Die bundesweite Förderung für Lastenräder
Die Förderung der BAFA ist derzeit ausgelaufen.
Kommunen, Stiftungen, Vereine, Unternehmen
Die Fördergegenstände (Lasten e-Bikes und e-Lastenfahrradanhänger) müssen die folgenden Anforderungen erfüllen: jeweils eine Nutzlast von min. 120 kg aufweisen (Nutzlast = zulässiges Gesamtgewicht – Eigengewicht des Fahrzeugs = Ladung + Fahrer) Transportmöglichkeit, die unlösbar verbunden ist serienmäßig und fabrikneu sein Tretunterstützung von maximal 25 km/h
Deutschland
2.500 Euro
Die Förderung im Rahmen der E-Lastenfahrrad-Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ist am 29. Februar 2024 ausgelaufen.
Wichtig:
- Ab dem 1. März 2024 können keine Förderanträge mehr eingereicht werden.
- Alle Förderanträge, die bis zum 29. Februar 2024 eingegangen sind, werden bearbeitet.
- Für bereits bewilligte Vorhaben können Verwendungsnachweise geführt bzw. eingereicht werden.
Derzeit prüft die Bundesregierung der weiteren Umgang der bundesweiten Förderung.
Infos zur bundesweiten Förderung bis 29.02.2024:
Was wird gefördert?
In Frage kommen für die Förderung:
- Lasten e-Bikes
- e-Lastenfahrradanhänger
Wichtig:
Von der Förderung ausgeschlossen sind Lastenräder der Bauform „Lieferbike“
-> einspuriges Lastenrad mit Bauform und Fahrverhalten annähernd wie bei klassischem Fahrrad
-> und dessen Rahmen & Komponenten für größere Zuladung ausgelegt sind, z.B. verlängerter Gepäckträger
Umfang der Förderung
Die Förderhöhe beträgt:
- Bis zu 25 % der Anschaffungskosten oder maximal 2.500 Euro für Lastenfahrräder bzw. - anhänger
Wer kann einen Antrag stellen?
Beantragen können Personen/Gruppierungen folgender Kategorien:
- Private Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform (einschließlich Genossenschaften) und der Art ihrer Tätigkeit (einschließlich freiberuflich Tätigen)
- Unternehmen mit kommunaler Beteiligung
- Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise)
- Körperschaften / Anstalten des öffentlichen Rechts (z.B. Hochschulen)
- Rechtsfähige Vereine und Verbände
Wie läuft die Förderung ab?
Wichtig: Die Förderung ist derzeit ausgelaufen!
Für die Förderung von e-Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in der Wirtschaft und in Kommunen:
Schritt 1:
Fülle das elektronische Antragsformular vollständig aus und reiche dazu die nachfolgenden Unterlagen bei der Bewilligungsbehörde (BAFA) ein:
- Ausgefülltes Antragsformular
- Angebot aus dem die Beantragung und die Ausgaben hervorgehen
- Beschreibung des Einsatzzwecks (Projektbeschreibung)
- ggf. Nachweis über den Wirtschaftszweig, in dem das Unternehmen tätig ist
- Weitere Unterlagen zum Fördergegenstand können von der Behörde angefordert werden (Produktdatenblätter des Herstellers, Prüfzertifikate etc.)
Wichtig: Die Förderung wird nicht gewährt, wenn du zum Zeitpunkt der Bewilligung schon “mit dem Vorhaben begonnen” und somit den Kauf bereits getätigt hast.
Schritt 2:
Im Rahmen des Verwendungsnachweisverfahren sind die folgenden Unterlagen einzureichen:
- Sachbericht, bestehend aus: Fragebogen (Formular der Bewilligungsbehörde) zur Anwendung und Nutzung des Lasten e-Bikes (und/oder e-Lastenfahrradanhänger)
- Vollständig ausgefülltes Verwendungsnachweisformular und Rechnung
Schritt 3:
Nach Abschluss der Prüfung der Antrags- und Verwendungsnachweisverfahren wird der Zuschuss ausgezahlt.
Wichtig: Der Bewilligungszeitraum, innerhalb der Fördergegenstand gekauft werden muss, beträgt insgesamt 12 Monate.
Für die Förderung von investiven Maßnahmen zur klimafreundlichen gewerblichen Nahmobilität (Mikro-Depots):
Schritt 1:
Für die Erstellung der Projektskizze ist die verbindliche Gliederung aus der vorgegebenen Richtlinie zu verwenden und das ausgefüllte Berechnungsformular zur Ermittlung der Treibhausgasminderung mit einzureichen.
Für das Auswahlverfahren werden Projektskizzen berücksichtigt, die in den Jahren 2021 bis 2023 jeweils im Zeitraum vom 1. März bis zum 31. Mai eingereicht werden.
Schritt 2:
Sofern alle Voraussetzungen an die Skizze erfüllt sind, wird die Skizze mit in das Wettbewerbsverfahren aufgenommen. Die Skizzen, die für die Förderung in Betracht kommen, kommen in die zweite Stufe zur Stellung eines Förderantrags.