privatpersonen
Förderfähig sind (e-)Lastenfahrräder, die mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt: Das Lastenfahrrad muss ein Mindest-Transportvolumen von 1 m³ verfügen, eine Nutzlast von mindestens 150 kg oder eine Zuladung von mindestens 50 kg transportieren können. Es werden e-Lastenfahrräder gefördert, die eine maximal Motorleistung von 250 W und eine Tretunterstützung bis 25 km/h haben.
Dortmund
4150 Euro
Aufgrund der hohen Nachfrage sind die Fördermittel der Stadt Dortmund zur Lastenfahrrad Förderung bereits ausgeschöpft.
Was wird gefördert?
In Frage kommen für die Förderung:
- (e-)Lastenfahrräder
Umfang der Förderung
Die Förderhöhe beträgt:
- 45 % und maximal 2.500 €
- Für Personen die Transferleistungen (z.B. Bürgergeld, Grundsicherung, Wohngeld, BAföG) erhalten 75 % und maximal 4.150 €
Wer kann einen Antrag stellen?
Beantragen können Personen/Gruppierungen folgender Kategorien:
- Privatpersonen mit Erstwohnsitz in Dortmund
Wo kann ich die Förderung beantragen?
Du kannst das Antragsformular online herunterladen und per Post oder E-Mail an das Umweltamt der Stadt Dortmund senden:
Stadt Dortmund – Umweltamt
60/5-3
Brückstraße 45
44122 Dortmund
Wie läuft die Förderung ab?
Schritt 1:
Wichtig: Schließe erst einen Kaufvertrag ab, wenn du den Bewilligungsbescheid erhalten hast. Lasse dir zunächst ein konkretes Angebot geben.
Schritt 2:
Fülle das Antragformular vollständig aus und füge den Nachweis (z.B. Kopie des Personalausweises) deines Erstwohnsitzes bei. Zudem benötigst du ein Angebot für ein Lastenfahrrad und ggf. den aktuellen Bewilligungsbescheid für deinen Sozialbonus sowie Schwerbehindertenausweis für ein Sondermodell.
Schritt 3:
Du hast 6 Monate nach dem Bewilligungsbescheid Zeit das Lastenfahrrad zu kaufen.
Schritt 4:
Nach dem Kauf des Lastenfahrrads hast du weitere 2 Monate, um ein Foto deines Lastenfahrrads und der Rahmennummer sowie die Rechnung und die getätigte Zahlung an die Stadt Dortmund zu senden.