Lastenfahrrad Förderung in Stephanskirchen

Förderung von Lastenfahrrädern und Fahrradanhängern

Lastenrad Förderung in Stephanskirchen
Wer hat Anrecht?

Privatpersonen, Stiftungen, Vereine

Voraussetzungen

Das Lastenfahrad muss in Stephanskirchen genutzt, mind. 40 kg transportieren und für Lasten- oder Personentransport gebaut sein. Ein Weiterverkauf oder Wegzug innerhalb von 36 Monaten erfordert eine anteilige Rückzahlung. Ein Förderaufkleber muss 3 Jahre sichtbar sein.

Reichweite

Stephanskirchen

Fördermittel

500 Euro

Aufgrund des Beschlusses des Umwelt- und Verkehrsausschusses vom 05.07.2022 ist zum 01.08.2022 die „Förderrichtlinie der Gemeinde Stephanskirchen zur Anschaffung von Lastenrädern“ in Kraft getreten.

Das Förderprogramm hat zum Ziel, zur Reduktion der Belastung durch PKWs in der Gemeinde Stephanskirchen und damit zum Klimaschutz beizutragen. Lastenräder eignen sich sehr gut für den innerstädtischen Verkehr, denn sie fahren geräuschlos und emissionsfrei. Außerdem bieten sie viel Stauraum und benötigen gleichzeitig weniger Platz als ein PKW. Auch mit Fahrradanhängern lassen sich Erledigungen mit dem Rad anstatt mit dem PKW verrichten.

Was wird gefördert?

In Frage kommen für die Förderung:

  • (e-)Lastenfahrräder
  • Fahrradanhänger zum Lasten-/Kindertransport

Umfang der Förderung

Die Förderhöhe beträgt:

  • Für elektrisch unterstützte Lastenfahrräder: 20 % des Verkaufspreises, max. 500 €
  • Für muskelbetriebene Lastenräder: 20 % des Verkaufspreises, max. 250 €
  • Für Fahrradanhänger zum Lasten-/Kindertransport: 30 % des Verkaufspreises, max. 100 €

Wer kann einen Antrag stellen?

Beantragen können Personen/Gruppierungen folgender Kategorien:

  • natürliche Personen (Privatpersonen), die ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Stephanskirchen haben
  • eingetragene Vereine mit Sitz in der Gemeinde Stephanskirchen

Wo kann ich die Förderung beantragen?

Du kannst den Förderantrag auf der Internetseite der Gemeinde Stephanskirchen downloaden, ausfüllen und schriftlich oder per Mail an die Gemeinde Stephanskirchen schicken.

Wie läuft die Förderung ab?

Schritt 1:
Die Antragsstellung muss innerhalb von 6 Wochen nach dem Kauf (Rechnungsdatum) erfolgen. Der Zeitpunkt der Antragstellung entspricht hierbei dem Zeitpunkt des Posteingangs.

Schritt 2:
Neben dem Förderantrag muss ein Nachweis über die Beschaffung und Bezahlung des Fördergegenstands (z.B. eine Rechnung) und eine Kopie des Personalausweises vorgelegt werden. 

Eingetragene Vereine können ihre Ansässigkeit in der Gemeinde Stephanskirchen über die Vereinsliste auf der Homepage der Gemeinde Stephanskirchen nachweisen.

Schritt 3:
Der Antrag ist mit den vollständigen und unterschriebenen Unterlagen entweder schriftlich oder per Mail einzureichen:
Gemeinde Stephanskirchen
Rathausplatz 1
83071 Stephanskirchen
Tel.: 08031 7223-15
E-Mail

Weitere Informationen zur Förderung

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Gerne beraten wir dich zum Thema Förderung von Lastenrädern am Telefon oder in unserem Shop. Vereinbare dafür einfach einen Termin und besuche uns im Lastenfahrrad-Zentrum in deiner Nähe. Vor Ort haben wir eine breite Auswahl an Lasten e-Bike Modellen und verschiedenen Typen, damit wir mit dir gemeinsam dein passendes Lastenrad finden. 

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