Lastenfahrrad Förderung in Bremen
Jetzt Prämie in Bremen sichern!
Privatpersonen, Stiftungen, Vereine, Unternehmen
Bremen
1.250 €
Die Lastenfahrrad Förderung in Bremen ist ausgeschöpft. Es können keine weiteren Anträge mehr gestellt werden.
Damit noch weitere Bremer Bürger:innen auf die klimaschonende Mobilität umsteigen, fördert die Stadt Bremen ab sofort den Kauf von Lastenrädern sowie Fahrradanhängern mit bis zu 1.250 Euro.
Was wird gefördert?
In Frage kommen für die Förderung:
- Lastenräder ohne oder mit e-Antrieb
- Fahrradanhänger ohne und mit e-Antrieb
Umfang der Förderung
Die Förderhöhe beträgt:
- Lastenrad mit e-Antrieb: bis zu 40 % des Kaufpreises, maximal 1.000 €
- Lastenrad ohne e-Antrieb: bis zu 40 % des Kaufpreises, maximal 1.000 €
- Fahrradanhänger mit e-Antrieb: bis zu 40 % des Kaufpreises, maximal 1.000 €
- Fahrradanhänger ohne e-Antrieb: bis zu 50 % des Kaufpreises, maximal 500 €
Wichtig: Inhaber:innen eines Bremen-Passes erhalten einen Zuschuss für ein Lastenrad oder einen Fahrradanhänger mit E-Antrieb bis zu 50 Prozent der Anschaffungskosten, maximal 1.250 Euro.
Wer kann einen Antrag stellen?
Beantragen können Personen/Gruppierungen folgender Kategorien:
- Privatpersonen: gemeldet in der Stadt Bremen
- Vereine: rechtsfähiger Vereinssitz in der Stadt Bremen
- Kleinstunternehmen: bis zu 9 Beschäftigte in der Stadt Bremen
Wichtig: Vereine und Kleinstunternehmen: bis zu fünf Anträge möglich. Dabei kann es sich um Lastenräder, Fahrradanhänger oder beides in Kombination handeln. Pro Transportmittel ist ein gesonderter Antrag auszufüllen.
Wie läuft die Förderung ab?
Schritt 1:
Welche Lastenräder werden bezuschusst?
Gefördert wird der Kauf von neuen:
- ein- und mehrspurigen Lastenrädern, die mindestens eine Nutzlast von 140 kg tragen und eine Lastenzuladung von mindestens 40 kg ermöglichen
- Fahrradanhängern, die bauartbedingt eine Zuladung von 30 kg (ohne elektrischen Antrieb) bzw. 140 kg (mit elektrischem Antrieb) erlauben
- Lastenrad muss über Transportmöglichkeiten verfügen, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind und mehr Volumen oder Gewicht aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad
* Nutzlast = Fahrer:innengewicht plus mögliche weitere Zuladung = maximal zulässiges Gesamtgewicht minus Leergewicht
Weitere Informationen zu den förderfähigen Lastenrädern und Anhängern
Schritt 2:
Angebot bei deinem Händler einholen. Du hast die Möglichkeit den Antrag zwischen dem 20.04. und dem 21.05.2022 einzureichen. Die Förderung kann nach dem Beginn des Antragszeitraums beantragt werden (es gilt das Datum des Kaufvertrags). Auch vor Erteilung des Bescheides, allerdings besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. Somit besteht das Risiko, dass du keine Förderzusage erhältst.
Schritt 3:
Den Antrag kannst du einfach ab dem 20.04. 12:00 Uhr online stellen.
Du benötigst für die Antragsstellung:
- Das Angebot deines Händlers als PDF oder Bild zum Upload
- Preis laut Kostenvoranschlag (nur für die Grundausstattung, weiteres Zubehör ist nicht förderfähig)
- Angaben zu Bauart, Hersteller, Modellbezeichnung
- Voraussichtliches Lieferdatum
Schritt 4:
Die Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Somit lohnt es sich, wenn du besonders schnell bist. Per E-Mail erhältst du den Bescheid. Wenn du den positiven Bescheid zu deinem Förderantrag erhalten hast, benötigst du weitere Unterlagen:
- schriftliche Versicherung zur Richtigkeit aller Angaben und zur Anerkennung der Bestimmungen
- Kaufbeleg des Fahrzeugs inkl. deines Namens und Adresse
- Rückseite deines Personalausweises als Scan oder Foto
- Foto des neuen Lastenrads bzw. neuen Fahrradanhängers mit Logo-Aufkleber
- Foto mit Rahmennummer
- deine Bankverbindung / IBAN
- Bei Vereinen: Nachweis als rechtlich eingetragener Verein in der Stadt Bremen
- Bei Kleinstunternehmen: Umsatzteuer-Identifikationsnummer
Weitere Informationen