Lastenfahrrad Förderung in Landau
Das Förderprogramm Radverkehr in Rheinland-Pfalz
Privatpersonen
Förderfähig sind (e-)Lastenfahrräder und Fahrradanhänger. Gebrauchte Fahrzeuge sowie gebrauchte Fahrradanhänger werden nicht gefördert.
Landau
1000 Euro
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt den Umstieg auf umweltfreundliche Alternativen und fördert mit einem neuen Programm den Kauf von Lastenrädern und Lastenanhängern. Ziel ist es, nachhaltige Mobilität zu stärken und den Radverkehr zu fördern.
Mit dem Förderprogramm „Radverkehr“ unterstützt Rheinland-Pfalz die Anschaffung von Lastenrädern und Lastenanhängern, um den Radverkehr als umweltfreundliche Mobilitätsoption zu stärken. Gefördert werden sowohl elektrische als auch konventionelle Lastenräder sowie Lastenanhänger, die den Anforderungen der Förderrichtlinien entsprechen. Ziel ist es, einen Beitrag zur Reduzierung von CO2-Emissionen und zur nachhaltigen Stadtentwicklung zu leisten.
Was wird gefördert?
- Es werden Lastenräder (mit und ohne Elektroantrieb) gefördert, die eine Mindestzuladung von 40 kg bieten.
- Ebenso gefördert werden Lastenanhänger, die für Fahrräder oder Pedelecs geeignet sind und ebenfalls eine Mindestzuladung von 40 kg haben.
Die Nutzung muss mindestens 36 Monate lang erfolgen, eine dauerhafte Weitergabe oder ein Verkauf an Dritte während dieses Zeitraums ist ausgeschlossen. - Gebrauchte Fahrzeuge oder Umbauten sind von der Förderung ausgeschlossen.
Umfang der Förderung
Die Höhe der Förderung beträgt:
- (e)-Lastenräder: Bis zu 50 % der Anschaffungskosten, maximal jedoch 1.000 € pro Fahrzeug.
- Lastenräder ohne Motor: Bis zu 50 % der Anschaffungskosten, maximal 1.000 € Euro pro Fahrzeug.
- Lastenanhänger: Bis zu 50 % der Anschaffungskosten, maximal 500 € pro Fahrzeug.
Wer kann einen Antrag stellen?
Einen Antrag stellen können:
- Natürliche Personen mit Erstwohnsitz im Stadtgebiet Landau in der Pfalz
Wo kann ich die Förderung beantragen?
Das Antragsformular ist auf der Website des Klimaschutzportals der Stadt Landau in der Pfalz erhältlich.
Wie läuft die Förderung ab?
Bewilligende Stelle ist die Stadt Landau in der Pfalz. Der Antrag auf Zuwendung ist online oder schriftlich über das bereitgestellte Antragsformular bis spätestens 31.10.2025 zu stellen.
Schritt 1: Reiche den Antrag ein
Der Antrag kann online über das Klimaschutzportal der Stadt Landau unter www.landau.klimaschutzportal.rpl.de gestellt werden oder steht als Downloadformular zur Verfügung. Das Downloadformular ist zu richten an:
Stadt Landau in der Pfalz
045 Klimastabsstelle
Marktstraße 50
76829 Landau an der Pfalz
oder eingescannt an: Kipki@landau.de
Schritt 2: Füge die erforderlichen Nachweise bei. Dazu gehören:
- Kopie des Personalausweises als Adressnachweis
- Kaufbeleg/Angebot des ausgewählten (e-)Lastenfahrrads oder Lastenanhängers
- Bei Kombination mit anderen Förderprogrammen: Nachweis über Art und Höhe der anderweitigen Förderung
Nach der Prüfung der eingereichten Unterlagen wird der Zuschuss auf das vom Antragsstellenden angegebenen Konto überwiesen. Eine Barauszahlung des Zuschusses ist nicht möglich.