Lastenfahrrad Förderung in Schwaig b.Nürnberg

Klimaschutzprogramm der Gemeinde Schwaig b.Nürnberg

Lastenrad Förderung in Schwaig b.Nürnberg
Wer hat Anrecht?

Privatpersonen

Voraussetzungen

Neue oder gebrauchte versicherungsfreie (e-)Lastenfahrräder mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h und mit einer Mindestzuladung von 40 kg.

Reichweite

Schwaig b.Nürnberg

Fördermittel

750 Euro

Die Gemeinde Schwaig b.Nürnberg fördert (e-)Lastenfahrräder mit bis zu 750 €.

Ab sofort wird die Anschaffung eines (e-)Lastenfahrrads im Rahmen des aktualisierten Klimaschutzprogramms für Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Schwaig b.Nürnberg gefördert. Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel.

Was wird gefördert?

In Frage kommen für die Förderung:

  • (e-)Lastenfahrräder

Umfang der Förderung

Die Förderhöhe beträgt:

  • 25% aus dem Rechnungsbetrag und max. 500€ für (e-)Lastenfahrräder bei Einzelpersonen
  • 25% aus dem Rechnungsbetrag und max. 750€ für (e-)Lastenfahrräder bei einem Gemeinschaftsantrag

Hinweise:

  • Räumlich zusammenhängende Haushalte oder Vereine können einen Gemeinschaftsantrag stellen. Voraussetzung hierfür ist, dass das Lastenfahrrad jedem Mitantragssteller zur Verfügung steht und eine Nutzungsabsicht besteht
  • Innerhalb von einer Bindungsfrist von 4 Jahren ist nur eine Förderung je Haushaltsgemeinschaft möglich. Bei Verkauf ist das geförderte Fahrrad erst nach Ablauf der Bindungsfrist von 4 Jahren erneut förderfähig
  • Auf die freiwillige Förderung besteht kein Rechtsanspruch und ist abhängig von zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Die Gemeinde Schwaig behält sich vor, die Bedingungen, insbesondere die Fördersummen, jederzeit an den örtlichen Bedarf und Nachfrage anzupassen

Wer kann einen Antrag stellen?

Beantragen können Personen/Gruppierungen folgender Kategorien:

  • Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Schwaig b.Nürnberg, die ihren Erstwohnsitz im Gemeindegebiet habe.

Wo kann ich die Förderung beantragen?

Das Antragsformular kannst du online ausfüllen und unterschreiben. Anschließend kann dieses inkl. der notwendigen Nachweise entweder per E-Mail an foerderprogramm@schwaig.de oder per Post an die Gemeinde Schwaig geschickt werden:

Postalisch:
Gemeinde Schwaig b.Nürnberg
Klimaschutz-Förderprogramm
Gartenstraße 1
90571 Schwaig

Wie läuft die Förderung ab?

Schritt 1:
Fülle das Antragsformular innerhalb von 3 Monaten nach dem Kauf aus und unterschreibe es. Der Zeitraum beginnt mit dem Kaufdatum.

Schritt 2:
Schicke das Förderungsformular inkl. der Nachweise der Checkliste entweder per E-Mail oder per Post an die Gemeinde Schwaig b.Nürnberg.

Checkliste:
Bitte nicht vergessen, die nachfolgenden Unterlagen beizulegen:

  • Rechnung mit Angabe Mindestzuladung und Versicherungsfreiheit bei elektrischem Antrieb
  • Nachweis Rahmennummer (z.B. Digitalfoto per E-Mail)
  • Zusendung Digitalfoto des Lastenrades (z.B. Digitalfoto per E-Mail)

Hier findest du die Förderrichtlinien und weitere Informationen zur Förderung.

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Gerne beraten wir dich zum Thema Förderung von Lastenrädern am Telefon oder in unserem Shop. Vereinbare dafür einfach einen Termin und besuche uns im Lastenfahrrad-Zentrum in deiner Nähe. Vor Ort haben wir eine breite Auswahl an Lasten e-Bike Modellen und verschiedenen Typen, damit wir mit dir gemeinsam dein passendes Lastenrad finden. 

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