Lastenfahrrad Förderung in Bissendorf

Förderung in der Gemeinde Bissendorf

Lastenrad Förderung in Bissendorf
Wer hat Anrecht?

Privatpersonen, Stiftungen, Vereine

Reichweite

Bissendorf

Fördermittel

1.000 Euro

Mit der Förderrichtlinie möchte die Gemeinde Bissendorf einen Beitrag zum Klimaschutz im Gemeindegebiet leisten. Für den Förderzeitraum vom 01.04.2023 bis zum 31.12.2023 stehen insgesamt 100.000 Euro zur Verfügung, die unter anderem für die Förderung von Lastenfahrrädern genutzt werden.

Was wird gefördert?

In Frage kommen für die Förderung:

  • Lastenräder mit Elektroantrieb
  • Lastenräder ohne Elektroantrieb

Wichtig: Das Lastenfahrrad muss einen verlängerten Radstand aufweisen. Zudem muss das Lastenfahrrad über Transportmöglichkeiten verfügen, die mehr Volumen und Gewicht aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad und unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind. Die geförderten Lastenfahrräder müssen mindestens für zwei Jahre im Eigentum des Antragstellers verbleiben und dürfen nur für private oder gemeinnützige Zwecke genutzt werden.

Umfang der Förderung

Die Förderhöhe beträgt:

  • e-Lastenfahrrad: 1.000 € Festbetrag
  • Lastenfahrrad: 500 € Festbetrag

Wer kann einen Antrag stellen?

Einen Antrag stellen können:

  • natürliche Personen mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Bissendorf
  • eingetragene Vereine mit Vereinssitz in der Gemeinde Bissendorf

Wichtig: Pro Haushalt bzw. Verein wird ein Lastenfahrrad gefördert.

Wo kann ich die Förderung beantragen?

Der Förderantrag kann ganz einfach online auf der Seite der Gemeinde Bissendorf befüllt werden.

Wie läuft die Förderung ab?

Der Antrag zum Erhalt der Kaufprämie kann ab sofort ausgefüllt werden. Der Antrag kann online ausgefüllt und eingereicht werden. Die Antragstellung erfolgt 2-stufig, bedeutet es ist je ein Antrag vor und einer nach Durchführung der Maßnahme zu stellen.

Antrag stellen - So geht’s:
 
Schritt 1:
Nutze den Link zum Antragsformular und fülle das PDF vollständig digital aus.

Wichtig:

  • Die voraussichtlichen Kosten sind zwingend anzugeben
  • Der Antrag muss nicht unterschrieben werden
  • Eine Förderung von bereits erworbenen Gegenständen oder bereits geschlossenen Verträgen zum Kauf von Gegenständen oder zur Herstellung ist ausgeschlossen!
     
    Schritt 2:
    Weitere Unterlagen bitte einscannen und mit dem Antragsformular zusammenführen.
  • Kopie des Personalausweises
  • Wenn vorhanden, ein Kostenvoranschlag

Schritt 3:
Sende das zusammengeführte und unterschriebene Dokument bitte an die nachfolgende E-Mail-Adresse:
foerderung@bissendorf.de

Schritt 4:
Falls deine Lastenrad Förderung bewilligt wird, erhältst du den entsprechenden Bewilligungsbescheid und einen Verwendungsnachweis. Diesen musst du ausfüllen und gemeinsam mit der Rechnung sowie deinen Kontodaten bei der Gemeinde Bissendorf persönlich oder postalisch einreichen. Daraufhin erhältst die Erstattung des Förderbetrags. 

Weitere Informationen zur Förderung

Kontaktiere jetzt deine Lastenrad-Experten

Gerne beraten wir dich zum Thema Förderung von Lastenrädern am Telefon oder in unserem Shop. Vereinbare dafür einfach einen Termin und besuche uns im Lastenfahrrad-Zentrum in deiner Nähe. Vor Ort haben wir eine breite Auswahl an Lasten e-Bike Modellen und verschiedenen Typen, damit wir mit dir gemeinsam dein passendes Lastenrad finden. 

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