Lastenfahrrad Förderung in Günzburg
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Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaft
Förderfähig sind ein- oder mehrspurige, zulassungs- und versicherungsfreie Lastenräder mit und ohne elektrische Tretunterstützung.
Günzburg
500 Euro
Unter dem Ziel "Fahrradstadt 2025" möchte die Stadt Günzburg den Kauf von Lastenrädern durch eine Lastenradförderung unterstützen.
Bereits in 2020 startete die Stadt Günzburg das Projekt zur Förderung von (e-)Lastenfahrrädern und führten dieses seitdem jährlich fort. Dadurch soll der Umstieg auf Lastenfahrräder attraktiver gemacht werden und gleichzeitig ein Schritt zur umweltfreundlichen Mobilität gemacht werden.
Was wird gefördert?
In Frage kommen für die Förderung:
- e-Lastenräder
- Lastenräder
Nicht gefördert werden nachträgliche Umbauten herkömmlicher Fahrzeuge oder gebrauchte Fahrzeuge
Umfang der Förderung
Die Förderhöhe beträgt:
- Für Lastenfahrräder mit elektronischer Unterstützung bis zu 20% der Netto-Kosten (Gesamtkosten ohne gesetzliche Mehrwertsteuer) und max. 500 €
- Für Lastenfahrräder ohne elektrische Antriebsunterstützung bis zu 20% der Netto-Kosten (Gesamtkosten ohne gesetzliche Mehrwertsteuer) und max. 250 €
Wer kann einen Antrag stellen?
Beantragen können Gruppierungen folgender Kategorien:
- Privatpersonen mit Wohnsitz oder Niederlassung in der Stadt Günzburg
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) der Stadt Günzburg
- Nutzungsgemeinschaften von insgesamt drei Personen
Bitte beachte, dass du keine Förderung erhältst, wenn du den Kauf vor der Antragsstellung getätigt hast.
Wie läuft die Förderung ab?
Schritt 1:
Wichtig: Stelle den Antrag vor dem Kauf. Hier findest du das Antragsformular der Stadt Günzburg.
Schritt 2:
Fülle das Antragsformular aus und unterschreibe das Dokument. Unterschriebene Anträge können postalisch bei der Stadt Günzburg, Schloßplatz 1, 89312 Günzburg oder direkt im Rathaus im Agenda- und Klimabüro eingereicht werden.
Checkliste:
Bitte nicht vergessen, die nachfolgenden Unterlagen beizulegen:
- Angebot für ein Lastenrad
- Nachweis über den Wohnsitz in Günzburg (Personalausweis/Meldebescheinigung)
Schritt 3:
Die eingegangenen Förderanträge werden auf Vollständigkeit geprüft und die entsprechenden Antragstellenden erhalten einen positiven Zuwendungsbescheid - bis der Fördertopf ausgeschöpft ist!
Schritt 4:
Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids hast du acht Wochen Zeit, um den Kauf abzuschließen und bei der Bewilligungsstelle der Stadt Günzburg den Kaufbeleg und einen Verwendungsnachweis vorzulegen. Nach Prüfung der Unterlagen wird der Betrag auf das angegebene Konto überwiesen.
Wichtig: Das Lastenfahrrad muss für mindestens drei Jahre genutzt werden und darf nicht an dritte weitergegeben werden.