Lastenfahrrad Förderung in Puchheim

Das Förderprogramm für Lastenfahrräder in Puchheim

Lastenrad Förderung in Puchheim
Wer hat Anrecht?

gemeinnützige Organisationen, Privatpersonen, Stiftungen, Vereine

Voraussetzungen

Förderfähig ist die Neuanschaffung von marktgängigen ein- oder mehrspurigen Lastenfahrrädern (mit und ohne batterieelektrische Tretunterstützung bis 25 km/h) sowie Lastenanhänger.

Reichweite

Puchheim

Fördermittel

500 €

Seit 15. März 2020 fördert die Stadt Puchheim die Anschaffung von Lastenrädern und Lastenanhängern durch Puchheimer Bürgerinnen und Bürger und Vereine.

Eines der größten Probleme beim Klimaschutz stellt der Verkehr dar: Hier geht der Energieverbrauch regelmäßig nicht nur nicht zurück, sondern steigt von Jahr zu Jahr. Neben der persönlichen Mobilität ist der Transport von Lasten und Personen, insbesondere Kindern, einer der häufigsten Gründe für die Nutzung des PKWs. Lastenräder eignen sich hervorragend für den innerstädtischen Transport. Sie fahren lärmarm, emissionsfrei und benötigen deutlich weniger Platz als ein PKW. Das neue Lastenrad-Förderprogramm soll einen Anreiz schaffen, kürzere Strecken mit dem PKW zu vermeiden, und damit auch zur Verbesserung der Lebens- und Umweltqualität in der Stadt beizutragen.

Was wird gefördert?

 In Frage kommen für die Förderung:

  • (e-)Lastenfahrräder (mit und ohne batterieelektrische Tretunterstützung bis 25 km/h)
  • Lastenanhänger

Nicht förderfähig sind:

  • selbstgebaute oder nachträglich umgebaute Fahrräder bzw. Anhänger
  • zulassungs- oder versicherungspflichtige Fahrräder
  • Fahrräder ohne Pedalbetrieb
  • Leasing-Fahrzeuge

Umfang der Förderung

Die Förderhöhe beträgt:

  • Für muskelbetriebene Lastenfahrräder: 10 % des Brutto-Kaufpreises, maximal 300 €
  • Für elektrisch unterstützte Lastenfahrräder: 10 % des Brutto-Kaufpreises, maximal 500 €
  • Für Fahrradanhänger zum Lastentransport: 10 % des Brutto-Kaufpreises, maximal 100 €
  • Für Fahrradanhänger zum Lasten- und Personentransport: 10 % des Brutto-Kaufpreises, maximal 200 €

Wer kann einen Antrag stellen?

Einen Antrag stellen können:

  • Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Puchheim
  • als gemeinnützig anerkannte Vereine und Genossenschaften mit Sitz und Wirkungskreis in Puchheim

Wo kann ich die Förderung beantragen?

Du kannst den Antrag auf Förderung online herunterladen und per Post an die Stadt Puchheim schicken.

Wie läuft die Förderung ab?

Schritt 1:
Der Antrag auf Förderung muss spätestens zwei Monate nach dem Kauf des Fahrzeugs beim Umweltamt der Stadt Puchheim (Rathaus, Poststraße 2, Zimmer 204) unter Vorlage folgender Unterlagen eingereicht werden:

  • Kaufnachweis (Originalrechnung mit Angabe der Typenbezeichnung)
  • Zahlungsbeleg

Schritt 2:
Der Antrag gilt erst mit vollständigem Vorliegen der Unterlagen als eingegangen.

Weitere Informationen zur Förderung

Kontaktiere jetzt deine Lastenrad-Experten

Gerne beraten wir dich zum Thema Förderung von Lastenrädern am Telefon oder in unserem Shop. Vereinbare dafür einfach einen Termin und besuche uns im Lastenfahrrad-Zentrum in deiner Nähe. Vor Ort haben wir eine breite Auswahl an Lasten e-Bike Modellen und verschiedenen Typen, damit wir mit dir gemeinsam dein passendes Lastenrad finden. 

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