Lastenfahrrad Förderung in München

Ab 01.06.2023 werden Lastenräder in München gefördert

Lastenrad Förderung in München
Wer hat Anrecht?

Freiberufler, Gewerbetreibende, Juristische Personen, Privatpersonen, Stiftungen, Vereine, Unternehmen, Wohnungseigentümergemeinschaft

Voraussetzungen

Für Lastenräder gilt bei gewerblichen Antragsteller*innen max. Zuladung von 1 Kubikmeter oder 120 Kilogramm. Für Fahrradanhänger gilt eine Mindestzuladung von 20 kg, max. Zuladung von 90 kg sowie eine max. Breite von 1 m , eine max. Länge von 2 m und eine max. Höhe von 1,4 m.

Reichweite

München

Fördermittel

750 Euro

Das Förderprogramm "Klimaneutrale Antriebe" geht am 1. Juni 2023 in die nächste Runde.

Zur Senkung der lokalen CO²-, Feinstaub und Schadgas-Emissionen sowie der flächendeckenden Lärmminderung, hat die Stadt München die Lastenrad Förderung ins Leben gerufen.

Was wird gefördert?

In Frage kommen für die Förderung:

  • Lastenräder mit Elektroantrieb
  • Lastenräder ohne Elektroantrieb
  • Lastenanhänger

Wichtig: Nicht gefördert werden Pedelecs, S-Pedelecs, e-Bikes und Segways. 

Umfang der Förderung

Die Förderhöhe beträgt: 

  • 25 % bis maximal 750 € bei Lastenrädern mit Elektroantrieb
  • 25 % bis maximal 500 € bei Lastenrädern ohne Elektroantrieb
  • 25 % bis maximal 250 € bei Lasten-/Kinderanhänger

Sharing Bonus
Fahrzeuge, die einer größeren Nutzergruppe über ein Sharingangebot für private Zwecke zur Verfügung gestellt werden:

  • 200 € für Lastenpedelecs und Lastenfahrräder
  • 100 € für Fahrradanhänger 

Für Inhaber*innen eines München-Passes beträgt die Förderhöhe 50 %. Die maximalen Fördersummen werden analog zur Förderquote für MünchenPass-Inhaber*innen verdoppelt. 

Wer kann einen Antrag stellen?

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Freiberuflich Tätige
  • Vereine
  • Genossenschaften
  • Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Sonstige juristische Personen nach Rücksprache

Wichtig: Hauptwohn- bzw. ein Firmensitz oder eine Niederlassung im Stadtgebiet München ist erforderlich. Im Falle einer Antragstellung durch eine Wohnungseigentümergemeinschaft muss das betreffende Grundstück im Stadtgebiet München liegen. 
Nicht antragsberechtigt sind Kommunen, Landes- und Bundesbehörden

Wo kann ich die Förderung beantragen?

Die Kaufprämie kann ab 01.04.2023 über das Förderportal des Referats für Klima- und Umweltschutz der Landeshauptstadt München beantragt werden.

Wie läuft die Förderung ab?

Schritt 1:
Im Förderportal kann die Förderung für das Lastenrad beantragt werden.

Sollte kein Internetzugang zur Verfügung stehen kann zur Beantragung der Zuwendung der entsprechende Vordruck unter folgender Adresse angefordert werden:
Landeshauptstadt München
Referat für Klima- und Umweltschutz
RKU-II-2
Bayerstraße 28a, 80335 München

Schritt 2:
Der Förderantrag ist mit allen erforderlichen Unterlagen per Post oder E-Mail einzureichen.

Natürliche Person (Privatperson oder freiberuflich tätige Person)

  • Kopie des Personalausweises, Kopie des Reisepasses oder ein alternatives Ausweisdokument (zum Beispiel Meldebescheinigung oder Aufenthaltstitel)
  • Inhaber*innen eines München-Pass erhalten eine erhöhte Förderquote von 50 Prozent Als Nachweis ist die Kopie des München-Pass notwendig

Gewerbetreibende

  • Aktueller Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung

Vereine und Genossenschaften

  • Aktueller Vereins- beziehungsweise Genossenschaftsregisterauszug

Wohnungseigentümergemeinschaften

  • Nachweis der vertretungsberechtigten Person, zum Beispiel Hausverwaltervertrag in Verbindung mit einem Handelsregisterauszug oder einem Personalausweis oder Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft, eine oder einen Vertreter*in mit der Antragstellung zu beauftragen.

Sonstiges

  • Geeigneter Nachweis, aus dem die Antragsberechtigung und die Identität der Antragstellerin oder des Antragstellers hervorgeht. 

Schritt 3:
Mit dem Verwendungsnachweis sind für die Förderung eines Fahrzeugs folgende Unterlagen einzureichen:

  • Kaufvertrag beziehungsweise Rechnungskopie oder Leasingvertrag in Kopie
  • Nachweis über die Rahmen- beziehungsweise Fahrzeugidentifikationsnummer
  • Nachweis zum Sharing Bonus

Schritt 4:
Nach Abschluss des Vertrags bzw. der endgültigen Realisierung der Maßnahme sind unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Monaten, die erforderlichen Nachweise mit dem Verwendungsnachweis über das Förderportal einzureichen.
Bei einer postalischen Antragstellung erhält die oder der Antragsteller*in den Verwendungsnachweis nach vollständigem Eingang aller Antragsunterlagen gemeinsam mit der Prüfbestätigung. 

 Weitere Informationen

Kontaktiere jetzt deine Lastenrad-Experten

Gerne beraten wir dich zum Thema Förderung von Lastenrädern am Telefon oder in unserem Shop. Vereinbare dafür einfach einen Termin und besuche uns im Lastenfahrrad-Zentrum in deiner Nähe. Vor Ort haben wir eine breite Auswahl an Lasten e-Bike Modellen und verschiedenen Typen, damit wir mit dir gemeinsam dein passendes Lastenrad finden. 

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