Lastenfahrrad Förderung in Gießen
Prämien in Gießen sichern
gemeinnützige Organisationen, Stiftungen, Vereine
Lastenräder müssen in Gießen genutzt werden. Bereits gekaufte Lastenräder sind ausgeschlossen. Lastenräder, die finanziert werden (Ratenkauf, Mietkauf oder Leasing), sind ebenfalls ausgeschlossen.
Gießen
2.500 Euro
Das Förderprogramm soll Anreize schaffen, Warentransporte mit dem e-Lastenfahrrad anstelle des PKWs zurückzulegen. Ziel ist es, CO2-Emissionen zu reduzieren sowie eine geringere Stickoxid- und Feinstaub-Belastung in Gießen. Berechtigt eine Förderung zu erhalten sind gemeinnützige Vereine, Verbände und soziale oder ähnliche Einrichtungen mit Sitz in Gießen Die Anträge können bis zum 30.03.2023 eingereicht werden.
Was wird gefördert?
In Frage kommen für die Förderung:
- (e-)Lastenräder
Wichtig: Mindestens 1,20 m Radstand und Zuladung von mindestens 40 kg notwendig.
Umfang der Förderung
Die Förderhöhe beträgt:
- 2.500 € pro Lasten e-Bike mit sowie ohne elektrischer Unterstützung
Hinweis: Alle Antragsstellenden können maximal zwei Lastenräder beantragen.
Wer kann einen Antrag stellen?
Beantragen können Personen/Gruppierungen folgender Kategorien:
- Vereine, Verbände und soziale oder ähnliche Einrichtungen mit Sitz oder Tätigkeitsschwerpunkt in Gießen
Wo kann ich die Förderung beantragen?
Die Informationen zur Förderung erhältst du auf der Homepage der Stadt.
Wie läuft die Förderung ab?
Schritt 1:
Die Förderung wird nur aufgrund eines Antrages gewährt. Das Antragsformular ist von der Internetseite der Universitätsstadt Gießen abrufbar.
Der Antrag muss postalisch oder per Mail bis einschließlich 31.03.2023 gestellt werden:
Magistrat der Universitätsstadt Gießen
Abteilung Nahverkehr
Berliner Platz 1
35390 Gießen
E-Mail: Lokaler-Nahverkehr@giessen.de
Schritt 2:
Der Antrag muss vollständig ausgefüllt werden. Der Zuwendungsantrag besteht aus:
- dem vollständig ausgefüllten Antragsformular mit der Benennung des Fördergegenstandes
- einer kurzen Erläuterung, für welchen Zweck der Fördergegenstand eingesetzt werden soll
- und einem Nachweis für den Sitz oder Tätigkeitsschwerpunkt der antragsstellenden Institution in Gießen (z. B. Eintragung im Vereinsregister)
HINWEIS: Es werden lediglich vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anträge bearbeitet. Der Bewilligungszeitraum endet am 16.04.2023.
Schritt 3:
Nach positiver Prüfung deines Förderantrags, erhältst du eine Förderzusage. Bitte kaufe erst nach dieser Förderzusage das (e-)Lastenfahrrad. Bei vorheriger Anschaffung ist keine Förderung möglich. Als Anschaffung gilt bereits die Bestellung oder der Abschluss eines Liefervertrages.
Schritt 4:
Für die Auszahlung der Fördermittel sind die nachfolgenden Unterlegen spätestens zwei Wochen nach Ablauf des Bewilligungszeitraums vorzulegen:
- Name und Anschrift des Lieferanten
- Steuernummer oder Umsatzsteueridentifikationsnummer
- Ausstellungsdatum der Rechnung
- fortlaufende Rechnungsnummer
- Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände
- beim Erwerb gebrauchter Lastenräder: Nachweis über die Gewährleistung von min. 12 Monaten
- den Umsatzsteuersatz oder den Hinweis auf Steuerfreiheit
Wichtig: Die Kopie des Zahlungsbelegs ist bei unbaren Zahlungen eine Kopie des Kontoauszugs zum Nachweis
Bitte beachte, dass maximal zwei Lastenfahrräder pro Antragssteller gefördert werden.
Weitere Informationen zur Förderung