Lastenfahrrad Förderung in Greifswald
Förderung von Lastenfahrrädern in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald
gemeinnützige Organisationen, Gewerbetreibende, Privatpersonen, Stiftungen, Vereine, Unternehmen
Gefördert werden (e-)Lastenfahrräder mit einer Nutzlast von mindestens 150 kg.
Greifswald
1.000 Euro
Die Stadt Greifswald fördert den Kauf von Lastenrädern mit 20 % der Anschaffungskosten, maximal 1.000 Euro, für private, gewerbliche und gemeinnützige Käufer.
In den letzten Jahren hat sich das Lastenrad als nachhaltiges und vielseitiges Transportmittel etabliert. Besonders in urbanen Gebieten bieten Lastenräder eine umweltfreundliche Alternative zum Auto und tragen zur Entlastung des Stadtverkehrs bei. Durch ihre Umweltfreundlichkeit, Platzersparnis und Flexibilität unterstützen sie die Verkehrsberuhigung und fördern die lokale Wirtschaft.
Was wird gefördert?
In Frage kommen für die Förderung:
- (e-)Lastenfahrräder
Umfang der Förderung
Die Förderhöhe beträgt:
- Für (e-)Lastenfahrräder 20 % und max. 1.000 €
Wer kann einen Antrag stellen?
Beantragen können Personen/Gruppierungen folgender Kategorien:
Hauptwohnsitz in Greifswald:
- Privatpersonen
Sitz in Greifswald:
- Unternehmen
- Träger sozialer Einrichtungen
- Vereine
- Kindergärten
Wo kann ich die Förderung beantragen?
Die Kaufprämie kann ab sofort über den Förderantrag auf der Webseite der Stadt Greifswald beantragt werden.
Wie läuft die Förderung ab?
Schritt 1:
Die Anträge auf Förderung sind vor Umsetzung der Maßnahmen per E-Mail unter Nutzung des bereitgestellten Antragsformulars einzureichen.
Schritt 2:
Die Anträge auf Förderung sind bis zum 30.10.2024 zuzustellen. Die genauen Antragszeiträume werden auf den Webseiten der Universitäts- und Hansestadt Greifswald veröffentlicht.
Schritt 3:
Über die Bewilligung wird binnen vier Wochen nach Antragsstellung in der Reihenfolge des zeitlichen Eingangs der Anträge entschieden.
Schritt 4:
Die Auszahlungsanforderung (Formular mit den notwendigen Nachweisen) ist bis spätestens zum 30.11.2025 einzureichen (Bei Überschreitung der Frist entfällt die Förderzusage automatisch.).
Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung!