Lastenfahrrad Förderung im Kreis Groß-Gerau
Im Kreis Groß-Gerau Kaufprämie für dein neues Lastenrad sichern
Juristische Personen, Privatpersonen
Kreis Groß-Gerau
900 €
Die Lastenradförderung unterstützt die umweltfreundliche Mobilität des öffentlichen Nahverkehrs im Kreis Groß-Gerau und richtet sich an Privatpersonen, Vereine und inhabergeführte Unternehmen, die weniger als 10 Mitarbeiter haben. Der Kreis verfolgt verschiedene nachhaltige Ziele, die Mobilität im Kreis soll dadurch nachhaltiger gestaltet werden und die Luftqualität im Kreis soll so weiterhin verbessert werden.
Was wird gefördert?
In Frage für die Förderung kommt:
- Lastenräder mit Elektroantrieb
Wichtig:- verlängerter Radstand
- Zulassung für mindestens 40 kg Zuladung (ohne Fahrer)
- Transportmöglichkeiten, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind und mehr Volumen oder Gewicht aufnehmen können, als ein herkömmliches Fahrrad
- zulassungs- und versicherungsfreie Lastenräder mit batterieelektrischer Tretunterstützung bis 25 km/h (Anfahrhilfe bis 6 km/h erlaubt)
- zulassungs- und versicherungspflichtige Lastenräder mit batterieelektrischer Tretunterstützung bis 45 km/h (Anfahrhilfe bis 6 km/h erlaubt).
- Lastenräder ohne Elektroantrieb
Wichtig:- verlängerter Radstand
- Zulassung für mindestens 40 kg Zuladung (ohne Fahrer)
- Transportmöglichkeiten, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind und mehr Volumen oder Gewicht aufnehmen können, als ein herkömmliches Fahrrad
Umfang der Förderung
- 900 € bei Lastenrädern mit Elektroantrieb
- 750 € bei Lastenrädern ohne Elektroantrieb
Wer kann einen Antrag stellen?
Einen Antrag stellen können:
- Privatpersonen ab 18 Jahren mit Hauptwohnsitz im Kreis Groß-Gerau
- Juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts mit Sitz oder Niederlassung im Kreis Groß-Gerau
Wo kann ich die Förderung beantragen?
Die Förderung kann ab dem 01.07.2021 über die Website des Kreis Groß-Gerau beantragt werden.
Wie läuft die Förderung ab?
Schritt 1:
Stelle vor dem Kauf den Antrag. Die Förderung wird auf der Grundlage eines schriftlichen Antrags vergeben, bitte fülle diesen entsprechend aus.
Schritt 2:
Bitte füge dem Antrag die nachfolgenden Unterlagen hinzu:
- Ausgefüllter und unterschriebener Vordruck des Förderantrags
- Schriftliches Händlerangebot über das gewünschte und der Förderrichtlinie entsprechende Modell (inklusive der Modellbezeichnung)
- Unterschriebene Datenschutzerklärung
- „De-minimis“-Erklärung (nur für inhabergeführte Unternehmen)
- Die in Ziffer 3.2 aufgeführten Nachweise
Schritt 3:
Bitte schicke alle Unterlagen postalisch an
Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau
Fachdienst Regionalentwicklung und Mobilität
Wilhelm-Seipp-Str. 4
64521 Groß-Gerau
oder per E-Mail an leMobil@kreisgg.de
Schritt 4:
Mit dem Erhalt des Zuwendungsbescheides hast du insgesamt drei Monate Zeit das ausgesuchte Lastenfahrrad zu kaufen. Für den Fall eines Lieferengpasses kann eine Verlängerung schriftlich beantragt werden. Hierzu ist allerdings eine verbindliche Kaufbestätigung vorzulegen und der voraussichtliche Liefertermin muss mitgeteilt werden. In jedem Fall muss das Vorhaben bis 30.06.2022 abgeschlossen sein.
Nach Abschluss des Kaufvertrages des Fahrzeuges sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Rechnung oder Kaufvertrag in Kopie
- Zahlungsnachweis (Kassenquittung des Händlers oder Bank-/Überweisungsbeleg in Kopie)
- Foto(s) des Lastenrads/ e-Lastenrads
- Kopie des Fahrzeugscheins bei zulassungspflichtigen Fahrzeugen
- Nachweis über die Fahrzeugidentifikations- oder Rahmennummer
- Kopie des Ökostromliefervertrags (nur bei Beantragung des Ökostrombonus)
Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Vorlage und positiver Prüfung der einzureichenden Unterlagen per Überweisung.
Weitere Informationen zur Förderung