Lastenfahrrad Förderung in Lorsch
Förderprogramm "Lorsch fährt E"
Gewerbetreibende, Privatpersonen, Stiftungen, Vereine
Gefördert werden Elektro-Lastenfahrräder, Elektro-Zweiräder (EG-Fahrzeugklasse L1e, L3e), Elektro-Dreiräder (EG-Fahrzeugklasse L2e, L5e) und Elektro-Fahrräder.
Lorsch
500 Euro
Die Stadt Lorsch möchte klimafreundlicher werden und diejenigen fördern, die ihren Verbrenner-Motor stehen lassen, und stattdessen auf eine elektrische Alternative umsteigen.
Die Stadt Lorsch möchte Bürger:innen fördern, welche dazu beitragen, dass lokale CO²-Emissionen im Sinne des Klimaschutzes, durch eine Minderung des Verbrauchs von fossilen Energieträgern, gesenkt werden. Außerdem sollen durch dieses Förderprogramm Emissionen von Schadgasen (vor allem Stickoxide) verringert werden.
Was wird gefördert?
In Frage kommen für die Förderung:
- e-Lastenfahrräder
- e-Roller
- e-Motorräder
- e-Dreiräder
- e-Bikes und (S-)Pedelecs
Umfang der Förderung
Die Förderhöhe beträgt:
- Für e-Lastenfahrräder: 400 €
- Für e-Zweiräder: 500 €
- Für e-Dreiräder: 400 €
- Für e-Bikes und (S-)Pedelecs: 300 €
Wer kann einen Antrag stellen?
Beantragen können Personen/Gruppierungen folgender Kategorien:
- Natürliche Personen (Privatpersonen)
- Gewerbebetreibende
- Lorscher Vereine
Wo kann ich die Förderung beantragen?
Du kannst den Antrag zur Förderung bei der Stadt Lorsch herunterladen. Die Antragstellung muss schriftlich erfolgen.
Wie läuft die Förderung ab?
Schritt 1:
Das Einholen der Angebote / Kostenvoranschläge erfolgt durch den Antragsteller. Für die Investitionen sind Kostenvoranschläge bzw. Angebote entsprechend einzureichen. Dem Angebot ist eindeutig zu entnehmen, dass es sich um ein Elektrofahrzeug handelt.
Schritt 2:
Die Festsetzung der Zuschüsse wird von der Stadt Lorsch übernommen. Der Antrag zur Förderung ist auszufüllen und an folgende Adresse zu senden: Magistrat der Stadt Lorsch, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 64653 Lorsch. Der Förderantrag wird ausschließlich im Original mit den Originalunterschriften von der Stadt Lorsch angenommen. Eine Einreichung einer Kopie des Antrags ist nicht möglich.
Schritt 3:
Erst nach Eingang der postalischen Förderzusage (Bewilligung) der Förderung darf mit dem Vorhaben begonnen werden (Kauf, Leasing).
Schritt 4:
Neueingehende Anträge werden erst bearbeitet, wenn alle Angaben und Anlagen (Angebote etc.) vorliegen. Anträge, die unvollständig sind oder sonstige Mängel aufweisen, werden nicht bearbeitet und unverzüglich an den Antragsteller zurückgesandt.