Lastenfahrrad Förderung in Landsberg am Lech

Das Förderprogramm bis 15.12.2021 für Lastenräder

Lastenrad Förderung in Landsberg am Lech
Wer hat Anrecht?

Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaft

Voraussetzungen

Neufahrzeuge

Reichweite

Landsberg am Lech

Fördermittel

800 Euro

Das Lastenrad Förderprogramm der Stadt Landsberg bietet bis zu 800 Euro Kaufprämie.

Der Stadtrat der Stadt Landsberg am Lech hat das Förderprogramm für Lastenfahrrädern bzw. Lastenanhängern auf den Weg gebracht, um die Menschen zu motivieren auf ein umweltfreundlicheres Fahrzeug umzusteigen. Generell verfolgt das Programm die Ziele der kommunalen Gesamtstrategie "Landsberg 2035".

Was wird gefördert?

(e-)Lastenfahrräder, die:

  • eine Nutzlast von min. 120 kg aufweisen (Nutzlast = zulässiges Gesamtgewicht - Eigengewicht des Fahrzeugs)
  • Transportmöglichkeit aufweisen, die unlösbar mit dem Fahrzeug verbunden sind
  • deutlich mehr Volumen, als ein herkömmliches Fahrrad aufnehmen können

Lastenanhänger, die:

  • eine Nutzlast von min. 40 kg aufweisen (Nutzlast = zulässiges Gesamtgewicht - Eigengewicht des Fahrzeugs)

Umfang der Förderung

Die Förderhöhe beträgt:

  • Bei Lastenrädern: 25 % der Anschaffungskosten und maximal 500 Euro
  • Bei Lasten e-Bikes (bis 25 km/h): 25 % der Anschaffungskosten und maximal 800 Euro
  • Bei Lastenanhängern: 25 % der Anschaffungskosten und maximal 250 Euro

Wer kann einen Antrag stellen?

Beantragen können Personen/Gruppierungen folgender Kategorien:

  • Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Landsberg am Lech
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) mit Sitz und Wirkungskreis bzw. Grundstück in Landsberg am Lech

Wo kann ich die Förderung beantragen?

Das Antragsformular kann einfach über die Seite der Stadt abgerufen werden.

Wie läuft die Förderung ab?

Schritt 1:
Bitte fülle den Antrag aus.

Schritt 2:
Sende den Antrag postalisch oder per E-Mail an die nachfolgende Adresse:

Stadtbauamt Landsberg am Lech
Referat Klimaschutz und Umwelt
Katharinen­str. 1
86899 Landsberg am Lech

E-Mail: bauamt@landsberg.de

Wichtig: Stelle den Förderantrag vor Abschluss des Kaufvertrags bzw. der Bestellung des Lastenfahrrads.

Schritt 3:
Reiche den Förderantrag sowie das Angebot des Shops mit den nachfolgenden Unterlagen bei der Stadt ein:

  • Für WEGs: Kopie des bestandskräftigen Beschlusses der WEG zur Beantragung der Fördermittel sowie eine Beauftragung der Hausverwaltung
  • Für Privatpersonen: Kopie des Personalausweises

Schritt 4:
Nach erfolgreicher Überprüfung deines Förderantrags erhältst du von der Stadt eine Förderzusage.

Wichtig: Die Förderzusage ist lediglich drei Monate gültig.

 Weitere Informationen zur Förderung

Kontaktiere jetzt deine Lastenrad-Experten

Gerne beraten wir dich zum Thema Förderung von Lastenrädern am Telefon oder in unserem Shop. Vereinbare dafür einfach einen Termin und besuche uns im Lastenfahrrad-Zentrum in deiner Nähe. Vor Ort haben wir eine breite Auswahl an Lasten e-Bike Modellen und verschiedenen Typen, damit wir mit dir gemeinsam dein passendes Lastenrad finden. 

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