Lastenfahrrad Förderung in Memmingen

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Lastenrad Förderung in Memmingen
Wer hat Anrecht?

Freiberufler, gemeinnützige Organisationen, Gewerbetreibende, Privatpersonen, Stiftungen, Vereine

Voraussetzungen

Zuladung von mindestens 40 kg ohne Fahrer, Mindestnutzungsdauer 36 Monate nach Kauf, verlängerter Radstand ODER unlösbar mit dem Lastenrad verbundene Transportmöglichkeiten, Aufkleber der Stadt Memmingen für drei Jahre, Anschaffung in Memmingen oder in angrenzenden Stadtteilen aber nicht online

Reichweite

Memmingen

Fördermittel

500 Euro

Die Stadt Memmingen möchte den Kauf von Lastenrädern unterstützen und bietet dafür eine Kaufprämie in Höhe von bis zu 500 Euro an.

Die Stadt Memmingen möchte Anreize für umweltfreundliche Mobilität schaffen und die PKW Nutzung reduzieren, um die Lebens- und Umweltqualität der Stadt zu verbessern. Daher unterstützt die Stadt Privatpersonen, Vereine und Gewerbe beim Kauf ihres (e-)Lastenfahrrads mit bis zu 500 Euro.

Was wird gefördert?

In Frage kommen für die Förderung:

  • (e-) Lastenfahrräder
  • Lastenanhänger

Bei einem Lastenrad / Lastenanhänger musst du das Folgende beachten:

Lastenrad:

  • min. 40 kg Nutzlast
  • Mindestnutzungsdauer 36 Monate nach Kauf
  • Verlängerter Radstand oder
  • unlösbar mit dem Lastenrad verbundene Transportmöglichkeiten
  • Aufkleber der Stadt Memmingen für drei Jahre gut sichtbar am Lastenrad befestigen
  • Anschaffung des Lastenrads in Memmingen oder in angrenzenden Stadtteilen, aber nicht online

Lastenanhänger:

  • Zum Lasten-/Kindertransport vorgesehener Anhänger

Umfang der Förderung

Die Förderhöhe beträgt:

  • Für Lastenpedelecs mit einer Zuladung von mindestens 40 kg ohne Fahrer maximal 500 Euro
  • Für Lastenfahrräder ohne Elektrounterstützung mit einer Zuladung von mindestens 40 kg ohne Fahrer maximal 250 Euro
  • Für Lastenanhänger maximal 100 Euro.
  • In allen Fällen max. 20 % der Anschaffungskosten
  • Zuschlag von 50€ bei nachweislicher Nutzung von Ökostrom zum Aufladen

Wer kann einen Antrag stellen?

Beantragen können Personen/Gruppierungen folgender Kategorien:

  • Privatpersonen mit Wohnsitz in Memmingen
  • Vereine mit Sitz in Memmingen
  • Gewerbetreibende mit Sitz in Memmingen
  • Freiberufler mit Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit in der Stadt Memmingen

Wo kann ich die Förderung beantragen?

Die Förderung startet im April und der entsprechende Förderantrag wird direkt bei der Stadt Memmingen eingereicht. 

Wie läuft die Förderung ab?

Wichtig: Der Förderungsantrag muss vor dem Kauf an die Stadt Memmingen verschickt und bewilligt werden. Die Unterzeichnung des Kaufvertrags darf erst nach Erhalt der Förderzusage erfolgen.

Schritt 1:
Bitte fülle den Antrag aus.

Schritt 2:
Sende den unterschriebenen Antrag inklusive aller weiteren benötigten Dokumente per e-Mail oder per Post ab an nachfolgende Adresse:

Stadt Memmingen
Klimaschutzmanagement
z.Hd. Herrn Hönisch
Schlossergasse 1
87700 Memmingen
klimaschutz@memmingen.de

Benötigt werden die nachfolgenden Unterlagen:

  • Für Privatpersonen: Kopie des Personalausweises eine aktuelle Meldebescheinigung der Stadt Memmingen
  • Für gemeinnützige Organisationen/Vereine: Bestätigung der Befreiung der Gewerbesteuer, Bestätigung der Ansässigkeit in der Stadt über die Vereinsliste der Stadt Memmingen
  • Für Freiberufler: Aktueller Steuerbescheid/Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit in der Stadt Memmingen
  • Für Gewerbetreibende/Unternehmen: Gewerbeschein oder Auszug aus dem Handelsregister (Sitz oder Niederlassung in der Stadt Memmingen)
  • Bei Bezug von Ökostrom: Kopie vom Stromvertrag
  • Angebot eines Händlers aus Memmingen

Schritt 3:
Die Gemeinde prüft daraufhin, ob der eingereichte Förderantrag den Vorgaben der Richtline entspricht.

Schritt 4:
Die Gemeinde prüft daraufhin, ob der eingereichte Förderantrag den Vorgaben der Richtline entspricht.

Schritt 5:
Wenn der Antrag bewilligt wurde, erhältst du einen Förderbescheid. Danach hast du sechs Monate Zeit den Kauf abzuschließen und musst dafür der Stadt Memmingen als Nachweis eine Kopie des Kaufvertrages oder Kassenbons zukommen lassen. Daraufhin wird die Förderleistung auf das angegebene Konto überwiesen.

Hinweis: Bei dem Förderprogramm handelt es sich um eine freiwillige Leistung. Ein Rechtsanspruch auf Bewilligung der Förderung besteht somit nicht

Weitere Informationen zur Förderung

Kontaktiere jetzt deine Lastenrad-Experten

Gerne beraten wir dich zum Thema Förderung von Lastenrädern am Telefon oder in unserem Shop. Vereinbare dafür einfach einen Termin und besuche uns im Lastenfahrrad-Zentrum in deiner Nähe. Vor Ort haben wir eine breite Auswahl an Lasten e-Bike Modellen und verschiedenen Typen, damit wir mit dir gemeinsam dein passendes Lastenrad finden. 

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