Lastenfahrrad Förderung in Greifswald

Förderung von Lastenfahrrädern in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald

Lastenrad Förderung in Greifswald
Wer hat Anrecht?

gemeinnützige Organisationen, Gewerbetreibende, Privatpersonen, Stiftungen, Vereine, Unternehmen

Voraussetzungen

Gefördert werden (e-)Lastenfahrräder mit einer Nutzlast von mindestens 150 kg.

Reichweite

Greifswald

Fördermittel

1.000 Euro

Die Stadt Greifswald fördert den Kauf von Lastenrädern mit 20 % der Anschaffungskosten, maximal 1.000 Euro, für private, gewerbliche und gemeinnützige Käufer.

In den letzten Jahren hat sich das Lastenrad als nachhaltiges und vielseitiges Transportmittel etabliert. Besonders in urbanen Gebieten bieten Lastenräder eine umweltfreundliche Alternative zum Auto und tragen zur Entlastung des Stadtverkehrs bei. Durch ihre Umweltfreundlichkeit, Platzersparnis und Flexibilität unterstützen sie die Verkehrsberuhigung und fördern die lokale Wirtschaft.

Was wird gefördert?

In Frage kommen für die Förderung:

  • (e-)Lastenfahrräder

Umfang der Förderung

Die Förderhöhe beträgt:

  • Für (e-)Lastenfahrräder 20 % und max. 1.000 €

Wer kann einen Antrag stellen?

Beantragen können Personen/Gruppierungen folgender Kategorien:

Hauptwohnsitz in Greifswald:

  • Privatpersonen

Sitz in Greifswald:

  • Unternehmen
  • Träger sozialer Einrichtungen
  • Vereine
  • Kindergärten

Wo kann ich die Förderung beantragen?

Die Kaufprämie kann ab sofort über den Förderantrag auf der Webseite der Stadt Greifswald beantragt werden.

Wie läuft die Förderung ab?

Schritt 1:
Die Anträge auf Förderung sind vor Umsetzung der Maßnahmen per E-Mail unter Nutzung des bereitgestellten Antragsformulars einzureichen.

Schritt 2:
Die Anträge auf Förderung sind bis zum 30.10.2024 zuzustellen. Die genauen Antragszeiträume werden auf den Webseiten der Universitäts- und Hansestadt Greifswald veröffentlicht.

Schritt 3:
Über die Bewilligung wird binnen vier Wochen nach Antragsstellung in der Reihenfolge des zeitlichen Eingangs der Anträge entschieden.

Schritt 4:
Die Auszahlungsanforderung (Formular mit den notwendigen Nachweisen) ist bis spätestens zum 30.11.2025 einzureichen (Bei Überschreitung der Frist entfällt die Förderzusage automatisch.).

Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung!

Weitere Informationen zur Förderung

Kontaktiere jetzt deine Lastenrad-Experten

Gerne beraten wir dich zum Thema Förderung von Lastenrädern am Telefon oder in unserem Shop. Vereinbare dafür einfach einen Termin und besuche uns im Lastenfahrrad-Zentrum in deiner Nähe. Vor Ort haben wir eine breite Auswahl an Lasten e-Bike Modellen und verschiedenen Typen, damit wir mit dir gemeinsam dein passendes Lastenrad finden. 

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