Lastenfahrrad Förderung in Landau

Das Förderprogramm Radverkehr in Rheinland-Pfalz

Lastenrad Förderung in Landau
Wer hat Anrecht?

Privatpersonen

Voraussetzungen

Förderfähig sind (e-)Lastenfahrräder und Fahrradanhänger. Gebrauchte Lastenfahrräder sowie gebrauchte Lastenanhänger werden nicht gefördert.

Reichweite

Landau

Fördermittel

1000 Euro

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt den Umstieg auf umweltfreundliche Alternativen und fördert mit einem neuen Programm den Kauf von Lastenfahrrädern und Lastenanhängern. Ziel ist es, nachhaltige Mobilität zu stärken und den Radverkehr zu fördern.

Mit dem Förderprogramm „Radverkehr“ unterstützt Rheinland-Pfalz die Anschaffung von Lastenfahrrädern und Lastenanhängern, um den Radverkehr als umweltfreundliche Mobilitätsoption zu stärken. Gefördert werden sowohl elektrische als auch konventionelle Lastenfahrräder sowie Lastenanhänger, die den Anforderungen der Förderrichtlinien entsprechen. Ziel ist es, einen Beitrag zur Reduzierung von CO2-Emissionen und zur nachhaltigen Stadtentwicklung zu leisten.

Was wird gefördert?

In Frage kommen für die Förderung:

  • Lastenfahrräder (mit und ohne Elektroantrieb) bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h.
  • Lastenanhänger, die für Bikes oder Pedelecs geeignet sind

Nicht gefördert werden gebrauchte Fahrzeuge oder Umbauten.

Umfang der Förderung

Die Höhe der Förderung beträgt:

  • (e-)Lastenfahrräder: Maximal 1.000  pro Lastenfahrrad.
  • Lastenfahrräder ohne Motor: Maximal jedoch 600 € pro Lastenfahrrad.
  • Lastenanhänger: Maximal 100   pro Fahrzeug.

Wichtig:

  • Pro Haushalt ist maximal ein Lastenfahrrad oder Lastenanhänger förderfähig.
  • Die Nutzung des geförderten Fahrzeugs ist für kommerzielle Zwecke unzulässig.
  • Eine Kombination der Förderung mit anderen Programmen ist möglich, sofern Förderrichtlinien dies erlauben und die Gesamtförderung die Anschaffungskosten nicht übersteigt.

Wer kann einen Antrag stellen?

Einen Antrag stellen können:

  • Natürliche Personen mit Erstwohnsitz im Stadtgebiet Landau in der Pfalz

Wo kann ich die Förderung beantragen?

Das schriftliche Antragsformular ist auf der Website des Klimaschutzportals der Stadt Landau in der Pfalz erhältlich und kann postalisch verschickt werden. Alternativ steht ein Online Antrag zur Verfügung.

Wie läuft die Förderung ab?

Bewilligende Stelle ist die Stadt Landau in der Pfalz. Der Antrag auf Zuwendung ist online oder schriftlich über das bereitgestellte Antragsformular bis spätestens 31.10.2025 zu stellen.

Schritt 1: Reiche den Antrag ein

Der Antrag kann online über das Klimaschutzportal der Stadt Landau unter www.landau.klimaschutzportal.rpl.de gestellt werden oder steht als Downloadformular zur Verfügung. Das Downloadformular ist zu richten an die:

Stadt Landau in der Pfalz
045 Klimastabsstelle
Marktstraße 50
76829 Landau an der Pfalz

oder eingescannt an:
kipki@landau.de

Schritt 2: Füge die erforderlichen Nachweise bei. Dazu gehören:

  • Kopie des Personalausweises als Adressnachweis
  • Kaufbeleg/Angebot des ausgewählten (e-)Lastenfahrrads oder Lastenanhängers mit Modellbezeichnung
  • Bei Kombination mit anderen Förderprogrammen: Nachweis über Art und Höhe der anderweitigen Förderung

Nach der Prüfung der eingereichten Unterlagen wird der Zuschuss auf das vom Antragsstellenden angegebenen Konto überwiesen. Eine Barauszahlung des Zuschusses ist nicht möglich.

Weitere Informationen zur Förderung in Landau

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