Lastenfahrrad Förderung in Neuburg an der Donau
Förderung von Lastenfahrrädern in Neuburg an der Donau
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Privatpersonen, Stiftungen, Vereine
Gefördert werden neue Lastenfahrräder und Fahrradanhänger. Lastenfahrräder müssen Transportmöglichkeiten aufweisen, die mehr Volumen aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad und unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind. Die Nutzung muss privat erfolgen, geleaste oder gebrauchte Fahrzeuge sind ausgeschlossen.
Neuburg an der Donau
400 Euro
Die Stadt Neuburg fördert den Kauf von mechanischen und elektrischen Lastenfahrrädern sowie von Lastenanhängern.
Fahrradfahren ist aktiver Klimaschutz! Fahrradfahren macht Spaß, fördert die Gesundheit, vermindert das Verkehrsaufkommen und trägt zum Klimaschutz bei. Vor allem bei Kurzstrecken in der Stadt ist es sinnvoll, auf das Fahrrad umzusteigen. Mit der Förderung des Fahrradverkehrs soll der innerstädtische Verkehr reduziert und die Luftqualität in der Stadt verbessert werden.
Was wird gefördert?
In Frage kommen für die Förderung:
- (e-)Lastenfahrräder
- Fahrradanhänger
Keine Förderung für Lastenräder aus städtischen Programmen, für gewerbliche Nutzung oder Hersteller bzw. Händler.
Umfang der Förderung
Die Förderhöhe beträgt:
- Für Lastenfahrräder mit Elektroantrieb: 400 €
- Für Lastenfahrräder ohne Elektroantrieb: 200 €
- Für Lastenanhänger: 50 €
Wer kann einen Antrag stellen?
Beantragen können Gruppierungen folgender Kategorien:
- Privatpersonen mit Wohnsitz in der Stadt Neuburg an der Donau
- Vereine und Stiftungen mit Sitz in Neuburg an der Donau
Wo kann ich die Förderung beantragen?
Den Förderantrag für Lastenfahrräder sowie für Fahrradanhänger kannst du jeweils bei der Stadt Neuburg an der Donau herunterladen.
Wie läuft die Förderung ab?
Schritt 1
Fülle den Antrag auf Förderung für Lastenfahrräder bzw. Fahrradanhänger aus. Der Förderantrag ist innerhalb von neun Monaten nach Kauf zu stellen.
Schritt 2:
Den Förderantrag sendest du im Original inklusive Rechnung in Kopie oder im Original an die folgende Adresse:
Stadt Neuburg an der Donau
Stabsstelle Umwelt und Agenda 21
Landschaftsstraße A 116, 1. Stock
86633 Neuburg an der Donau
Die Rechnung muss auf den Namen des Antragstellers ausgestellt sein. Maßnahmen, die bereits über andere Programme gefördert wurden, sind ausgeschlossen. Pro Haushalt und Maßnahme ist nur eine Förderung möglich. Der Kauf des Lastenfahrrades hat im Jahr der Antragsstellung zu erfolgen.
Wichtig: Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung durch die Stadt Neuburg an der Donau besteht nicht! Eine Förderung für Lastenanhänger kann nur gewährt werden, wenn die Zuwendungsvoraussetzungen nach den Richtlinien „Klima- und Ressourcenschutz“ erfüllt werden.