Lastenfahrrad Förderung in Weilheim i. OB.
Förderprogramm Radverkehr
Freiberufler, gemeinnützige Organisationen, Gewerbetreibende, Privatpersonen, Stiftungen, Vereine, Unternehmen, Wohnungseigentümergemeinschaft
Förderfähig im Sinne des Förderprogramms sind nur Transportmittel, die innerhalb der letzten 30 Tage vor Antragstellung auf Förderung erworben wurden.
Weilheim
500 Euro
Das Förderprogramm Radverkehr in Weilheim soll die Anschaffung von Lastenfahrrädern sowie Lasten- und Kinderanhängern stärken.
Mit dem „Förderprogramm Radverkehr“ verfolgt die Stadt Weilheim nachhaltige Ziele. Die Stadt möchte Autofahrten reduzieren, die lokalen Kohlenstoffdioxid-Emissionen senken, den Radverkehrsanteil steigern und generell nachhaltige Mobilitäts- und Transportmöglichkeit fördern.
Was wird gefördert?
In Frage kommen für die Förderung:
- (e-)Lastenfahrrad (mind. 40 kg Zuladung)
- Lasten- oder Kinderanhänger
Umfang der Förderung
Die Förderhöhe beträgt:
- Für ein Lastenfahrrad mit oder ohne Unterstützung: 500 €
- Für einen Lasten- oder Kinderanhänger: 100 €
Wer kann einen Antrag stellen?
Beantragen können Personen/Gruppierungen folgender Kategorien:
- Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Weilheim
- Gewerbliche Betriebe mit Sitz oder Niederlassung in Weilheim
- in Weilheim freiberuflich tätige Personen
- Gemeinnützig anerkannte Vereine, Organisationen und Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Sitz und Wirkungskreis in Weilheim
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) mit Hauptwohnsitz bzw. Grundstück in Weilheim
Wo kann ich die Förderung beantragen?
Die Antragsformulare können einfach über die Seite der Stadt abgerufen werden.
Wie läuft die Förderung ab?
Schritt 1:
Bitte fülle den entsprechenden Antrag aus:
FÜR GEWERBE
FÜR PRIVATPERSONEN
und sende ihn an die nachfolgende Adresse:
Stadt Weilheim i.OB
Stabstelle Mobilität und Verkehr
Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
oder per E-Mail an: stefan.frenzl@weilheim.bayern.de
Denke daran, dass du deine Kontodaten bereit hältst, die Daten benötigst du beim Ausfüllen des Antrags.
Wichtig: Pro Antragsteller wird pro Kalenderjahr nur ein Lastenfahrrad, bzw. ein Lasten- oder Kinderanhänger gefördert. Förderfähig im Sinne des Förderprogramms sind nur Räder oder Anhänger, die innerhalb der letzten 30 Tage vor Antragstellung auf Förderung erworben wurden. Maßgeblich dafür: der Tag an dem der Antrag vollständig bei der Stadt Weilheim eingegangen ist.
Schritt 2:
Neben dem Antrag müssen auch die erforderliche Nachweise eingereicht werden:
- Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Weilheim: Kopie des Personalausweises
- Gewerbliche Betriebe mit Sitz oder Niederlassung in Weilheim: Kopie des Gewerbescheins oder Handelsregisterauszug mit Nachweis, dass der Sitz oder eine Niederlassung in Weilheim existiert
- in Weilheim freiberuflich tätige Personen: Kopie eines Steuerbescheids, aus dem hervorgeht, dass die Antragstellerin bzw. der Antragsteller in Weilheim Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit hat
- Gemeinnützig anerkannte Vereine, Organisationen und Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Sitz und Wirkungskreis in Weilheim: Kopie der Bestätigung über die Befreiung von der Gewerbesteuer
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) mit Hauptwohnsitz bzw. Grundstück in Weilheim: Kopie des bestandskräftigen Beschlusses der WEG zur Beantragung und Durchführung der Fördermaßnahme einschließlich einer entsprechenden Beauftragung der Hausverwaltung sowie ein aktueller Grundbuchauszug, aus dem hervorgeht, dass sich das Grundstück in Weilheim befindet
Schritt 3:
Dein Antrag wird nach dem Datum des Antragseingangs bearbeitet. Nach positiver Prüfung erhältst du einen Bewilligungsbescheid. Förderfähig sind allerdings nur Transportmittel, die innerhalb der letzten 30 Tage vor Antragstellung auf Förderung erworben wurden. Maßgeblich dafür ist der Tag, an dem der Antrag vollständig eingegangen ist!
Vorab kannst du bei der Stabstelle Mobilität und Verkehr (Stefan Frenzl, Telefon 0881 682-5200, E-Mail: stefan.frenzl@weilheim.de) fragen, ob das jeweilige Lastenrad oder der Anhänger für die Förderung zutrifft.
Wichtig:
Die Zweckbindungsfrist der geförderten Transportmittel beträgt 24 Monate, innerhalb dieses Zeitraums muss das Transportmittel vom Antragsteller verwendet werden.