Lastenfahrrad Förderung in Ahaus
Förderung von Lastenfahrrädern in Ahaus
Privatpersonen, Stiftungen, Vereine, Wohnungseigentümergemeinschaft
Gefördert wird der Neukauf von (e-)Lastenfahrrädern mit einer Tretunterstützung bis zu 45 km/h im stationären Einzelhandel sowie der Neukauf von Lastenanhängern. Erweiterndes Zubehör ist ebenfalls förderfähig.
Ahaus
1.000 Euro
Die Stadt Ahaus fördert die Anschaffung emissionsfreier Fahrzeuge und Hilfsmittel zum Transport von Lasten.
Der Klimafonds im Förderbereich Mobilität soll einen Anreiz zur Anschaffung von Bikes bzw. Hilfsmitteln zum Transport von schweren bzw. sperrigen Gütern mit dem Bike bieten, um das Bike als nachhaltige und emissionsfreie Alternative zum motorisierten Individualverkehr zu stärken.
Was wird gefördert?
In Frage kommen für die Förderung:
- (e-)Lastenfahrräder
- Lastenanhänger
Wichtig: (e-)Lastenfahrräder müssen einen verlängerten Radstand, eine Mindestzuladung von 40 kg sowie fest verbundene Transportmöglichkeiten aufweisen.
Umfang der Förderung
Die Förderhöhe beträgt:
- 30 % und maximal 1.000 € bei Lastenfahrrädern mit Elektroantrieb
- 30 % und maximal 500 € bei Lastenfahrrädern ohne Elektroantrieb
- 30 % und maximal 100 € bei Lastenanhängern
Wer kann einen Antrag stellen?
Beantragen können Personen/Gruppierungen folgender Kategorien:
- volljährige Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Ahaus
- Käufergemeinschaften aus mehreren volljährigen Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Ahaus (z.B. Eigentümergemeinschaften)
- eingetragene Vereine der Stadt Ahaus
Wo kann ich die Förderung beantragen?
Förderanträge können über das bereitgestellte digitale Antragsformular der Stadt Ahaus eingereicht werden. Formlose Anträge werden nicht berücksichtigt. In Ausnahmefällen ist auch ein schriftlicher Antrag möglich. Hierzu kann das benötigte Antragsformular bei der Bauverwaltung der Stadt Ahaus per Mail oder telefonisch unter 02561-72-410 beantragt werden.
Wie läuft die Förderung ab?
Schritt 1:
Fülle das Antragsformular online bei der Stadt Ahaus aus. Hier kannst du es auch direkt online versenden.
Schritt 2:
Dem Antrag sind eine Kopie/Scan der Rechnung bzw. des Kaufvertrags vom stationären Einzelhandel und ein Zahlungsbeleg beizufügen. Die Rechnung wird nur anerkannt, sofern diese frühestens am 01.03.2024 ausgestellt wurde.
Schritt 3:
Zuerst eingehende Anträge werden bevorzugt behandelt. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligung ist abhängig vom verfügbaren Budget und den vollständigen Unterlagen.
Hinweis: Geförderte Sachmittel müssen mindestens 36 Monate eigengenutzt werden.